Vorbereitende Schritte zur kommunalen Wärmeplanung/Kommunale Wärmeplanung und Wärmewende
20231745 · Mitteilung der Verwaltung · 24.08.2023 · Stabsstelle Klima & Nachhaltigkeit
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In Bochum ist die Wärmeversorgung für 47 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Zusammen mit der Stromerzeugung macht dieser Bereich 79 Prozent der städtischen Treibhausgasbilanz aus. Zur Erreichung der Klimaziele wurde eine gemeinsame Arbeitsstruktur zwischen der Stadtverwaltung, den Stadtwerken Bochum und den in Bochum tätigen Wohnungsunternehmen etabliert. Diese Einheit, die auf einem Memorandum of Understanding basiert, hat ihre Arbeit zum 1. Juni 2023 aufgenommen. Die Aufgaben umfassen die Erarbeitung einer integrierten kommunalen Wärmeplanung sowie die Initiierung konkreter operativer Projekte.
Die Stadtverwaltung bereitet derzeit die Ausschreibung zur Erstellung der Wärmeplanung vor, wobei eine Veröffentlichung im Herbst 2023 angestrebt wird. Die Vergabe der Leistung soll voraussichtlich frühestens Anfang 2024 erfolgen. Parallel dazu wurde ein Förderantrag für die Beauftragung eines Dienstleisters gestellt. Die Planungen orientieren sich an den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG), wonach Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis spätestens zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen müssen. Mit dieser Mitteilung werden Informationen zu den Anfragen der Fraktionen Die Grünen und SPD im Rat der Stadt Bochum bereitgestellt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter).