Überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln gem. § 83 GO NRW für den weiteren Ausbau der Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“
20232153 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 24.08.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Rat der Stadt Bochum soll über die Bereitstellung von überplanmäßigen investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1,25 Millionen Euro entscheiden. Die Mittel sind für den weiteren Ausbau der Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ vorgesehen. Hintergrund ist das Interesse der Bezirksregierung Arnsberg, das Objekt im Rahmen eines Mietvertrages zur Aufstockung der Landesunterbringungskapazitäten anzumieten.
Für eine langfristige Nutzung als Notunterkunft durch das Land Nordrhein-Westfalen sind bauliche Erweiterungen notwendig. Geplant ist die Errichtung eines doppelstöckigen Containerblocks, der zusätzliche Flächen für Büros, Registrierungsstellen und Betreuungsräume bereitstellt. Die Refinanzierung der gesamten Anlage sowie der anstehenden baulichen Veränderungen soll durch das Land NRW über den Mietvertrag erfolgen. Durch die Anmietung werden der Stadt Bochum 300 Personen auf ihr Zuweisungskontingent angerechnet, während laufende Kosten für Verpflegung, Reinigung und Sicherheitsdienst entfallen.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt über das investive Budget des Amtes für Soziales. Als Deckungsmittel dienen Mittel aus dem Projekt der Paul-Dohrmann-Schule, da es dort aufgrund von Verzögerungen im Bauvorhaben zu einer Unterauslastung im laufenden Haushaltsjahr 2023 kommt. Die Umsetzung der Maßnahmen soll zeitnah erfolgen, um die Inbetriebnahme der erweiterten Flächen im ersten Quartal 2024 zu ermöglichen und steigende Baupreise zu berücksichtigen.
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