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Definition des Begriffes "Wald"

20231906 · Antwort der Verwaltung · 24.08.2023 · Umwelt- und Grünflächenamt

↳ Zugehörige Anfrage Definition des Begriffes „Wald“ · 04.05.2023
🟢 Beschlossen 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung)
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat Fragen zur Definition des Begriffs „Wald“ und dessen Auswirkungen auf die Flächennutzung gestellt. Die Verwaltung teilte mit, dass sich die gesetzliche Grundlage durch das Bundeswaldgesetz sowie das Landesforstgesetz Nordrhein-Westfalen nicht verändert habe. Dennoch sei eine Verschärfung der Beurteilungspraxis durch das Regionalforstamt Ruhr festzustellen. Diese Reaktion auf den Klimawandel und die geringe Walddichte in Bochum führe dazu, dass auch Flächen ab einer Größe von 400 Quadratmetern als Wald eingestuft werden können, sofern sie waldtypische Funktionen aufweisen.

Für Bebauungsplanverfahren im Bereich Wohnen und Gewerbe ergeben sich daraus teilweise höhere Anforderungen an den ökologischen Ausgleich. Da Bochum eine waldarme Kommune ist, liegen die Kompensationsverhältnisse häufig über 1:1 und können auch 1:2 überschreiten. Die Verwaltung nannte Beispiele für städtische Grundstücke, bei denen Spontanbewuchs bereits zu einer Einstufung als Wald geführt hat, darunter Flächen für die Kita „Am Erlenkamp“, die Wieschermühlenstraße sowie ein Gebiet in der Röhlinghauser Straße. Zur Findung von Lösungen für die Waldkompensation wurde eine Arbeitsgruppe innerhalb der Flächenkonferenz eingerichtet. Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster prüft Planungsflächen regelmäßig auf notwendige Rückschnitte, um unkontrollierten Bewuchs zu vermeiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter).

Beratungen

Rat (25. Sitzung)
24.08.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.