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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2022Zur Vorlage · 20231155 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Amts für Finanzsteuerung behandelt den Jahresabschluss 2022 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA). Der Abschluss weist eine Bilanzsumme von 456.209 TEUR aus. Ein ausgewiesener Verlust von 89.042 TEEUR wird durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) übernommen, wodurch das Jahresergebnis ausgeglichen ist. Die Beteiligungsstruktur der BOGESTRA umfasst die Stadt Bochum über die HVV (50,25 %), die Stadt Gelsenkirchen (3,36 %) sowie die Bochum-Gelenkener Bahngesellschaft mbH (44,91 %) und Eigenbesitz (1,48 %). Der Rat der Stadt Bochum soll die Vertreterin der Stadt in der Gesellschafterversammlung der BOGEBA beauftragen, die Geschäftsführung der BOGEBA zur Zustimmung des Abschlusses anzuweisen.
Die Bilanz zeigt Investitionen in die Straßenbahnmodernisierung, darunter die Lieferung von sechs Variobahnen sowie die Beschaffung von 22 Bussen. Im Bereich der Verbindlichkeiten wurden Darlehen in Höhe von 42,88 Mio. EUR getilgt, während zur Liquiditätssicherung neue Darlehen in Höhe von 40,00 Mio. EUR aufgenommen wurden. Die Gewinn- und Verlustrechnung weist einen Umsatzrückgang auf 103,10 Mio. EUR aus, was auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie und das 9-Euro-Ticket zurückgeführt wird. Demgegenüber stiegen die sonstigen betrieblichen Erträge durch den Corona-Rettungsschirm auf 54,76 Mio. EUR. Der Personalaufwand lag mit 136,8 Mio. EUR über dem geplanten Wert von 133,9 Mio. EUR. Bei den Investitionen ergab der Plan-Ist-Vergleich eine Abweichung, da von den geplanten 12,04 Mio. EUR im Jahr 2022 realisiert wurden 2,54 Mio. EUR verbraucht wurden. Ursächlich hierfür sind mehrjährige Projekte sowie Verschiebungen bei Infrastrukturmaßnahmen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD,Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU, Linke,PSG)Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB) - 1.2Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) hier: Wiederbestellung VorstandZur Vorlage · 20231215 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochum Rat einen Beschluss zur Wiederbestellung eines Vorstandsmitglieds der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG (BOGESTRA) vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Verlängerung der Amtszeit von Jörg Filter als Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor. Die aktuelle Bestellung endet am 30. April 2024.
Der Beschlussvorschlag sieht eine zweite Amtsperiode vor, die vom 1. Mai 2024 bis zum 30. April 2029 reichen soll. Der Aufsichtsrat der BOGESTRA hat der Wiederbestellung in seiner Sitzung am 5. Mai 2023 bereits zugestimmt. Auch die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat hat sich einstimmig für eine Verlängerung des Anstellungsvertrages ausgesprochen. Die Fortführung der Anstellung soll zu den bisherigen Konditionen erfolgen.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat im Juni 2023 über die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 1 (BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (PAR&StG)dagegen: 5 (BD)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB) - 1.3Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2021-31.07.2022 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231012 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR umfasst den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trost, Rudoba & Partner hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesamtleistung stieg auf 25.657 TEUR gegenüber 22.267 TEUR im Vorjahr, während der Gesamtaufwand rund 25.785 TEUR betrug. Das Jahresergebnis liegt bei 0,00 EUR. Der operative Fehlbetrag, der auf pandemiebedingte Umstände zurückzuführen ist, reduzierte sich von 1.738 TEUR auf 849 TEUR.
Der Rat der Stadt Bochum wird gebeten, den Jahresabschluss 2021/2022 sowie den Beschluss des Verwaltungsrates zum Ergebnis von 0,00 EUR zu genehmigen. Zudem wird die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrates für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 beantragt.
In der finanziellen Lage der Schauspielhaus Bochum AöR wird ausgeführt, dass die Erträge aus Vorstellungen unter der Planung lagen, während die Einnahmen aus Sonderveranstaltungen, Koproduktionen und Gastspielen die Planwerte übertrafen. Auch die Einnahmen aus Sponsoring und Spenden lagen über der Planung. Der städtische Zuschuss belief sich auf rund 20,38 Mio. EUR, wobei ein Sonderzuschuss aus dem Vorjahr zur Deckung von Fehlbeträgen genutzt wurde. Die Personalkosten lagen unter den Planwerten, während die sonstigen Aufwendungen aufgrund von Kosten für Sonderveranstaltungen über der Planung lagen. Als künftige Risiken werden Tarifsteigerungen, Inflation, Energiekosten sowie die ausbleibende Erhöhung der institutionellen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen angeführt. Eine Abstimmung über Einsparpotenziale zwischen der AöR und der Stadt Bochum ist vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Die Abstimmung erfolgte getrennt nach UnterpunktenUnterpkt. 1: einstimmig nach BVUnterpkt. 2: einstimmmig nach BVUnterpkt. 3: mehrheitlich nach BVDagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, Die P.&Stg.Unterpkt. 4: Ohne Abst
Ergebnis: Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten - 1.4Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Wirtschaftsplan 01.08.2023-31.07.2024Zur Vorlage · 20231013 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat den Wirtschaftsplan der Schauspielhaus Bochum AöR für die Spielzeit vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Der Plan sieht Erträge in Höhe von 25.597.500 Euro und Aufwendungen von 27.910.600 Euro vor, woraus sich ein kalkuliertes Defizit von 2.313.100 Euro ergibt. Dieses Defizit kann laut Vorlage durch Rücklagen gedeckt werden, wobei die Reserven nahezu aufgebraucht sind.
Die Kostensteigerungen resultieren primär aus gestiegenen Personalkosten infolge von Tarifsteigerungen sowie inflationsbedingten Sachkosten. Der städtische Betriebskostenzuschuss erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 414.800 Euro auf insgesamt 20.330.000 Euro. Die Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen bleibt mit 1.803.000 Euro unverändert. Bei den eigenen Erträgen wird eine Steigerung der Einnahmen aus dem Vorstellungsbetrieb um 40 Prozent gegenüber der vorangegangenen Spielzeit erwartet, auch wenn die Werte noch hinter dem Niveau der Zeit vor der Pandemie zurückbleiben. Im Bereich der Energiekosten werden aufgrund von Einsparungsmaßnahmen nur moderate Mehrkosten prognostiziert. Der Rat der Stadt Bochum soll den Wirtschaftsplan genehmigen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne,CDU,Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB) - 1.5Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Neubesetzung kaufmännische Direktion Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231014 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Neubesetzung der kaufmännischen Direktion des Schauspielhauses Bochum AöR genehmigen. Nach dem Ende des Vertrages von Dr. Matthias Nowicki zum 30. November 2023 hat der Verwaltungsrat der Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) Thomas Kipp als neuen kaufmännischen Direktor bestellt. Die Ernennung ist ab dem 1. Dezember 2023 und befristet bis zum 30. April 2028 vorgesehen.
Thomas Kipp, der aktuell als Geschäftsführender Direktor sowie Stellvertretender Intendant der Bochumer Symphoniker und des Anneliese Brost Musikforum Ruhr fungiert, soll im Rahmen seiner Dienstzeit auch das Organisationsprojekt städtischer Kulturbetriebe weiter betreuen. Dieses Projekt umfasst die Zusammenarbeit zwischen dem Schauspielhaus, den Bochumer Symphonikern und dem Planetarium in Kooperation mit der Stadt Bochum.
Die Vorlage zur Genehmigung des Beschlusses durchläuft vor der endgültigen Entscheidung im Rat der Stadt Bochum mehrere Beratungsphasen in den zuständigen Ausschüssen für Kultur und Tourismus, Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD,Grüne,CDU,Linke,PSG, UWG:FB)Dagegen: 1 (BD)
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD) - 1.6Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. ÄnderungsfassungZur Vorlage · 20230479 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die zweite Änderungsfassung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Neuregelung beinhaltet die Einführung eines Kapitels zur Abschlussprüfung, welches eine Rotation der Wirtschaftsprüfer nach spätestens fünf Jahren empfiehlt. Damit orientiert sich die Stadt am PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem werden soziale und ökologische Verantwortung als Grundsätze der Unternehmensführung im Kodex verankert.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage sind Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Unternehmensführung. Dazu gehören Änderungen bezüglich der Zählweise von Aufsichtsratsmandaten, der Regelungen zu Interessenkonflikten, des Vier-Augen-Prinzips sowie der Dauer von Geschäftsführungsbestellungen. Auch die Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder und redaktionelle Korrekturen im Beteiligungsmanagement sind Gegenstand der Überarbeitung.
Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht die Vorlage vor, die Kodifizierung der Berichterstattung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Grund hierfür ist die noch ausstehende nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), deren Frist auf den 6. Juli 2024 datiert. Unternehmen, die die Größenkriterien des § 267 HGB erfüllen, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Berichterstattung verpflichtet sein. Das Beteiligungsmanagement wird die betroffenen Beteiligungsunternehmen nach der Beschlussfassung informieren und bei Bedarf weitere Änderungsvorschläge einbringen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (BD/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 26.04.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.04.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 8 (BD/UWG:FB) - 1.6.1Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis Deutschland -Zur Vorlage · 20231470 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Änderungsantrag zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum eingebracht. Die Vorlage sieht Anpassungen bei der Besetzung von Aufsichtsgremien sowie bei den Berichtspflichten im Beteiligungsmanagement vor.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Reduzierung der maximal zulässigen Aufsichtsratsmandate pro Person. Die Anzahl soll von bisher fünf auf höchstens drei Mandate begrenzt werden, um eine ausreichende Zeitkapazität für die Wahrnehmung der Aufgaben zu gewährleisten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Fraktionen die Möglichkeit einzuräumen, über die ordentliche Mitgliederzahl hinaus beratende Mitglieder ohne Stimmrecht und ohne Entgeltberechtigung in die Aufsichtsräte zu entsenden.
Hinsichtlich der Berichterstattung fordert die Fraktion eine verbindliche Regelung für die Erstellung von Quartalsberichten durch die Geschäftsführung. Die Vorlage sieht vor, dass diese Berichte künftig regelmäßig dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit soll die Transparenz sowie die Überprüfung der städtischen Beteiligungsverhältnisse gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 1.6.2Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20231526 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zum Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum eingereicht. Der Antrag, der von Fraktionsvorsitzendem Jens Lücking unterbreitet wurde, umfasst verschiedene Anpassungen an der zweiten Änderungsfassung des Kodex.
