Wasserwelten Bochum Am Südpark 1 - Bauordnung
20232203 · Mitteilung der Verwaltung · 19.09.2023 · Bauordnungsamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mitgeteilt, dass bei der Zustellung der Bauvorbescheide für das Neubauprojekt „Wasserwelten Bochum Am Südpark 1“ ein Verfahrensfehler aufgetreten ist. Für insgesamt vier Planvarianten des Schwimmbadneubaus wurden positive Bauvorbescheide erteilt. Bei der förmlichen Benachrichtigung der betroffenen Nachbarn wurden Eigentümer in der Straße „In der Mark“ nicht korrekt berücksichtigt. Stattdessen wurden fälschlicherweise Grundstücke in der Gemarkung Höntrop angeschrieben, wodurch insgesamt 58 Eigentümer auf 52 Grundstücken nicht beteiligt wurden. Der Fehler wurde durch einen Hinweis eines Anwohners bekannt; die genaue Ursache ist derzeit noch ungeklärt.
Für die ersten drei Planvarianten besteht aufgrund der fehlenden Beteiligung eine Rechtsunsicherheit und ein potenzielles Klagerisiko. Die Bauherrin, die Wasserwelten Bochum GmbH, beabsichtigt jedoch, ausschließlich die vierte Planvariante zu realisieren. Bei dieser Variante ist aktuell kein materieller Schaden erkennbar, allerdings kann es durch eine nachträgliche Beteiligung der Nachbarn zu einer zeitlichen Verzögerung des Vorhabens um etwa sechs bis sieben Monate kommen. Die Bauverwaltung empfiehlt, die noch nicht beteiligten Anwohner nun unverzüglich förmlich zu informieren. Eine interne Untersuchung zur Aufklärung des Fehlers und zur Vermeidung künftiger Fehler ist eingeleitet.
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