Klage eines Wahlberechtigten gemäß § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 04. Februar 2021 (Wahlprüfungsklage)
20231726 · Mitteilung der Verwaltung · 24.08.2023 · Rechtsamt
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilung der Verwaltung Nummer 20231726 informiert das Rechtsamt den Rat über den Ausgang einer Wahlprüfungsklage. Die Klage, die ein Wahlberechtigter am 4. Februar 2021 gemäß § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz eingereicht hatte, bezog sich auf die Rechtmäßigkeit des Ratsbeschlusses vom 17. Dezember 2020. Mit diesem Beschluss war zuvor ein Einspruch eines Bürgers gegen die Gültigkeit der Wahl zurückgewiesen worden.
Das Gericht hat die Klage mit einem Urteil vom 28. April 2023 abgewiesen. Diese Entscheidung ist seit dem 19. Juni 2023 rechtskräftig. Die vorliegende Mitteilung dient der Information des Rates und bezieht sich auf die bereits erfolgte Information in der Vorlage Nummer 20231402.
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