Die Fraktion schlägt vor, die Verbindlichkeit bestimmter Richtlinien zu erhöhen. So soll die Geschäftsführung künftig verpflichtet sein, sich auf den Unternehmensgegenstand und den öffentlichen Auftrag zu konzentrieren sowie ein Berichtswesen mit festen Fristen einzuführen. Die Quartalsberichte sollen bis zum 15. Arbeitstag des Folgemonats vorliegen. Zudem sieht der Antrag vor, dass auch Dritte, denen Berichte zugänglich gemacht werden, der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführung fordert die Fraktion eine detailliertere Ausweisung von Leistungen zur Alterssicherung, einschließlich der Angabe der jeweiligen Höhe. Im Bereich der Abschlussprüfung wird vorgeschlagen, bei Beratungen des Überwachungsorganes einen Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes hinzuzuziehen. Des Weiteren sieht der Antrag verbindliche Termine für die Jahresabschlussarbeiten sowie spezifische Vorgaben zur Vorlage von Prüfberichten vor. Für Kleinunternehmen sollen in bestimmten Fällen begründete Ausnahmen bei den Berichtspflichten zulässig sein.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 1.7Fritz-Wortelmann-Preis der Stadt Bochum für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ)2023: Besetzung der JurysZur Vorlage · 20230981 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Vergabe des 48. Fritz-Wortelmann-Preises für das Puppen-, Objekt- und Figurentheater (FRITZ) vor, der im Zeitraum vom 14. bis 17. September 2023 stattfindet. Der Wettbewerb wird vom Deutschen Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst (dfp) organisiert. Die Verwaltung legt mit der Vorlage die Besetzung der Jurys für drei verschiedene Wettbewerbskategorien vor.
Für die Kategorie „Professioneller Nachwuchs“ werden Tim Sandweg und Dana Ersing als Fachjuroren vorgeschlagen. In der Gruppe der „Erwachsenen Amateure“ sollen Valeska Klug sowie Nils Hanraets die Fachjury bilden, während für die Kategorie „Jugendclubs und Schultheater“ Seta Guetsoyan und Felix Herfs nominiert sind. Ergänzt werden die Jurys durch politische Vertreter der Fraktionen, deren Zuweisung zu den einzelnen Kategorien nach der Berufung durch den Rat erfolgt.
Der Wettbewerb umfasst die Auswahl von etwa 20 Inszenierungen, die in Bochum präsentiert werden. Die Preisgelder für die Kategorien der erwachsenen Amateure belaufen sich auf jeweils 4.000 Euro, während für den professionellen Nachwuchs ein Aufenthalt beim internationalen Figurentheaterfestival FI-DENA 2024 vorgesehen ist. Die Entscheidung über die Besetzung der Jurys wird im Rat der Stadt Bochum am 15. Juni 2023 erwartet, nachdem die Vorlagen in den zuständigen Ausschüssen beraten wurden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 8 (LINKE/UWG:FB) - 1.8Wiederbestellung des stellvertretenden Vorsitzenden des UmlegungsausschussesZur Vorlage · 20230966 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20230966 die Wiederbestellung von Thomas Fock zum stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses beantragt. Die vorgeschlagene Amtszeit soll ab dem 1. Oktober 2023 für eine Dauer von fünf Jahren verlängert werden.
Thomas Fock ist bereits seit 20 Jahren in dieser Funktion tätig, nachdem seine erste Bestellung durch den Rat im Jahr 2003 erfolgte. Die aktuelle Amtsperiode endet zum 30. September 2023. Laut der Begründung erfüllt er die rechtlichen Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches, da er als Jurist und ehemaliger Geschäftsbereichsleiter bei der Emschergenossenschaft bzw. dem Lippeverband tätig war.
Der Beschlussvorschlag durchläuft den vorgesehenen Beratungsprozess in den zuständigen Gremien. Die Vorberatung im Ausschuss für Planung und Grundstücke ist für den 16. Mai 2023 angesetzt, gefolgt von einer Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. Juni 2023. Eine endgültige Entscheidung durch den Rat wird für die Sitzung am 15. Juni 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Satzung der Stadt Bochum zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Teilbereich "Laer West" des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 (Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West -)Zur Vorlage · 20230448/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20230448/1 behandelt die Stadtumbausatzung Nr. 1036 S – Laer West – gemäß § 171 d BauGB. Ziel der Satzung ist die Sicherung von städtebaulichen Maßnahmen im Teilbereich „Laer West“ des Gebiets Laer/Mark 51°7. Die Umsetzung orientiert sich am Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und umfasst die Stärkung der Nahversorgung, die Flächenentwicklung an der Wittener Straße sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums und des Immobilienbestandes.
Im Geltungsbereich, der sich entlang der Wittener Straße bis zum Werner Hellweg erstreckt, sollen auf den ehemaligen Opel-Verladeflächen architektonische Entwicklungen sowie eine Fußwegeverbindung zur Grünverbindung „Auf dem Kreuz“ realisiert werden. Für den Bereich der Alten Wittener Straße 18–30 ist die Stabilisierung des Nahversorgungszentrums Lahariplatz vorgesehen. Geplante Maßnahmen am Lahariplatz beinhalten eine gestalterische Aufwertung, die Verbesserung der Auffindbarkeit sowie energetische Maßnahmen wie Fassadenbegrünung und die Installation von Photovoltaikanlagen. Zudem sollen Flächen für die Nutzung durch soziale Einrichtungen bereitgestellt werden.
Der Beschlussvorschlag basiert auf der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017. Der Beratungsprozess sah die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss vor. Die Entscheidung im Rat war für den 15. Juni 2023 vorgesehen. Laut Verwaltung hat die Erlassung der Satzung keine finanziellen oder direkten klimarelevanten Auswirkungen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 16.05.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 3 Enthaltungen (CDU)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt BochumZur Vorlage · 20230742 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt mit der Beschlussvorlage 20230742 eine neue Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise vor. Auf Grundlage einer Ermächtigung durch die Landesregierung soll die Gebührenhöhe für den Erwerb dieser Ausweise künftig selbstständig festgelegt werden können. Derzeit belaufen sich die Kosten für die etwa 5.000 Ausweise in 13 Parkzonen auf 22 Euro pro Jahr. Die neue Satzung sieht eine Gebühr von 120 Euro pro Jahr vor. Für Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie etwa SGB II, SGB XII, AsylbLG oder Wohngeld, sowie für Schüler und Auszubildende ist eine Ermäßigung von 50 Prozent vorgesehen. Eine Differenzierung nach Fahrzeuglänge, Gewicht oder E-Kennzeichen ist nicht geplant.
Die Berechnung der Gebühr basiert auf dem Kostenansatz nach dem Verursacherprinzip. Dabei werden Herstellung-, Unterhalts-, Verwaltungs- und Kontrollkosten berücksichtigt. Ziel der Anpassung ist es, die realen Kosten des Parkens zu decken und Anreize zur Nutzung des Umweltverbunds zu schaffen, um zur Reduktion von Treibhausgasemissionen beizutragen. Die Einnahmen sollen sich nach der Umstellung von derzeit 110.000 Euro auf 600.000 Euro erhöhen. Der Rat der Stadt Bochum soll die Satzung beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen drei bis fünf Jahre nach Inkrafttreten zu überprüfen. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Ausschüssen und Bezirksvertretungen im Zeitraum von Mai bis Juni 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 11 (SPD, Grüne, Linke, PAR&Stg, OB)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: -Dagegen: 5 (CDU, FDP, BD)Dafür: 10 (SPD, Grüne, LINKE., P&STG)
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 4 (CDU, FDP, BD)Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 6 (4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger),Dafür 8 (6 SPD, 2 Grüne, 1 Linke)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230742 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 7 (CDU, UWG:FB, BD) Dafür: 11 (SPD, Grüne, FDP, DIE LINKE.)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen4 CDU,1 BDEnthaltung1 Die LinkeDafür7 SPD,4 Grün
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 9 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dagegen: 6 (CDU, FDP, AfD)Enthaltungen: 0
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag bei 3 Gegenstimmen (CDU)
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.10.1Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20231589 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat einen Änderungsantrag zur Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise in Bochum vorgelegt. Der Antrag sieht eine Neufassung der Satzung vor, die für alle Straßen innerhalb bestehender Bewohnerparkbereiche gelten soll.
Nach dem Entwurf beträgt die jährliche Gebühr für einen Parkausweis 250 Euro. Für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 2,0 Tonnen oder einer Gesamtlänge von mindestens 4,7 Metern wird ein Betrag von 340 Euro pro Jahr festgesetzt. Eine Reduzierung der Gebühren um 50 Prozent ist für Personen vorgesehen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, sowie für Schüler, Auszubildende und Studierende. Der entsprechende Nachweis muss im Antrag gestellt werden.
Der Antrag umfasst zudem den Auftrag an die Verwaltung, die Auswirkungen der Satzung nach einem Zeitraum von drei bis fünf Jahren zu überprüfen. Des Weiteren sollen Vorlagen vorbereitet werden, um die Bewohnerparkbereiche mit Wirkung zum 1. Januar 2024 erheblich auszuweiten. In der Begründung wird auf das Kostendeckungsprinelle verwiesen und die Vermeidung von Subventionen für den öffentlichen Straßenraum als Ziel angeführt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 1.10.2Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20231601 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Mit diesem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, die Auswirkungen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 2023 auf die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zu prüfen.
Hintergrund des Antrags ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, durch die eine Gebührensatzung zum Anwohnerparken in Freiburg für unwirksam erklärt wurde. Das Gericht begründete dies unter anderem mit der Auffassung, dass anstelle einer Satzung eine Rechtsverordnung hätte erlassen werden müssen. Zudem wurden bestimmte im Regelwerk enthaltene Ermäßigungen aus sozialen Gründen als unzulässig eingestuft.
Der Antrag sieht vor, dass die Beschlussvorlage zur Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise in Bochum bis zum Abschluss dieser Prüfung zurückgestellt wird. Im Rahmen der Überprüfung soll die Rechtssicherheit der Satzungsform sowie die im Entwurf vorgesehenen Gebührenermäßigungen nach § 5 mit den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts abgeglichen werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Der Antrag ist erledigt.
Ergebnis: Der Antrag ist erledigt. - im AMI am 31.05.2023 beschlossener Änderungsantrag
- 1.11Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt vom .06.2023Zur Vorlage · 20230853 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts regelt die ordnungsbehördliche Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Rahmen des Bochumer Musiksommers. Konkret wird die Verkaufsöffnung für den 27. August 2023 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr in einem festgelegten Teilbereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks beantragt. Die Veranstaltung, die das „Weinfest und Musiksommer“ umfasst, beinhaltet gastronomische Angebote sowie musikalische Programmpunkte in Straßen wie der Huestraße, Kortumstraße, Grabenstraße, Harmoniestraße sowie auf dem Boulevard. Für diesen Zeitraum ist der Boulevard für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr gesperrt, wobei der Busverkehr über den Südring umgeleitet wird.
