Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2022
20231671 · Mitteilung der Verwaltung · 24.08.2023 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat über die Verträge des Kalenderjahres 2022, die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallen. Nach dieser Regelung bedürfen Verträge zwischen der Stadt und Mitgliedern des Rates, Bezirksvertretungen oder der Oberbürgermeisterin und den Beigeordneten grundsätzlich der Zustimmung des Rates. Ausgenommen sind hiervon jedoch unter anderem Verträge, die einen Geschäftswert von 5.000 Euro nicht überschreiten oder auf öffentlich-rechtlichen Ausschreibungen basieren.
Die interne Abfrage der Verwaltung ergab für das Jahr 2022 drei entsprechende Vertragsabschlüsse. Die Volkshochschule schloss zwei Honorarverträge mit einem Auftragnehmer für die Kursleitungen „Bochum im Faschismus“ über insgesamt 210 Euro ab. Die Bochumer Symphoniker vereinbarten mit einem Musiker ein Bruttohonorar von 500 Euro im Rahmen der Kammermusik-Reihe BoSy Camera. Zudem schlossen die Zentralen Dienste einen Mietvertrag mit einem Vermieter über die Anmietung einer Wohnung zur Unterbringung von Geflüchteten ab, wobei die Kaltmiete 1.400 Euro betrug.
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