Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ - Antragstellung für die Bochumer Innenstadt
20231645 · Mitteilung der Verwaltung · 07.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat für das Landesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren“ den Baustein „Verfügungsfonds Anmietung“ beantragt. Ziel des Programms der Landesregierung ist die Stärkung der Innenstädte als multifunktionale Orte angesichts wirtschaftlicher Herausforderungen wie Inflation und Energiekrise. Die Antragstellung konzentriert sich auf den Bereich des Bochumer Innenstadtkerns sowie das Gebiet nördlich des Boulevards. Weitere Förderkomponenten des Landesprogramms wurden nicht beantragt, um eine Doppelförderung mit bereits bestehenden Programmen zu vermeiden.
Der beantragte Verfügungsfonds sieht die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale für bis zu 24 Monate zu vergünstigten Konditionen vor. Die Differenz zwischen den Kosten der Anmietung und der Weitervermietung an Dritte soll gefördert werden, um neue Nutzungen wie spezialisierten Einzelhandel, kulturelle Angebote oder urbane Produktion zu ermöglichen. Bei einer geschätzten Leerstandsquote könnten etwa 18 Ladenlokale über das Programm unterstützt werden.
Die Gesamtkosten für den Zeitraum von 2024 bis 2026 werden auf rund 830.574 Euro geschätzt. Der kommunale Eigenanteil von 30 Prozent beläuft sich auf etwa 249.172 Euro und ist im Haushalt des Amtes für Stadtplanung und Wohnen hinterlegt. Die Umsetzung der Maßnahmen, einschließlich der Akquise von Nutzern und der Kommunikation mit Immobilieneigentümern, soll durch die Bochum Wirtschaftsentwicklung erfolgen.
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