Die Verwaltung begründet die Öffnung mit der hinreichenden Gewichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Als Besucherzahl wird auf Basis von Vorjahreswerten eine Größenordnung von 50.000 Menschen pro Veranstaltungstag angesetzt. Ein Verstoß gegen die festgelegten Geschäftszeiten kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hinsichtlich der Stellungnahmen der Sozialpartner zeigt sich ein getrenntes Bild: Die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet befürworten die Öffnungen, während die Gewerkschaft ver.di, der DGB und die Evangelische Kirche in Bochum die geplanten Sonntagsöffnungen ablehnen. Nach dem Rückzug eines Antrags für den April 2023 verbleiben für das Jahr 2023 insgesamt sechs zulässige Termine für sonntägliche Verkaufsöffnungen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (SPD/LINKE/PAR)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 07.06.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (20. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 5 (SPD, Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 13 (SPD, CDU, UWG:FB, FDP, BD)
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, PSG,FDP)Dagegen: 1 (Linke)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 Die Linke
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 7 (SPD/LINKE/PAR)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB) - 1.12Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 17.12.2023Zur Vorlage · 20230849 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts befasst sich mit der geplanten Verkaufsöffnung im Einkaufszentrum Ruhr-Park am 17. Dezember 2023. Grundlage der Vorlage sind Anträge des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. für verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2023. Während ein Antrag für einen Termin im April 2023 bereits zurückgezogen wurde, steht eine Entscheidung zum Termin im Dezember noch aus.
Die Verwaltung empfiehlt, der Öffnung von Verkaufsstellen im Ruhr-Park am 17. Dezember 2023 nicht zuzustimmen. Als rechtliche Basis dient das Ladenöffnungsgesetz, welches jährliche Öffnungen an maximal acht Sonntagen unter besonderen Voraussetzungen ermöglicht. Die Verwaltung begründet die Ablehnung damit, dass für den betreffenden Termin keine ausreichenden Sachgründe vorliegen, da das geplante Ereignis im Verhältnis zur Gesamtfläche des Einkaufszentrums von etwa 254.000 Quadratmetern zu gering dimensioniert sei.
Die Prüfung der Anträge für das Jahr 2023 basiert auf einer Übersicht des Handelsverbandes, wobei für bestimmte Bochumer Innenstadt-Veranstaltungen und den Weihnachtsmarkt am Ruhr-Park aufgrund fehlender Unterlagen lediglich ältere Konzepte herangezogen werden konnten. Während die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet die Anträge grundsätzlich unterstützen, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche in Bochum die Verkaufsöffnungen ab. Die Vorlage umfasst zudem die Beratungstermine in den zuständigen Gremien, darunter der Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie die Bezirksvertretung Bochum-Nord.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD/FDP)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR/ OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDagegen 14 (6 SPD, 4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger, 1 Linke, 1 BD)Dafür 2 Grüne
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 8 (BD/FDP)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR/ OB) - 1.13Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) in 2023Zur Vorlage · 20231205 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, außerplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von 5.419.268 Euro für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH bereitzustellen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Stadt als hundertprozentige Gesellschafterin die durch die Corona-Pandemie entstandenen Verluste und Mehraufwendungen ausgleicht.
Die Kosten entstehen durch Ertragsausfälle und Mehraufwendungen, die trotz Ausschöpfung von Spar- und Fördermöglichkeiten bestehen bleiben. Zu den genannten Gründen gehören Verzögerungen bei der Inbetriebnahme neuer Pflegehäuser sowie Mindererträge, die nach dem Auslaufen des bundesweiten Pflegerettungsschirms im Juni 2022 entstanden sind. Zudem werden Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg und die Inflation angeführt.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einen außerordentlichen Ertrag gemäß den Regelungen des NKF-CUIG NRW. Durch die Aktivierung dieser Finanzschäden entstehen ab dem Jahr 2026 jährliche Folgekosten für den städtischen Haushalt in Höhe von etwa 107.000 Euro, resultierend aus einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren. Der Beschlussvorschlag wird nach der Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen im Juni 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (FDP)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 3 (FDP) - 1.13.1Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) in 2023 - Änderungsantrag der Fraktionen SPD, Grüne, CDU, FDP, UWG:Freie Bürger -Zur Vorlage · 20231599 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ergänzungsantrag mit der Nummer 20231599, welcher von den Fraktionen SPD, Die Grünen, CDU, FDP sowie UWG: Freie Bürger eingebracht wurde, befasst sich mit der außerplanmäßigen Bereitstellung von konsumtiven Haushaltsmitteln für das Jahr 2023. Gegenstand des Antrags ist die Produktgruppe 3108, welche Beteiligungen im Bereich sozialer Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) umfasst.
Der Antrag ergänzt einen bestehenden Beschlussvorschlag zur Bereitstellung von Mitteln gemäß § 83 GO NRW. In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung dazu aufgefordert, bis zum Herbst konkrete Zahlen zur geplanten zukünftigen Entwicklung vorzulegen. Ziel dieser Aufforderung ist es, das Entstehen ähnlich hoher Zuschussbedarfe in der Zukunft zu verhindern. Der Antrag bezieht sich inhaltlich auf die Vorlage 20231205.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 1.14Bochum Strategie: 12 neue Kernaktivitäten (Kernaktivitäten 2023)Zur Vorlage · 20231337 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231337 den Vorschlag vorgelegt, zwölf neue Kernaktivitäten im Rahmen der Bochum Strategie zu etablieren. Die Bochum Strategie dient seit Mai 2017 als Orientierungsrahmen für die Stadtentwicklung und verfolgt das Ziel, bis zum Jahr 2030 etwa 125 Kernaktivitäten umzusetzen. Bisher wurden 63 Projekte bearbeitet, von denen 20 bereits erfolgreich umgesetzt oder in der Verwaltung etabliert sind.
Die neuen Vorschläge für das Jahr 2023 wurden in Abstimmung mit dem Strategiebeirat erarbeitet. Zu den geplanten Projekten gehören unter anderem die Bochumer Wärmewende, die Initiative „mission solar“, ein digitales Seniorenportal sowie die Entwicklung moderner Arbeitswelten. Weitere Schwerpunkte liegen auf der Smart-City-Plattform „Consul“, der Förderung der Grünen Chemie durch einen Inkubator sowie der Stärkung der Erinnerungskultur und der Integration neuer Einwohner.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die neuen Kernaktivitäten zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung erhält damit den Auftrag, die notwendigen Planungen und Umsetzungen voranzutreiben, Projektaufträge zu erstellen und erforderliche weitere Beschlüsse nach Zuständigkeit einzuholen. Die Vorlage durchläuft im Juni 2023 die entsprechenden Ausschüsse für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie den Haupt- und Finanzausschuss, bevor sie am 15. Juni 2023 im Rat entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (BD, PAR&StG)
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der BD-Ratsfraktion und der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB) - 1.14.1Bochum Strategie: 12 neue Kernaktivitäten (Kernaktivitäten 2023) - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20231555 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat einen Änderungsantrag zur 24. Sitzung des Rates der Stadt Bochum eingereicht, der die Kriterien für Kernaktivitäten der „Bochum-Strategie“ konkretisieren soll. Der Antrag sieht vor, den Beschlusstext um fünf Anforderungen zu ergänzen, denen zukünftige Kernaktivitäten entsprechen müssen.
Nach dem Entwurf sollen diese Aktivitäten das Potenzial besitzen, die Stadt in ihrem jeweiligen Bereich sichtbar voranzubringen und eine Vorreiterrolle gegenüber anderen deutschen Großstädten einzunehmen. Zudem sollen nur neue Projekte als Kernaktivitäten gelten, die über rein administrative Maßnahmen wie die Schaffung von Personalstellen oder die Einrichtung von Internetseiten hinausgehen. Eine weitere Voraussetzung ist die Substanz, wonach gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben oder bereits etablierte Praktiken nicht als Kernaktivitäten eingestuft werden sollen.
Für Projekte, die bereits laufen und von der Stadt unterstützt werden, schlägt der Antrag die Kennzeichnung „unterstützt durch die Bochum-Strategie“ vor. Die Begründung des Antrags führt aus, dass bisherige Kernaktivitäten häufig bestehende Maßnahmen oder kleinere Vorhaben umfassen, die lediglich sprachlich als strategisch ausgewiesen werden. Ziel der Änderung ist es, den Fokus auf neue und innovative Projekte zu legen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 1.15Neuausrichtung „Bochum-Pass. Gemeinsam mehr erleben.“Zur Vorlage · 20231076 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum plant eine Neuausrichtung des „Bochum-Passes“, der berechtigten Bürgerinnen und Bürgern Vergünstigungen bei verschiedenen kulturellen und Freizeitangeboten ermöglicht. Der Berechtigtenkreis soll künftig um Personen erweitert werden, die Wohngeld beziehen. Damit wird die Gruppe der Anspruchsberechtigten vergrößert, die bisher auf Beziehende von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt war.
Um die Nutzung des Passes zu erhöhen und bürokratische Hürden abzubauen, soll die Ausgabe nicht mehr an einen Einzelantrag geknüpfen sein. Stattdessen ist vorgesehen, den Pass den Berechtigten initiativ zuzustellen. Für das zweite Halbjahr 2023 ist geplant, neben dem Leistungsbescheid auch ein Informationsschreiben sowie den Pass postalisch zu versenden.
Zusätzlich zum erweiterten Kreis wird der Tierpark Bochum als neuer Partner in das Angebot aufgenommen. Der Bochum-Pass soll zudem optisch neu gestaltet werden. Langfristig prüft die Verwaltung die Einführung eines Scheckkartenformats oder einer digitalen Version des Ausweises. Die finanziellen Auswirkungen für zusätzliche Angebote im Jahr 2023 werden durch Mittel aus dem NRW-Stärkungspakt abgedeckt.
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Beratungsfolge
- 16.06.2023 · Beirat "Leben im Alter" (9. Sitzung)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2023 · Integrationsausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.05.2023 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 23.05.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (11. Sitzung)
- 17.05.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (17. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagDie BD-Fraktion nimmt nicht an der Abstimmung teil.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.05.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (15. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHerr Krampitz/BD hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15.1Neuausrichtung „Bochum-Pass. Gemeinsam mehr erleben.“ - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis Deutschland -Zur Vorlage · 20231471 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat mit der Vorlage 20231471 einen Antrag zur Neuausrichtung des Bochum-Passes eingebracht. Ziel ist es, den Kreis der Anspruchsberechtigten für die städtischen Vergünstigungen zu erweitern. Neben den Beziehern von Wohngeld, denen der Pass automatisch zugeteilt wird, sollen zusätzliche Haushalte in die Antragsberechtigung aufgenommen werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Berechtigung an monatliche Einkommensgrenzen geknüpft wird: Für Ein- bis Zwei-Personen-Haushalte soll das Einkommen maximal 1750 Euro betragen, für Drei- bis Vier-Personen-Haushalte maximal 2300 Euro und für Haushalte mit fünf oder mehr Personen maximal 2800 Euro. Diese Grenzen orientieren sich an den Anmeldungskriterien der Tafel Bochum.
