Pflicht zur Wärmepumpe oder Anschluss- und Benutzungszwang Fernwärme
20232091 · Antrag · 24.08.2023
Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 dagegen: 73 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB) dafür: 3 (PAR&StG)
▶ KI-Zusammenfassung
In der 25. Sitzung des Rates der Stadt Bochum wird ein Antrag von Dr. Volker Steude behandelt, der Regelungen zur Wärmeversorgung und zur Solarpflicht bei Neubauten vorsieht. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine stadtweite Satzung zu erarbeiten, die ab dem Jahr 2024 einen Anschluss- und Benutzungszwang an ein örtliches Fern- oder Nahwärmenetz für alle neu zu genehmigenden Bauvorhaben festlegt, sofern dies technisch möglich ist. Als Ausnahmen sollen der Betrieb von Wärmepumpen sowie andere als klimaneutral anerkannte Heizsysteme, wie etwa Pelletheizungen, vorgesehen werden.
Zudem soll die Verwaltung angewiesen werden, in Bebauungsplänen, deren Satzungen ab 2024 beschlossen werden, den Einbau von Wärmepumpen verbindlich vorzusehen, sofern kein Anschluss an ein Wärmenetz oder der Einsatz anderer gesetzlich vorgesehener ökologischer Heizsysteme erfolgt. Für Bebauungspläne, die im Jahr 2024 verabschiedet werden, sieht der Antrag zudem die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden vor.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf den erklärten Klimanotstand der Stadt Bochum und das Ziel, eine Vorreiterrolle einzunehmen. Zudem wird auf die anstehende Novelle der Landesbauordnung NRW verwiesen, um die Regelungen für Wohngebäude bereits vorwegzunehmen.
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