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Sparkasse Bochum AöR hier: Entlastung der Sparkassenorgane und Verwendung des Überschusses aus dem Jahresabschluss 2022

20231750 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.08.2023 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung)
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
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KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Bochum wird über die Entlastung der Organe der Sparkasse Bochum AöR sowie über die Verwendung des Jahresüberschusses aus dem Geschäftsjahr 2022 beraten. Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, sowohl dem Vorstand als auch dem Verwaltungsrat der Sparkasse für das Jahr 2022 Entlastung zu erteilen.

Der Bilanzgewinn für das Jahr 2022 beläuft sich auf 18.385.861,40 Euro. Von diesem Betrag sollen 16.500.000,00 Euro zur Erfüllung gemeinwohlorientierter lokaler Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Zudem ist vorgesehen, 1.800.000,00 Euro der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Der verbleibende Betrag von 85.861,40 Euro soll als Gewinnvortrag in die Gewinn- und Verlustrechnung des Geschäftsjahres 2023 übernommen werden.

Der Jahresabschluss wurde von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Die im Vorschlag vorgesehene Ausschüttung in Höhe von 16,5 Millionen Euro ist im Haushaltsplan 2023 bereits veranschlagt.

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Beratungen

Rat (25. Sitzung)
24.08.2023
Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
Haupt- und Finanzausschuss (22. Sitzung)
16.08.2023
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung)
10.08.2023
Einstimmig nach BeschlussvorschlagBefangen: Herr Horneck und Herr Müller