Um die derzeitige Beantragungsrate von etwa einem Prozent zu steigern, fordert die Fraktion eine gezielte Bewerbung der neuen Regelung durch die Stadtverwaltung an geeigneten Stellen. Als Beispiel für eine Informationsmaßnahme wird ein Aushang bei der Tafel angeführt. Die Erweiterung soll Haushalte erreichen, deren Einkommen knapp über den Voraussetzungen für Leistungen des sozialen Sicherungssystems liegt, um ihnen den Zugang zu städtischen Kultur- und Freizeitangeboten zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 1.16Ambulanter Gesundheitsstandort WattenscheidZur Vorlage · 20230410 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Wirtschaftsentwicklung Bochum vom 16. Februar 2023 sieht die Entwicklung des Zentrums von Wattenscheid zu einem ambulanten Gesundheitsstandort vor. Ziel des Vorhabens ist die Profilierung des Gebiets als Innovationsraum für urbane Gesundheitsversorgung sowie für die lokale Gesundheitswirtschaft, ergänzend zum GesundheitsCampus Bochum. Die Entwicklung soll die wohnortnahe Versorgung verbessern und Wattenscheid-Mitte als Gesundheits-Hub etablieren. Dabei werden Schnittstellen zu Bereichen wie der Stadtentwicklung, Bildung, Gastronomie und dem Einzelhandel berücksichtigt.
Die Bochum Wirtschaftsentwicklung übernimmt die Federführung für den Aufbau des Projekts. Die zuständige Stelle wird einen Projektplan erstellen, der eine Stärken-Schwächen-Analyse, eine strategische Rahmenplanung sowie ein Handlungskonzept umfasst. Als Standortvorteile werden die vorhandene Infrastruktur, die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und die Autobahn 40 sowie das Technologie- und Gründerzentrum Wattenscheid angeführt. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit der Rahmenplanung Wattenscheid-City und der ISEK-Fortschreibung. Zudem ist eine interkommunale Kooperation mit benachbarten Stadtteilen aus Essen und Gelsenkirchen vorgesehen.
Der Beratungsprozess sieht die Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid im März 2023 sowie Vorberatungen in den Ausschüssen für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie im Haupt- und Finanzausschuss im Juni 2023 vor. Eine abschließende Entscheidung im Rat ist für den 15. Juni 2023 vorgesehen. Die Grundlage für die strategische Ausrichtung bilden zudem Ergebnisse aus Workshops der Agentur GesundheitsCampus Bochum aus dem Jahr 2022.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 28.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230410
- 07.03.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (20. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.17Dependancen Alice-Salomon-BerufskollegZur Vorlage · 20231227 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt hat eine Beschlussvorlage zur Einrichtung zweier neuer Standorte für das Alice-Salomon-Berufskolleg vorgelegt. Zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 sollen die Gebäude in der Fahrendeller Straße 25 und in der Von der Recke Straße 53 als offizielle Dependancen genutzt werden.
Die Erweiterung des Berufskollegs ist notwendig geworden, da das wachsende Angebot an vollzeitschulischen Bildungsgängen sowie spezielle Programme, wie etwa internationale Förderklassen, den vorhandenen Platz am Hauptstandort in der Akademiestraße 46/48 übersteigt. Während die Fahrendeller Straße vorrangig Klassen im Bereich Erziehung und Kinderpflege aufnehmen soll, werden an der Von der Recke Straße vor allem Ausbildungsgänge der Fachschule für Sozialpädagogik unterrichtet.
Die neuen Standorte bieten durch ihre Ausstattung mit Fachräumen sowie die gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr die Möglichkeit, den Unterricht räumlich zu entzerren und Pendelzeiten für Lehrkräfte und Schülerinnen sowie Schüler gering zu halten. Die Einrichtung der Nebenstandorte erfolgt gemäß § 81 Absatz 2 des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen und bedarf der Zustimmung der Bezirksregierung. Der Vorschlag durchläuft die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen, bevor er im Rat entschieden wird.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.18Bochum Strategie - Kernaktivität "Baustellenmanagement - Alles aus einer Hand"Zur Vorlage · 20230733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen der Bochum-Strategie eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Kernaktivität „Baustellenmanagement – Alles aus einer Hand“ vorgelegt. Ziel des Vorhabens ist die Optimierung des Baustellenmanagements sowie des Baustellenmarketings durch eine verbesserte Koordination von Bauvorhaben der Stadt, der Stadtwerke, der BOGESTRA und Dritter.
Geplant ist die Einführung einer Koordinierungssoftware bis Ende 2023 sowie die Digitalisierung von Aufbruchgenehmigungen über das System „Via VIS“ bis Mitte 2023. Zudem soll ein Baustellenkompass erstellt werden. Für die Überwachung von Sperrgenehmigungen wurden drei zusätzliche Stellen beantragt, deren Besetzung für Mitte April 2023 vorgesehen ist. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Neugestaltung des Baustellenmarketings, was die Einführung einer neuen Website ab April sowie die Etablierung von Baustellen-Kümmerern der Stadt, der Stadtwerke und der BOGESTRA umfasst. Der Arbeitskreis Baustellenmarketing soll zudem um langfristige Planungen erweitert werden.
Für die Umsetzung sind einmalige Sachmittel in Höhe von 380.000 Euro vorgesehen, die für die Koordinierungssoftware, Lizenzen für Via VIS sowie für die Website und eine Kampagne verwendet werden sollen. Ein jährlicher Supportbedarf von 15.000 Euro ist eingeplant. Personell werden zwei Stellen in der Straßenverkehrsbehörde sowie eine Stelle für die Aufbruchbegleitung ab 2024 benötigt. Die Vorlage durchläuft die Anhörung der Bezirksvertretungen sowie die Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen, bevor der Rat am 15. Juni 2023 über den Beschluss entscheidet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 5 (BD)
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (BD)
- 31.05.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (24. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages (ohne BD)
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230733 bei einer Enthaltung (BD)
- 10.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (25. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagBei 2 Enthaltungen1 CDU, 1 BD
- 09.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (AfD)
- 03.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.04.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230773 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 5 (BD) - 1.18.1Bochum Strategie - Kernaktivität "Baustellenmanagement - Alles aus einer Hand" - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis Deutschland -Zur Vorlage · 20231473 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Bochumer Rates am 15. Juni 2023 vorgelegt. Der Antrag betrifft den Tagesordnungspunkt 1.18 zur Kernaktivität „Baustellenmanagement – Alles aus einer Hand“ im Rahmen der Bochum-Strategie.
Die Fraktion beantragt, die bestehenden Maßnahmen zum Baustellenmanagement um zwei Punkte zu erweitern. Zunächst sollen QR-Codes an Baustellenschildern und Bannern angebracht werden, die auf eine gemeinsame Website führen. Diese Website soll Informationen über die Baustellen, insbesondere deren voraussichtliche Laufzeit, bereitstellen. Des Weiteren sollen an allen Baustellen, die länger als fünf Werktage andauern, Schilder mit der Angabe der geschätzten Dauer platziert werden. Die Beschilderung soll so gestaltet sein, dass sie wiederverwendbar ist, beispielsweise durch den Einsatz von Magneten oder Ausdrucken.
Mit diesen Maßnahmen beabsichtigt die Fraktion, die Transparenz und die Informationslage bezüglich der Baustellen in Bochum zu erhöhen. Der Antrag wurde von Nicole Scheer für die Ratsfraktion Bündnis Deutschland eingereicht.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- im AMI am 31.05.2023 beschlossener Änderungsantrag
- 1.19Namensgebung Heinrich-von-Kleist-SchuleZur Vorlage · 20231259 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Namens der Heinrich-von-Kleist-Schule vorgelegt. Ab Beginn des Schuljahres 2023/2024 soll die Einrichtung den Namen „Heinrich-von-Kleist-Gymnasium Bochum“ führen.
Grundlage für diesen Antrag ist ein Beschluss der Schulkonferenz vom 25. April 2023. Die Änderung zielt darauf ab, die Schulform direkt im Hauptnamen der Schule abzubilden. Bisher wird das Gymnasium der Stadt Bochum lediglich als Zusatz zur Bezeichnung „Heinrich-von-Kleist-Schule“ geführt. Laut der Begründung in der Vorlage kam es aufgrund der bisherigen Namensgebung in der Vergangenheit zu Unklarheiten, insbesondere bei Anmeldeverfahren für die Klassen 5 sowie bei Schul- und Schulformwechseln.
Die Vorlage ist zur Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Nord, im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Ausschuss für Schule und Bildung vorgesehen. Eine abschließende Entscheidung durch den Rat wird für den 15. Juni 2023 erwartet.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.20Namensgebung Märkische SchuleZur Vorlage · 20231263 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20231263 eine Änderung des Namens der Märkischen Schule beantragt. Der Eilausschuss der Schule hat am 21. April 2023 beschlossen, die Bezeichnung von „Märkische Schule, Gymnasium der Stadt Bochum“ in „Märkisches Gymnasium Wattenscheid, Schule der Stadt Bochum“ zu ändern. Die Umsetzung ist zum Beginn des Schuljahres 2023/2024 am 1. August 2023 vorgesehen.
Laut Begründung der Vorlage soll die Schulform künftig bereits im Hauptnamen der Schule enthalten sein, da diese bisher nur im Zusatz aufgeführt wird. Zudem möchte die Schule durch den neuen Namen die Verbundenheit zum Stadtteil Wattenscheid sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Partnern hervorheben. Der Vorschlag orientiert sich an den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen, welches die Angabe von Schulträger, Schulform und Schulstufe im Namen vorschreibt.
Die Maßnahme ist mit keinen finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten verbunden und hat keine klimarelevanten Auswirkungen. Der Beschlussgegenstand durchläuft die Vorberatung in der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung, bevor im Rat am 15. Juni 2023 eine Entscheidung getroffen werden soll.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231263
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.21Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028Zur Vorlage · 20231314 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 vor. Die Verwaltung schlägt hierfür insgesamt 1744 Personen vor. Damit wird die gesetzliche Anforderung erfüllt, mindestens doppelt so viele Personen aufzustellen, wie für den Dienst benötigt werden. Basierend auf der Festlegung des Präsidenten des Landgerichts Bochums werden insgesamt 595 Haupt- und Ersatzschöffinnen sowie Schöffen benötigt, was eine Mindestanzahl von 1190 Personen in der Liste zur Folge hat.
