Ostpark Neues Wohnen hier: Anpassung der Vermarktungsstrategie für das Quartier Feldmark-Ost
20230026 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.08.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Anpassung der Vermarktungsstrategie für den Teilbereich Feldmark-Ost des Projekts „Ostpark Neues Wohnen“ vor. Diese Änderung basiert auf Erkenntnissen aus vorangegangenen Bestgebotsverfahren in den Bereichen Feldmark West und Promenade. Ziel ist es, die Vergabemodalitäten für die Vermarktungsabschnitte 10 bis 13 zu konkretisieren.
Für die Abschnitte 11 und 12, die Reihen- und Gartenhofhäuser umfassen, sieht die Vorlage einen Verkauf statt eines Erbbaurechts vor, um den Anforderungen von Endnutzern gerecht zu werden. Im Abschnitt 10 wird die Vergabe im Erbbaurecht favorisiert, wobei ein Festpreis auf Basis des Grundstückswertes vorgegeben wird; hier ist eine Quote von 40 % für öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen. Der Abschnitt 13 soll vorrangig im Erbbaurecht vergeben werden, wobei eine Förderquote von 70 % festgeschrieben ist. Sollte die Vergabe im Erbbaurecht erfolglos bleiben, ist ein Verkauf möglich.
Zudem sollen die Bestgebotsverfahren gestrafft werden. Die Kriterien für Ökologie, Klimaanpassung und Energieeffizienz werden verschärft. Um den Bietenden mehr Sicherheit zu geben, wird die Anzahl der zugelassenen Bewerber in der zweiten Stufe auf maximal vier begrenzt. Die architektonische Qualität bleibt ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung in allen Abschnitten.
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