Digitalisierung von Eingaben nach §24 GO NRW
20231951 · Antrag · 24.08.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/ PAR/OB)dafür: 5 (BD)
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Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland (BD) hat für die Ratssitzung am 24. August 2023 den Antrag mit der Nummer 20231951 vorgelegt. Darin wird die Verwaltung aufgefordert, eine Möglichkeit zur digitalen Einreichung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) über die Webseite der Stadt Bochum zu schaffen. Zur technischen Umsetzung regt die Fraktion an, sich an den bereits vorhandenen Online-Einreichungsformularen der Städte Bonn und Münster zu orientieren.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass Anregungen und Beschwerden derzeit überwiegend in Papierform eingereicht werden, was laut der Fraktion weder ökologisch noch wirtschaftlich effizient sei. Eine zusätzliche Online-Einreichungsmöglichkeit solle die Hürden für die Bürgerbeteiligung senken. Rechtlich wird auf die Zulässigkeit der Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verwiesen, wodurch ein Papierversand nicht zwingend erforderlich sei. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Hauptsatzung der Stadt Bochum durch diese Maßnahme unberührt bliebe.
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