Die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung durch den Rat der Stadt Bochum mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die konkreten Namen der vorgeschlagenen Personen sind in einem nichtöffentlichen Teil der Vorlage enthalten. Im Anschluss an die Entscheidung wird die Liste für eine Woche öffentlich ausgelegt, um die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit zu ermöglichen. Der Abschluss dieser Auslegung ist für Ende Juli 2023 geplant. Die endgültige Wahl der Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss soll im Zeitraum September oder Oktober 2023 stattfinden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.22Eingabe gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Vermeidung unnötiger Kapazitätsengpässe bei unseren öffentlichen HallenbädernZur Vorlage · 20231577 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Förderverein „Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop e.V.“ hat im Rahmen einer Eingabe nach § 24 GO NRW an den Bochumer Rat eine Anregung gerichtet. Der Verein empfiehlt der WasserWelten Bochum GmbH, den Bau des neuen Hallenbades in Höntrop beschleunigt voranzutreiben und die Wiedereröffnung zeitnah zu realisieren. Zudem wird vorgeschlagen, den Betrieb des Hallenfreibades Linden vorerst fortzuführen und die geplante Sanierung zurückzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Als Begründung führt das Amt für Finanzsteuerung den baulichen und energetischen Zustand des Hallenfreibades Linden an. Ein Weiterbetrieb sei aufgrund der schlechten Substanz nur unter strengen Auflagen bis zum 15. September 2023 möglich. Bezüglich des Standorts Höntrop wird darauf verwiesen, dass die Planung für das neue Gartenhallenbad bereits kurzfristig eingeleitet werden soll, um die Wasserflächen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung stützt sich auf einen Beschluss des Rates vom November 2021, der die Sanierung und Modernisierung der Bochumer Bäderlandschaft unter festgelegten Eckpunkten vorsieht.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 1.23Eingabe gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Attraktivität der Freibäder durch Einbeziehung bürgerschaftlichen und unternehmerischen EngagementsZur Vorlage · 20231579 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum hat der Anregung des Fördervereins „Freundnis und Freunde des Hallenfreibades Höntrop e.V.“ nicht stattgegeben. Der Verein hatte im Rahmen einer Eingabe nach § 24 GO NRW vorgeschlagen, der WasserWelten Bochum GmbH eine öffentliche Diskussion zu empfehlen. Ziel dieser Initiative war es, den Weiterbetrieb des Höntroper Freibades in reduzierter Form sowie die Instandhaltung des Sprungturms zu prüfen.
Die Ablehnung begründet sich auf einem bereits bestehenden Bäderkonzept, das der Rat im November 2021 verabschiedet hat. Dieses Konzept sieht für den Standort Höntrop den Bau eines neuen funktionalen Hallenbades vor. Die WasserWelten Bochum GmbH plant für diesen Standort ein Angebot, das auch Außenflächen als Liege- und Aufenthaltsbereiche vorsieht, die durch eine zu öffnende Fassade erreichbar sind. Der Sprungturm ist jedoch aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen nicht Bestandteil dieses Konzepts.
Trotz der Ablehnung des konkreten Vorschlags zum Weiterbetrieb des Freibades wird die Empfehlung zur Einbindung der Öffentlichkeit an die WasserWelten Bochum GmbH weitergeleitet. Das Unternehmen hat signalisiert, einem Austausch mit den vorgeschlagenen Gruppen grundsätzlich wohlwollend gegenüberzustehen und einen Termin zum Austausch anzubieten.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.Anträge
- 2.149€ Fahrtkostenpauschale für RatsmitgliederZur Vorlage · 20231068 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat für die 23. Ratssitzung am 4. Mai 2023 einen Antrag zur Senkung der monatlichen Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder in Bochum eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Pauschale zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 79 Euro auf 49 Euro zu reduzieren.
Als Grundlage für diesen Vorschlag wird die Einführung des Deutschlandtickets angeführt, welches aktuell für 49 Euro angeboten wird. Die Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi und Horst Hohmeier begründen das Vorhaben damit, dass durch die Anpassung der Pauschale die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert werden soll. Den Ratsmitgliedern soll dabei die Wahlfreiheit erhalten bleiben, ob sie den Betrag für den Erwerb eines Deutschlandtickets, die Kosten für Parkplätze am Rathaus oder die Kraftstoffkosten für private Fahrzeuge verwenden.
Durch die Reduzierung der Pauschale sollen laut dem Antrag jährlich Einsparungen von über 30.000 Euro erzielt werden. Diese Mittel sollen dem Sozialetat der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.2Gerichtsbeschluss achten, Hauptsatzung ändernZur Vorlage · 20231171 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Dringlichkeitsantrag 20231171 fordert Dr. Volker Steude eine Änderung der Bochumer Hauptsatzung. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine neue Fassung von § 9 Abs. 4 S. 2 zu erarbeiten, die im Einklang mit § 24 GO NW steht und mindestens den Teil des Buchstabens h) dieser Vorschrift streicht.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. April 2023. In diesem Verfahren wurde festgestellt, dass die Entscheidung der Verwaltung, eine Anregung des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung nicht auf die Tagesordnung eines zuständigen Fachausschusses zu setzen, rechtswidrig war. Das Gericht bezeichnete die bestehende Regelung in der Hauptsatzung als ungenau und im Hinblick auf den zeitlichen Anwendungsbereich als zu umfassend. Aus diesem Grund wird eine umgehende Überarbeitung der Satzung beantragt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.2.1Gerichtsbeschluss achten, Hauptsatzung ändern - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat", "Die Grünen im Rat", CDU, FDP -Zur Vorlage · 20231574 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Die Grünen, CDU und FDP haben einen Änderungsantrag für die Sitzung des Bochumer Rates am 15. Juni 2023 eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.2 und sieht eine Änderung der Hauptsatzung vor.
Die Verwaltung wird durch den Antrag dazu aufgefordert, eine Anpassung von § 9 Absatz 4 Buchstabe h der Hauptsatzung zu prüfen, um gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren zu berücksichtigen. Zudem soll die Anlage 3, Punkt 3, im zweiten Absatz geändert werden. Demnach soll in Fällen, in denen von einer Befassung mit Eingaben nach § 9 Absatz 4 abgesehen wird, das zuständige Ratsgremium zur Entscheidung vorgelegt werden. Im Falle eines bestätigenden Votums ist der Petent über diesen Vorgang zu informieren.
Als Begründung für die vorgeschlagenen Änderungen wird die Umsetzung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen (Az. 15 L 549/23) angeführt.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.3Geothermie weiterdenkenZur Vorlage · 20231222 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Antrag der Fraktionen SPD und Grüne sieht vor, dass der Rat die Verwaltung mit einer ganzheitlichen Analyse zum Thema Geothermie beauftragt. Dabei sollen vorhandene Daten unter Einbeziehung der Fraunhofer Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie, der zuständigen Landesbehörden sowie der Stadtwerke Bochum systematisch aufbereitet werden. Ziel ist es, die Grundlagen zu schaffen, um mindestens eines der 100 zusätzlichen geothermischen Projekte zu realisieren, die im Rahmen einer Explorationskampagne der Bundesregierung bis 2030 angestrebt werden. Die Ergebnisse sollen zudem in die kommunale Wärmeplanung einfließen.
Die Untersuchung soll prüfen, ob die örtlichen Gegebenheiten eine Umsetzung solcher Projekte ermöglichen. Während bereits oberflächennahe Geothermieprojekte in Stadtteilen wie Werne oder im Gewerbegebiet MARK 51°7 existieren, soll die Analyse auch das Potenzial tieferer Schichten untersuchen. Durch den Dialog mit relevanten Akteuren sollen notwendige Maßnahmen identifiziert und die rechtliche sowie wirtschaftliche Machbarkeit von Projekten ermittelt werden. Damit soll eine frühzeitige Beteiligung an der bundesweiten Kampagne ermöglicht werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit hiesiger Projekte besser einschätzen zu können.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.3.1Geothermie weiterdenken - Änderungsantrag der Fraktion "Die LINKE. im Rat" / Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20231617 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen Die Linke und Partei/Stadtgestalter haben für die 24. Sitzung des Rates der Stadt Bochum den Änderungsantrag zur Vorlage 20231617 mit dem Titel „Geothermie weiterdenken“ vorgelegt. Der Antrag sieht vor, dass die Stadt Bochum in Kooperation mit den Stadtwerken Bochum einen Masterplan zur perspektivischen Nutzung von Geothermie in den Bochumer Quartieren erstellt. Ziel ist die Bereitstellung einer weitgehend flächendeckenden, smarten und lokalen Energieversorgung für die Bevölkerung sowie für Unternehmen.
Zudem wird eine Kooperation zwischen der Stadt Bochum, den Stadtwerken Bochum, anderen Städten des Ruhrgebiets sowie der in Bochum ansässigen Fraunhofer-Einrichtung für Energieinfrastrukturen und Geothermie angestrebt. Diese Zusammenarbeit soll die Nutzbarmachung von Geothermie jeglicher Art zur Energieerzeugung für Gebäude ermöglichen.
Abschließend wird die Verwaltung beauftragt, die Grundlagen zu schaffen, um gemeinsam mit der Fraunhofer-Einrichtung, den zuständigen Landesbehörden und den Stadtwerken Bochum mindestens eines der 100 zusätzlichen geothermischen Projekte zu realisieren, die im Rahmen einer Explorationskampagne der Bundesregierung gesucht werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.4Photovoltaik senkrecht denkenZur Vorlage · 20231401 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231401 einen Antrag zur Untersuchung vertikaler Photovoltaiksysteme eingebracht. Der Vorschlag „Photovoltaik senkrecht denken“ sieht vor, dass die Verwaltung das Potenzial von Anlagen an Hausfassaden, Garagen, Begrenzungsmauern, Lärmschutzwänden und Zäunen prüft. Dabei sollen die wirtschaftlichen, technischen sowie rechtlichen Möglichkeiten und Hürden für den Innen- und Außenbereich der Stadt ermittelt werden.
Zudem soll die Verwaltung gemeinsam mit den Stadtwerken Bochum und der WEG ein Konzept zur Steigerung der Solarstromerzeugung durch vertikale Systeme erarbeiten. Dieses Vorhaben soll auch Flächen der Stadt oder kommunaler Töchter für Testzwecke beinhalten. Ergänzend dazu wird die Erarbeitung konkreter Vorschläge für Pilotprojekte beauftragt, deren Betrieb durch die Stadtwerke Bochum oder andere städtische Tochterunternehmen erfolgen soll.
Die Begründung des Antrags besagt, dass zur Erreichung der Klimaneutralität das Potenzial der Photovoltaik ausgeschöpft und gleichzeitig die Flächenknappheit verringert werden soll.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5UmbesetzungZur Vorlage · 20231425 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage mit der Nummer 20231425 wird ein Antrag zur Änderung der Ausschussbesetzung für die Ratssitzung am 15. Juni 2023 vorgelegt. Der Antrag, welcher an den Oberbürgermeister gerichtet ist, sieht personelle Anpassungen innerhalb des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vor. Die Fraktionsvorsitzenden der Grünen im Rat beantragen hierbei eine Neuregelung der Mitgliedschaften.
