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Antwort der Verwaltung

Fragen zur Beschlussvorlage Anordnung einer Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 888 – Gewerbepark Wattenscheid West – 20231843

20232132 24.08.2023 Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) · Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf Anfragen der Ratsfraktion UWG:Freie Bürger zur geplanten Veränderungssperre im Bereich des Gewerbeparks Wattenscheid West reagiert. Im Zentrum der Anfrage von Herrn Winkler standen die Sicherung gewerblicher Flächen sowie die Vermeidung von Konflikten zwischen Wohn- und Gewerbenutzung.

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen führt aus, dass die Veränderungssperre dazu dient, Flächen für das produzierende Gewerbe zu erhalten und eine Umnutzung in Wohnraum zu verhindern. Aktuell seien im betroffenen Gebiet keine Einzelhandelsvorhaben beantragt. Die Verwaltung begründet die Maßnahme mit dem Bedarf an Gewerbeflächen in Bochum und der Notwendigkeit, bestehende Betriebe sowie deren Entwicklungsmöglichkeiten zu schützen und Immissionskonflikte zu vermeiden.

Bezüglich der rechtlichen Belastbarkeit der Maßnahme im Kontext des nahegelegenen Neubaugebiets Wilhelm-Leithe-Weg Süd erklärte die Verwaltung, dass dieses durch ein eigenständiges Verfahren entwickelt werde. Ein Abwarten von Ergebnissen aus Gerichtsverfahren sei aufgrund der Fristen für Zurückstellungsbescheide nicht möglich gewesen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat jedoch die Rechtmäßigkeit der vorliegenden Zurückstellungen bestätigt.

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  • 24.08.2023
    Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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