Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO)
20231100 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.08.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt eine Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung vor, konkret die Verabschiedung der fünften ordnungsbehördlichen Änderungsverordnung. Der Entwurf, der vom Ordnungs- und Veterinäramt unter Federführung von Julia Rohn erstellt wurde, umfasst zwei wesentliche Anpassungen sowie redaktionelle Korrekturen an den Nummerierungen.
Die erste Änderung betrifft eine redaktionelle Anpassung im Text der Verordnung, um die Umfirmierung der GmbH „Freizeitzentrum Kemnade“ in die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbh zu berücksichtigen.
Der zweite Punkt sieht die Einführung einer bußgeldbewehrten Rechtsnorm im Zusammenhang mit der Kampfmittelbeseitigung vor. Ziel ist es, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um bei notwendigen Evakuierungen aufgrund von Bombenfunden Bußgelder verhängen zu können. Bisherige Anordnungen basierten auf Platzverweisen nach dem Polizeigesetz NRW, welches keine Bußgeldtatbestände für das Verweigern der Räumung vorsieht. Durch die Neuregelung in der Sicherheitsverordnung soll sichergestellt werden, dass behördliche Weisungen zur Räumung von Gefahrenbereichen rechtlich verbindlicher durchgesetzt werden können. Dies soll Verzögerungen bei Entschärfungsmaßnahmen sowie eine übermäßig lange Bindung von Einsatzkräften der Polizei und Feuerwehr verhindern.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 156 Wörter).