Konkret wird vorgeschlagen, dass ein bisher als ordentliches Mitglied geführtes Mitglied des genannten Ausschusses künftig in die Funktion eines stellvertretenden Mitglieds wechselt. Im Gegenzug soll ein Mitglied, das bislang als stellvertretendes Mitglied im Gremium tätig war, in die Position eines ordentlichen Mitglieds berufen werden. Damit wird eine Änderung der personellen Zusammensetzung innerhalb des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa angestrebt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6KinderspielsanderneuerungZur Vorlage · 20231426 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Antrag zur Änderung der Kinderspielflächensatzung der Stadt Bochum eingebracht. Im Zentrum des Antrags steht die Anpassung der Intervalle für den Austausch von Spielsand auf Kleinkinderspielflächen. Konkret soll die bestehende Regelung in § 5 Abs. 2 Satz 2 so abgeändert werden, dass der Spielsand spätestens alle drei Jahre auszuwechseln ist, anstatt wie bisher jährlich.
Darüber hinaus sieht der Antrag vor, dass die Stadtverwaltung diese Änderung allen zur Umsetzung der Satzung Verpflichteteten mitteilt und die Einhaltung der Vorgaben verstärkt überwacht. Zudem wird eine Überprüfung der gesamten Satzung auf rechtliche Übereinstimmung mit aktuellen Gesetzeslagen sowie die Aktualisierung von Querverweisen gefordert.
Die Begründung des Antrags beruft sich auf eine Änderung der Empfehlungen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2020, welches einen Orientierungszeitraum von ein bis drei Jahren für den Sandaustausch vorsieht. Laut Antrag ist ein jährlicher Austausch weder wirtschaftlich leistbar noch notwendig, da der Sand in Bochum zwischen den Intervallen gesiebt und gelüftet wird. Die Neuregelung soll die Einhaltung der Satzung auch gegenüber städtischen Tochtergesellschaften sicherstellen.
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Beratungsfolge
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Vorlage wird zur abschließenden Behandlung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur abschließenden Behandlung an den Fachausschuss überwiesen. - 2.7Umbesetzung des IntegrationsausschussesZur Vorlage · 20231427 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In einem gemeinsamen Antrag der Fraktionen „Die Grünen im Rat“ und der CDU-Ratsfraktion wird eine Umbesetzung des Integrationsausschusses für die Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 vorgeschlagen (Vorlagennummer 20231427). Der Beschlussvorschlag umfasst personelle Anpassungen in der Zusammensetzung des Gremiums.
Nach den Inhalten des Antrags soll eine sachkundige Bürgerin, die bisher der Fraktion „Die Grünen im Rat“ angehörte, aus dem Integrationsausschuss ausscheiden. Parallel dazu ist vorgesehen, dass ein weiteres Mitglied aus dem Ausschuss ausscheidet und stattdessen als stellvertretendes Mitglied neu bestimmt wird. Zur Neubesetzung eines ordentlichen Sitzes soll eine sachkundige Bürgerin der CDU-Fraktion in den Integrationsausschuss gewählt werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Umbesetzungen in Ausschüssen und GremienZur Vorlage · 20231429 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 einen Antrag auf personelle Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen und Gremien eingereicht.
Im Haupt- und Finanzausschuss soll Christian Haardt als ordentliches Mitglied ausscheiden und stattdessen als stellvertretendes Mitglied fungieren, während Karsten Herlitz zum neuen ordentlichen Mitglied gewählt werden soll. Im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JAH) ist vorgesehen, dass Karsten Herlitz aus dem Gremium ausscheidet und die Funktion des persönlichen Vertreters von Christian Haardt übernimmt, wobei Haardt selbst als neues Mitglied in den Ausschuss berufen werden soll.
Für den Betriebsausschuss der Eigenbetriebe sieht der Antrag vor, dass Karsten Herlitz als Mitglied ausscheidet und zum stellvertretenden Mitglied wird. Als neue sachkundige Bürgerin soll Angelika Dümenil in den Ausschuss gewählt werden. Zudem beantragt die Fraktion eine Änderung in der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft: Dr. Sascha Dewender soll aus dem Gremium ausscheiden und durch Roland Mitschke ersetzt werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Bewerbung als Modellstadt für die Legalisierung von CannabisZur Vorlage · 20231441 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat einen Antrag gestellt, die Stadt als Modellkommune für die kontrollierte Abgabe von Genusscannabis an Erwachsene zu bewerben. Damit soll das Interesse der Stadt gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit sowie dem Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen an einer Teilnahme am regionalen Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten bekundet werden.
Der Antrag sieht vor, dass die Stadtverwaltung die Bewerbung vorbereitet und nach Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen eine Beschlussvorlage dem Rat zur Entscheidung vorlegt. Die Verwaltung soll zudem Sondierungsgespräche mit potenziellen Partnern führen, Kapazitäten im Gesundheitsamt schaffen sowie Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Prävention erarbeiten. Zur Evaluation des Projekts wird die Veröffentlichung eines jährlichen Suchtberichts beantragt.
In der Begründung führt die Fraktion unter Horst Hohmeier aus, dass die Bundesregierung Eckpunkte für ein Modellprojekt vorgelegt hat. Da die Anzahl der teilnehmenden Kommunen begrenzt ist und bereits andere Städte wie Dortmund oder Köln Interesse signalisiert haben, solle Bochum zeitnah die Bewerbung einleiten. Es wird darauf hingewiesen, dass Vorbereitungen zu Personalkapazitäten und technischen Fragen bereits vor der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs getroffen werden sollten.
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Beratungsfolge
- 05.09.2023 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (18. Sitzung) — Der Antrag ist gegenstandslos, daher keine Abstimmung.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Vorlage wird zur abschließenden Behandlung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur abschließenden Behandlung an den Fachausschuss überwiesen. - 2.10Bäderkonzept schreitet voranZur Vorlage · 20231446 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Die Grünen und CDU haben einen Antrag zur Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 vorgelegt, der den Fortschritt des Bochumer Bäderkonzepts behandelt. Laut dem Dokument hat der Aufsichtsrat der Wasserwelten Bochum die Grundlage für den Neubau des Hallenfreibades Linden geschaffen. Zudem sei die rechtliche Situation für ein neues Gartenbad im Höntroper Südpark abschließend geklärt.
Um eine zügige Bauabwicklung zu ermöglichen, soll die Verwaltung die Wasserwelten Bochum bei der Verkürzung von Planungszeiten unterstützen. Den Aufsichtsgremien wird empfohlen, die Prüfung einer externen Vergabe für notwendige planerische und bauliche Prozesse vorzunehmen, um einen zeitnahen Baubeginn zu fördern.
Des Weiteren wird die Verwaltung angewiesen, die zu erwartenden Mehrkosten für den Bau und die Unterhaltung der Bochumer Bäderlandschaft in die mittelfristige Haushaltsplanung aufzunehmen. Als Gründe für diese Anpassungen werden Inflation, allgemeine Baukostensteigerungen sowie veränderte Bedingungen am Finanzmarkt angeführt.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.10.1Bäderkonzept schreitet voran - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20231540 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat für die 24. Sitzung des Bochumer Rates am 15. Juni 2023 einen Ergänzungsantrag zum Thema Bäderkonzept eingereicht. Der Antrag, der unter dem Tagesordnungspunkt 2.10 behandelt wird, ergänzt den bestehenden Beschlussvorschlag im Rahmen der laufenden Planungen zum Badekonzept der Stadt Bochum.
Inhaltlich empfiehlt die Fraktion den Aufsichtsgremien der Bochumer Wasserwelten, bei den anstehenden Planungsmaßnahmen darauf hinzuwirken, dass der Sprungturm als Wahrzeichen und Landmarke für den Stadtteil Höntrop erhalten bleibt. Der entsprechende Antrag wurde von Hans-Josef Winkler, dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der UWG, formuliert. Damit befasst sich die Fraktion mit der Erhaltung baulicher Merkmale im Kontext der Entwicklung der Bochumer Wasserwelten.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.10.1.1Bäderkonzept schreitet voran - Änderungsantrag Fraktion "UWG:Freie Bürger" - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20231618 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Ratssitzung vom 15. Juni 2023 wurde ein Änderungsantrag zur Vorlage 20231618 eingebracht. Der von der Fraktion „UWG: Freie Bürger“ gestellte Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.10.1, welcher das Thema Bäderkonzept in Bochum behandelt.
Der Inhalt des Antrags sieht vor, dass die Verwaltung der Stadt Bochum die notwendigen Voraussetzungen prüft, um den Erhalt des Sprungturms im Stadtbezirk Wattenscheid als Landmarke zu gewährleisten. Es soll untersucht werden, unter welchen Bedingungen dieses Bauwerk als Wahrzeichen des Stadtbezirks fortbestehen kann. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsantrag wurde nicht vorgelegt; die inhaltlichen Erläuterungen zum Vorhaben wurden im Rahmen der Sitzung mündlich dargelegt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.10.2Bäderkonzept schreitet voran - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20231590 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit einem Änderungsantrag zur Sitzung des Bochumer Rates am 15. Juni 2023 regelt der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude die Bedingungen für das weitere Vorgehen im Bäderkonzept der Stadt. Der Antrag sieht vor, dass Neubauten in Linden und Höntrop sowie Sanierungen in Langendreer bei ihrer Umsetzung auf einen klimaneutralen Betrieb ausgelegt werden müssen. Für alle weiteren Bäderstandorte wird eine vollständige Klimaneutralität bis spätestens 2035 angestrebt. Dabei sollen Wärmepumpen aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber teureren Alternativen bevorzugt werden.
Die Begründung führt an, dass die langfristige Sicherung der Betriebskosten durch eine nachhaltige Energieversorgung erreicht werden soll, da fossile Energieträger wie Gas mit steigenden Kosten verbunden sind. Durch den Einsatz von Strom und Wärmepumpen könnten die jährlichen Energiekosten von etwa 1,8 bis 1,95 Millionen Euro auf rund 0,7 Millionen Euro gesenkt werden.
Zudem fordert der Antrag, dass der Rat über die vollständige Umsetzung der Planung erst nach Vorlage einer Gesamtkalkulation entscheidet. Diese Kalkulation soll die anfallenden investiven und konsumptiven Aufwendungen enthalten, um eine Entscheidung über den Einsatz öffentlicher Mittel auf Basis konkreter Zahlen zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.11KulturticketZur Vorlage · 20231467 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Grüne haben einen Antrag zur Einführung eines Kulturtickets gestellt, der in der Ratssitzung am 15. Juni 2023 behandelt wird. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Einführung eines Kombi-Tickets der Bogestra zu prüfen und einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung dem Rat vorzulegen.
Das vorgesehene Ticket soll Eintrittskarten für städtische Einrichtungen, wie etwa das Schauspielhaus, das Musikforum oder die Bochumer Symphoniker, mit der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs verknüpfen. Durch diese Kombination sollen Bus- und Bahntickets in den Kulturpreis integriert werden, um eine einfache Anreise auch aus Nachbarstädten zu ermöglichen. Dabei wird auf ein vergleichbares Modell im Musiktheater im Revier in Gelsenkirchen verwiesen.
