Weitere Änderungssatzung zur Gestaltungssatzung Nr. 482 GN - Siedlung Dahlhauser Heide -
20231732 · Antwort der Verwaltung · 24.08.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat eine Anfrage zur Notwendigkeit einer zweiten Änderungssatzung der Gestaltungssatzung für die Siedlung Dahlhauser Heide gestellt. Die Fraktion regte Anpassungen an, um den veränderten Lebensbedingungen Rechnung zu tragen, insbesondere im Hinblick auf die zunehmende Motorisierung und Elektromobilität. Konkret wurde eine dauerhafte Duldung von bereits bestehenden Stellplätzen in Vorgärten angestrebt, sofern diese aus satzungskonformen Materialien errichtet wurden, aber ohne vorherige Baugenehmigung entstanden sind.
Die Verwaltung, vertreten durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen, sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine weitere Änderungssatzung. Ziel der Gestaltungssatzung sei die Erhaltung des grünen Gartenstadtcharakters der Siedlung durch den Schutz privater Vorgartenflächen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass Stellplätze in geschützten Vorgärten nicht nur durch die Gestaltungssatzung, sondern auch durch den seit 1982 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 482 untersagt sind. Eine rechtliche Sicherung von nicht satzungskonformen Stellplätzen wird daher abgelehnt, da dies die Grundzüge der bestehenden Planung verletzen würde.
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