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Anfrage

Nachfrage zu Mitteilung 3.13 "Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide - 20231732"

20232280 24.08.2023

🟢 Beschlossen 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) · Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 24. August 2023 Fragen zur weiteren Änderungssatzung der Gestaltungssatzung Nr. 482 GN für die Siedlung Dahlhauser Heide gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Frage nach der Zulässigkeit von Stellplätzen in den durch die Satzung geschützten Vorgärten.

In einer vorangegangenen Mitteilung der Verwaltung wurde angeführt, dass keine bauordnungsrechtlichen Genehmigungen oder Befreiungen für Stellplätze in diesen Vorgärten bekannt seien und frühere amtliche Aussagen zur Zulässigkeit solcher Stellplätze unrichtigerweise getätigt worden seien. Die CDU-Fraktion bezieht sich hierauf ein Schreiben des Planungsamtes aus dem Jahr 1997, welches die Errichtung von drei offenen PKW-Einstellplätzen als unbedenklich darstellte und eine Zustimmung des Bauordnungsamtes für das Vorhaben anführe.

Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie rechtsverbindlich das genannte Schreiben aus dem Jahr 1997 einzustufen ist. Des Weiteren wird gefragt, wie die Unterscheidung zwischen einer rein amtlichen Aussage und einer förmlichen Genehmigung in offiziellen Schreiben für Bürger nachvollziehbar sein soll. Abschließend wird die Auffassung der Verwaltung zur Bürgerfreundlichkeit bei der Einordnung solcher städtischen Mitteilungen hinterfragt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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