Die Begründung des Antrags sieht vor, dass das Kulturticket einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Kulturbereich leistet. Zudem soll die Maßnahme als Baustein zur Förderung des Umweltverbunds im Sinne des städtischen Mobilitätsleitbilds dienen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen. - 2.11.1Kulturticket - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20231598 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat einen Ergänzungsantrag zum Thema Kulturticket (TOP 2.11) für die 24. Sitzung des Bochumer Rates vorgelegt. Dieser Antrag bezieht sich auf eine bereits bestehende Vorlage der SPD und der Grünen im Rat der Stadt Bochum.
Mit dem vorliegenden Dokument wird die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines Kulturtickets zu prüfen, welches als Kombi-Ticket der Bogestra konzipiert sein soll. Die Verwaltung ist angehalten, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, der sowohl eine Kostenschätzung als auch eine Aufzählung aller in Betracht kommenden kulturellen Einrichtungen enthält. Das Ergebnis dieser Prüfung und die entsprechenden Unterlagen sollen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Jens Lücking eingereicht.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag;Dafür: 6 (3 CDU, 1 FDP, 1 BD, 1 Die Linke)Enthaltungen: 1 (Die Partei&Stadtgestalter)Dagegen: 8 (5 SPD, 3 Die Grünen)
- 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen den BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dafür: 7 (CDU, FDP, LINKE, P&STG, BD)Dagegen:8 (SPD, Grüne)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen. - 2.12Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20231468 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat für die 24. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Juni 2023 einen Antrag zur Umbesetzung verschiedener Gremien vorgelegt. Mit der Vorlage Nummer 20231468 wird die Wahl zusätzlicher stellvertretender Mitglieder in fünf Ausschüssen beantragt.
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke soll ein weiteres stellvertretendes Mitglied gewählt werden. Der Antrag sieht zudem die Ernennung eines weiteren stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vor. Für den Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie den Ausschuss für Schule und Bildung wird jeweils die Wahl eines weiteren stellvertretenden Mitglieds vorgeschlagen. Darüber hinaus umfasst die Vorlage die Besetzung des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling durch ein weiteres stellvertretendes Mitglied.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.13EingliederungshilfeZur Vorlage · 20231476 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der SPD, der Grünen und der CDU im Bochumer Rat haben einen Antrag eingebracht, um die Forderungen der Landschaftsversammlung des LWL zur Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung der Eingliederungshilfe zu unterstützen. Damit sollen sich die Kommunen gemeinsam gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Bund für eine adäquate Kostenübernahme einsetzen.
Der Antrag sieht verschiedene Maßnahmen zur finanziellen Entlastung vor. Ein zentraler Punkt ist die Dynamisierung der bundesweiten Entlastung von fünf Milliarden Euro, damit diese den tatsächlichen Kostenanstiegen Rechnung trägt. Zudem wird eine Reform des § 43a SGB XI gefordert, um pflegebedürftige Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen im Bereich der Pflegeversicherung gleichzustellen. Darüber hinaus soll das Land Nordrhein-Westfalen den Verbundsatz im Gemeindefinanzierungsgesetz schrittweise anheben und den vollständigen Konnexitätsausgleich für das Bundesteilhabegesetz sicherstellen.
Die Begründung des Antrags stützt sich auf die steigenden Ausgaben in der Eingliederungshilfe, die durch demografische Entwicklungen und tarifliche Anpassungen bedingt sind. Die Antragsteller weisen darauf hin, dass die bisherigen Entlastungswege nicht mit der Kostenentwicklung Schritt halten und eine Anpassung notwendig sei, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.14Bochum-Pass für SelbstzahlerZur Vorlage · 20231489 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 20231489 hat der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Paul Tobias Dahlmann die Prüfung einer Einführung eines „Bochum-Passes für Selbstzahler“ angeregt. Die Verwaltung soll untersuchen, wie ein solches Modell als kommerzielle Ermäßigungskarte ergänzend zum bestehenden Bochum-Pass für Empfänger von Sozialleistungen etabliert werden kann. Der neue Pass soll die gleichen Vergünstigungen an den identischen Stellen ermöglichen wie das aktuelle Angebot und eine optisch gleiche Gestaltung aufweisen.
Im Rahmen dieses Vorhabens sollen die Verwaltung und Bochum Marketing ein Konzept zur Umsetzung sowie zur kommerziellen Realisierung erarbeiten. Ziel ist es, den Einwohnern ein System zur vergünstigten Teilnahme an Kultur- und Freizeitangeboten bereitzustellen, das mit Modellen wie der RUHR.TOPCARD vergleichbar ist. Durch die Nutzung eines solchen Passes sollen die Auslastung lokaler Einrichtungen, etwa von Schwimmbädern, sowie die wirtschaftliche Effizienz des Betriebs gesteigert werden.
Ein weiterer Aspekt des Antrags betrifft die optische Gestaltung. Durch ein identisches Erscheinungsbild beider Ausweis-Systeme soll eine mögliche soziale Stigmatisierung beim Vorzeigen der Karte vermieden werden. Vorschläge für strukturelle Erweiterungen sollen nach der Erarbeitung des Konzepts durch die Verwaltung an den Rat und seine Gremien übermittelt werden.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:52 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür:25 (CDU/LINKE/PAR&StG/PAR)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:52 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür:25 (CDU/LINKE/PAR&StG/PAR) - 2.15Kulturpass in Bochum bewerben – junge Leute für die Kultur begeistern!Zur Vorlage · 20231495 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20231495 einen Antrag gestellt, um die Bekanntheit des bundesweiten KulturPasses in der Stadt zu fördern. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung prüft, welche städtischen Kulturangebote in den Katalog des KulturPasses aufgenommen und anschließend dort gelistet werden können.
Zudem soll ein Austausch mit der Wirtschaftsförderung sowie Bochum Marketing initiiert werden, um Unternehmen und Vereine in Bochum, die von dem Programm profitieren können, über dessen Existenz zu informieren. Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die aktive Nutzung der von der Bundesregierung bereitgestellten Werbematerialien in Online- und Offline-Kanälen. Damit sollen insbesondere die im Jahr 2005 geborenen Jugendlichen erreicht werden, um sie auf den 200-Euro-Gutschein für kulturelle Angebote aufmerksam zu machen. Das Budget kann über eine digitale Plattform für verschiedene kulturelle Dienstleister wie Theater, Kinos, Museen oder Buchhandlungen eingelöst werden.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.16„Münsteraner Erklärung“ des Städte- und Gemeindebundes NRWZur Vorlage · 20231497 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag der CDU-, FDP- und UWG-Fraktionen im Rat der Stadt Bochum vom 1. Juni 2023 wird die Befassung der „Münsteraner Erklärung“ des Städte- und Gemeindebundes NRW beantragt. Die Fraktionen fordern, die Inhalte und Forderungen der am 11. Mai 2023 verabschiedeten Erklärung zu begrüßen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die wesentlichen Punkte der Erklärung an die zuständigen Abgeordneten des Europaparlaments, des Bundestages und des Landtages zu übermitteln. Dabei soll darauf hingewiesen werden, dass kommunale Fragen zeitnah beantwortet werden müssen.
Die Erklärung thematisiert die Situation der Kommunen durch die Aufnahme von rund 230.000 Geflüchteten aus der Ukraine sowie rund 43.000 Asylbegehenden im Jahr 2022 und die Erwartung von etwa 55.000 weiteren Asylsuchenden für das Jahr 2023. Es wird eine einheitliche europäische Migrationspolitik zur Vermeidung ungleicher Leistungsniveaus und Binnenanreize gefordert. Für die Kommunen in NRW wird die Wiederaufnahme der Zahlung einer Integrationspauschale nach dem Modell bis zum Jahr 2018 beantragt, da die dauerhafte Integration von Menschen mit Bleibeperspektive nicht allein aus lokalen Haushaltsmitteln finanziert werden kann.
Des Weiteren adressiert der Antrag die bedarfsorientierte Weiterentwicklung der Arbeitsmigration zur Bekämpfung des Fach- und Arbeitskräftemangels. Als Maßnahmen werden die Priorisierung öffentlicher Aufgaben, Digitalisierung sowie eine gezielte Zuwanderung qualifizierter Personen genannt. Das Vorhaben der Bundesregierung, ein Gesetz zur Verbesserung der Fachkräfteeinwanderung zu erlassen, soll dabei unterstützt werden.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:45 (SPD/Grüne/LINKE/OB)dafür:30 (CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:45 (SPD/Grüne/LINKE/OB)dafür:30 (CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/PAR) - 2.16.1"Münsteraner Erklärung" des Städte- und Gemeindebundes NRW - Änderungsantrag der Fraktion "Die LINKE. im Rat" -Zur Vorlage · 20231597 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Bochum einen Ersetzungsantrag zur Vorlage 20231497 vorgelegt, der sich auf die 24. Ratssitzung am 15. Juni 2023 bezieht. Der Antrag befasst sich mit der „Münsteraner Erklärung“ des Städte- und Gemeindebundes NRW. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die „Münsteraner Erklärung“ abzulehnen und stattdessen die „Kölner Erklärung“ zu begrüßen, welche im Rahmen der 42. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages Ende Mai 2023 formuliert wurde.
Die „Kölner Erklärung“ adressiert verschiedene kommunale Aufgabenbereiche, darunter die Digitalisierung, den Klimaschutz, den gesellschaftlichen Zusammenhalt, den Fachkräftemangel sowie die Integration von Geflüchteten. Im Bereich der Wohnraumförderung werden Strategien zur Mobilisierung von Bauland, eine gemeinwohlorientierte Bodenpolitik sowie die Förderung von nachhaltigem Bauen und der Modernisierung im Bestand angeführt. Zudem wird die flächendeckende Etablierung digitaler Baugenehmigungsverfahren genannt.
Für die Innenstadtentwicklung wird ein Mix aus Wohnen, Arbeiten und Kultur angestrebt, wobei die Aufenthaltsqualität durch Grün- und Wasserflächen sowie die Aufhebung von Nutzungstrennungen und Lärmnormen gesteigert werden soll. Als Orientierung für globales Handeln dienen die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und die Leipzig Charta 2.0. Hinsichtlich der kommunalen Finanzen umfasst der Antrag Forderungen nach einer Lösung der Altschuldenproblematik, der Einhaltung des Konnexitätsprinzips sowie eines höheren Anteils der Städte am Steueraufkommen zur Sicherung der Finanzierung kommunaler Aufgaben.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 2.17Mehr Personal für den KlimaschutzZur Vorlage · 20231506 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 24. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 15. Juni 2023 liegt ein Antrag von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude zur personellen Ausstattung im Bereich Klimaschutz vor. Mit der Vorlage Nummer 20231506 wird die Verwaltung dazu aufgefordert, zehn zusätzliche Vollzeitstellen für die Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit auszuschreiben.
