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Vermietung der Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ an das Land Nordrhein-Westfalen

20232157 · Mitteilung der Verwaltung · 24.08.2023 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Stadt Bochum plant, die Flüchtlingsunterkunft „Auf dem Esch“ ab dem 1. Oktober 2023 an das Land Nordrhein-Westfalen zu vermieten. Die Anlage soll zunächst als Erweiterung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) dienen, um kurzzeitige Aufenthalte während der medizinischen Untersuchung, Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung zu überbrücken. In der Folgephase ist die Nutzung als Notunterkunft vorgesehen, in der Geflüchtete für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten untergebracht werden können. Die maximale Belegung der Einrichtung ist auf 300 Personen festgesetzt, wobei auch Freizeit- und Sportangebote bereitgestellt werden sollen.

Für die Nutzung der Anlage sind durch die Stadt Bochum noch bauliche Erweiterungen vorzunehmen. Die Refinanzierung der notwendigen Investitionen sowie der laufenden Unterhaltskosten erfolgt über den Mietzins des Landes Nordrhein-Westfalen. Durch die Anmietung werden 300 Personen auf das Zuweisungskontingent der Stadt angerechnet, unabhängig von der tatsächlichen Auslastung der Unterkunft. Die Stadt entlastet sich durch diese Regelung von laufenden Kosten für die Verpflegung, soziale Arbeit, Reinigung sowie den Sicherheitsdienst. Die detaillierten Vertragsinhalte werden im nichtöffentlichen Teil der Vorlage erläutert.

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Beratungen

Rat (25. Sitzung)
24.08.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.