Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen der Vorlage 20231869 eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, die sich mit der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) befasst. Das Gesetz trat am 2. Juli 2023 in Kraft.
Mit der Anfrage werden verschiedene Aspekte der gesetzlichen Umsetzung thematisiert. Die Ratsfraktion bittet um Informationen darüber, wie die Verwaltung das HinSchG implementiert und welche kommunalen Unternehmen ab Juli von den Regelungen betroffen sind. Zudem wird nach der Nutzung einer Softwarelösung für die Bearbeitung von Meldungen gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf den finanziellen Rahmenbedingungen. Es wird um Auskunft über die jährlichen Kosten der Umsetzung sowie die Angabe der entsprechenden Kostenstelle gebeten. Darüber hinaus möchte die Fraktion das vorgesehene Verfahren im Falle des Eingangs einer Meldung kennen und erfahren, wie viele Meldungen in der Verwaltung bislang jährlich verzeichnet wurden. Die Anfrage ist für die Ratssitzung am 24. August 2023 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.08.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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