Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga - Innenstadt - (Vorlage Nr. 20201196/1)
20231758 · Antwort der Verwaltung · 24.08.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage von Herrn Schmidt aus der Fraktion Bündnis Deutschland zur Gestaltungssatzung für die Bochumer Innenstadt reagiert. Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die bisherige Satzung aufgrund mangelnder Verhältnismäßigkeit und eines zu weit gefassten Geltungsbereichs für gegenstandslos erklärt hat, arbeitet die Stadt an einer Neufassung.
Die Kosten für die Erarbeitung der ursprünglichen Gestaltungssatzung belaufen sich auf insgesamt 145.001,53 Euro, was das Gestaltungshandbuch, Analysen und den Satzungstext umfasst. Für das gerichtliche Verfahren sowie die externe Rechtsberatung fielen zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 7.776 Euro an. Im Rahmen der Erstellung war das Rechtsamt der Stadt Bochum als Teil einer fachübergreifenden Arbeitsgruppe beteiligt. Dabei wurde auf die hohe Regelungsdichte und die Notwendigkeit einer sorgfältigen Abwägung hingewiesen, was in die finale Beschlussfassung einfloss.
Für die neue Gestaltungssatzung (Nr. 1000 Gb) plant die Verwaltung eine Verkleinerung des Geltungsbereichs sowie eine Anpassung der Festsetzungen auf Basis der bisherigen Erfahrungen. Bisher wurden für dieses Vorhaben Kosten in Höhe von rund 26.841 Euro für das beauftragte Architekturbüro sowie etwa 2.275 Euro für externe Rechtsberatung verzeichnet. Die Kosten für die anstehende Überprüfung des neuen Entwurfs sind derzeit noch nicht beziffert.
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