Katastrophenschutzbedarfsplanung
20231777 · Antwort der Verwaltung · 24.08.2023
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Katastrophenschutzbedarfsplanung geantwortet. Laut Mario Reuther vom Kommunalen Krisenmanagement erfolgt die Erstellung der Pläne derzeit in einem abgestimmten Prozess im Regierungsbezirk Arnsberg unter Beteiligung der Bezirksregierung. Die Rahmenbedingungen für die künftige Ergänzung durch einen Katastrophenschutzbedarfsplan müssen noch durch das Land Nordrhein-Westfalen formuliert werden.
Die politische Beteiligung soll analog zum Brandschutzbedarfsplan über Beschlussvorlagen erfolgen, wobei die Unterstützung eines Gutachterbüros vorgesehen ist. Während im aktuellen Katastrophenschutzplan bereits das Szenario eines großflächigen Stromausfalls betrachtet wird, sollen im künftigen Bedarfsplan Mindeststandards festgelegt werden, sobald gesetzliche Leitplanken vorliegen.
Hinsichtlich der Personalstärke verfügt das Kommunale Krisenmanagement aktuell über 8,3 Vollzeitäquivalente (VZÄ), wobei 2,0 VZÄ dem Katastrophen- und Zivilschutzlager zugeordnet sind. Eine geplante Erweiterung um weitere 8,5 VZÄ für den Zeitraum 2023/2024 befindet sich in der Umsetzung. Die Ermittlung des Bedarfs an weiteren kommunalen Einheiten soll durch die kommende Risikoanalyse erfolgen. Zur Evaluierung der Bevölkerungswarnung nutzt die Verwaltung Feedback-Kanäle wie eine Hotline und soziale Medien sowie technische Schallausbreitungsanalysen für das Sirenennetz.
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(Prompt-Version v1, ca. 165 Wörter).