Der Antrag sieht zudem vor, dass die Verwaltung einen Vorschlag erarbeitet, in welchen Bereichen langfristig durch Nicht-Neubesetzung von Stellen eine Kompensation dieser personellen Aufstockung erreicht werden kann. Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Neubewertung bestehender Stellen innerhalb der Stabsstelle Klima und Nachhaltigkeit. Darüber hinaus soll die Verwaltung einen Organisations- und Aufgabenplan vorlegen, der die konkreten Zuständigkeiten und Aufgaben der Beschäftigten in dieser Abteilung definiert.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 8 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 8 (LINKE/PAR&StG) - 2.18„Kinder an die Macht“ - Kinderbürgermeister für Bochums BezirkeZur Vorlage · 20231507 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat einen Antrag zur Einführung von „Kinderbürgermeister“ in den Bochumer Bezirken vorgelegt. Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeitet, welches Kindern im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren eine spielerische Beteiligung an konkreten Projekten ermöglicht. Diese Form der Mitwirkung soll an die Bezirksverwaltungsstellen sowie die Bezirksvertretungen angegliedert sein und unter professioneller pädagogischer Betreuung in kindgerechten Formaten stattfinden.
Die Wahl der Kinderbürgermeister soll sich nicht an den Anforderungen regulärer Kommunalwahlen orientieren, sondern in enger Abstimmung mit ausgewählten Schulen nach dem Vorbild von Klassensprecherwahlen durchgeführt werden. Dabei sollen die pädagogischen Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund stehen; eine politische Repräsentation aller Kinder oder die Abbildung politischer Meinungsstreite ist nicht als Kriterium vorgesehen.
Das Ziel des Antrags ist eine überschaubare Beteiligung zu Kinderthemen auf bezirklicher Ebene. Um eine Überforderung der Kinder durch komplexe politische Abläufe oder die Teilnahme an regulären Sitzungen zu vermeiden, soll das Format primär spielerisch angelegt sein. Zudem soll durch pädagogisches Personal sichergestellt werden, dass keine Instrumentalisierung durch Fraktionen oder Parteien stattfindet. Das vorgeschlagene Modell unterscheidet sich damit ausdrücklich von der Struktur eines Jugendparlaments.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen:71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen:71 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (PAR&StG) - 3.Mitteilungen
- 3.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare EnergienZur Vorlage · 20231242 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beabsichtigt, einen Vorratsbeschluss zur Beteiligung an bereits genehmigten Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien zu verabschieden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei zeitkritischen Investitionsmöglichkeiten sicherzustellen.
Nach bisherigen Strategien, die unter anderem auf schlüsselfertige Projekte und Kooperationen mit Trianel setzten, soll der Fokus nun verstärkt auf genehmigten Projekten oder der Entwicklung neuer Flächen liegen. Hintergrund sind veränderte Marktbedingungen, wie das aktuelle Zinsniveau und die Preisentwicklung bei Strom, welche den Erwerb fertiger Anlagen erschweren. Durch einen Vorratsbeschluss kann die Holding bei Einhaltung festgelegter Investitionskriterien und einer umfassenden Prüfung (Due Diligence) unmittelbar an Projekten partizipieren, ohne für jeden Einzelfall einen neuen Beschluss des Rates der Stadt Bochum einholen zu müssen. Das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung bleibt hiervon unberührt.
Die Umsetzung solcher Projekte könnte die jährliche Erzeugung von Grünstrom um etwa 125 Millionen kWh steigern, was zusammen mit bestehenden Kapazitäten langfristig rund ein Drittel des aktuellen Absatzes an Endverbraucher abdecken könnte. Die Beratung der Vorlage erfolgt im nichtöffentlichen Teil, da die spezifischen Investitionskriterien als geschütztes Geschäftsgeheimnis eingestuft werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2022Zur Vorlage · 20231086 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 getätigt wurden. Die Vorlage mit der Nummer 20231086 dient dem Nachweis aller Bereitstellungen über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat.
Nach den Regelungen der Haushaltssatzung ist die Kämmerin für die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 250.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie bis zu 500.000 Euro im investiven Bereich zuständig. Für größere Mittelbereitstellungen, die zwischen 250.000 und 750.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro bei Mehrauszahlungen liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung enthält detaillierte Nachweislisten für den investiven und konsumtiven Bereich des zweiten Halbjahres 2022.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA): UmbesetzungZur Vorlage · 20231051 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über eine personelle Änderung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA). Aufgrund des Rücktritts und des Ausscheidens der bisherigen Vertreterin des Jugendamtselternbeirates wurde ein neues beratendes Mitglied für den Ausschuss benannt.
Die rechtliche Grundlage für die Besetzung dieses Sitzes ergibt sich aus dem SGB VIII sowie der Jugendamtssatzung, wonach der Jugendamtselternbeirat ein beratendes Mitglied für den JHA stellt. Im Zuge der Neubesetzung übernimmt nun ein neues Mitglied diese Funktion im Ausschuss. Die Stellvertretung für das beratende Mitglied wird durch den neuen Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirates wahrgenommen.
Die Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20231051 wurde zur Kenntnisnahme in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie in den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat vorgelegt. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für die Monate Mai und Juni 2023 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.05.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (16. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Abschluss der Baumaßnahmen auf den städtischen Friedhöfen Querenburg und WiemelhausenZur Vorlage · 20231195 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Baumaßnahmen auf den städtischen Friedhöfen Querenburg und Wiemelhausen sind abgeschlossen. Grundlage für die Arbeiten war ein Beschluss des Bochumer Rates vom 16. Dezember 2021, der die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 750.000 Euro vorsah. Ziel der Maßnahmen war die Behebung von Infrastrukturschäden, insbesondere an den Wasserversorgungsleitungen und den Wegeoberflächen.
Der Technische Betrieb führte im Rahmen dieser Maßnahmen die Erneuerung der überalterten Wasserleitungen sowie der Wasserentnahmestellen auf beiden Friedhöfen durch. In den Bereichen, in denen die Leitungserneuerungen stattfanden, wurden zudem die wassergebundenen Wegedecken saniert. Um künftige Ausschwemmungen durch starke Niederschläge an Gefällestrecken zu minimieren, wurde die Deckschicht mit einem Zuschlagstoff stabilisiert. Die Projektsteuerung der Arbeiten erfolgte durch NRW.URBAN in enger Abstimmung mit dem Technischen Betrieb.
Die bauliche Umsetzung wurde im März 2023 beendet und abgerechnet. Von den bereitgestellten Mitteln wurden insgesamt 742.000 Euro verausgabt, womit der veranschlagte Kostenrahmen von 750.000 Euro eingehalten werden konnte.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 11.05.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (18. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.53. Sachstandsbericht Stadtpark BochumZur Vorlage · 20231275 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der dritte Sachstandsbericht des Umwelt- und Grünflächenamtes zum Stadtpark Bochum informiert über den aktuellen Stand der Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen. Zur Projektsteuerung wurden ein integriertes sowie ein kleines Planungsteam eingesetzt. Ein vom Rat beschlossenes Empfehlungsgremium zur Qualitätssicherung und zur Erarbeitung eines Leitbildes hat seine erste Sitzung bereits abgehalten.
Der Zeitplan sieht die Fertigstellung der Vorentwurfsplanung sowie der Kostenschätzung bis Mitte Juli 2023 vor. Die Inbetriebnahme einer neuen Hochfontäne ist aufgrund geänderter Planungsverfahren für das Frühjahr 2024 vorgesehen. Bauliche Startmaßnahmen sollen im Herbst 2023 beginnen, während die Bauabschnitte für die Parkbereiche Nord und Mitte zwischen August 2024 und Mai 2025 erfolgen sollen. Die allgemeine Fertigstellung des Parks ist für das Frühjahr 2026 geplant. Zudem werden die planerische Verbindung zum Kunstmuseum sowie die Gestaltung der Minigolfanlage thematisiert. Eine Bürgerbeteiligung ist für die kommenden Monate vorgesehen.
Die Erstellung einer neuen Minigolfanlage mit Betonbahnen wird auf etwa 500.000 Euro geschätzt. Der Rundkurs verbleibt an seinem Standort, soll jedoch gestalterisch in das Gesamtkonzept integriert werden, was die Erneuerung des Eingangsbereichs, des Kassenhäuschens, des Mobiliars und des Zauns umfasst. Ein Fachgutachten zum baulichen Zustand des Bismarckturms wird für Ende Mai oder Anfang Juni erwartet. Die Sanierung der Konzertmuschel wurde durch die Erbbauberechtigten abgeschlossen. Nach dem Diebstahl von Bronzeskulpturen sind die Nachgüsse der Fischfiguren fertiggestellt; bei weiteren Figuren werden urheberrechtliche Fragen geklärt, bevor über 3D-Druck-Nachbildungen oder Neuinterpretationen entschieden wird. Die Entschlammung des Gondelteichs wurde bis Ende April abgeschlossen, wobei 11.000 Tonnen Schlamm und Boden entnommen wurden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.06.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (19. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung und die ergänzenden mündlichen Erläuterungen sowie die beantworteten Fragen des Ausschusses durch Frau Poeschel und Herrn Dr. Bradtke werden zur Kenntnis genommen.
- 25.05.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (23. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Bootsverleih am GondelteichZur Vorlage · 20231123 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Betrieb des Bootsverleihs am Gondelteich im Stadtpark geantwortet. Nach Abschluss der Entschlammung des Teiches ist eine Wiederaufnahme des Betriebs ab Anfang Mai möglich; die Abstimmung mit dem Pächter ist erfolgt.
Im Rahmen der laufenden Sanierungsmaßnahmen im gesamten Stadtpark werden auch die Zuwegungen zum Bootsverleih bearbeitet. Die Wege sollen für Menschen mit motorischen Einschränkungen sowie für Nutzer von Mobilitätshilfen besser nutzbar gemacht werden, indem sie mit rutschfesten und erschütterungsarmen Oberflächen ausgestattet werden. Während die östliche Zuwegung stufenfrei gestaltet wird, muss eine mögliche Stufenlosigkeit an der südlichen Zufahrt noch im Detail geprüft werden. Eine Sanierung des Steges am Bootsverleih ist ebenfalls Teil der anstehenden Arbeiten vorgesehen.
An der vom Bootsverleiher gepachteten Hütte sind optische Aufwertungen durch die Entfernung von Graffiti geplant, wobei sich das Gebäude baulich in einem guten Zustand befindet. Der aktuelle Pachtvertrag endet am 31. Oktober 2023. Die Verwaltung beabsichtigt, im Sommer Gespräche mit dem aktuellen Pächter über eine Vertragsverlängerung zu führen. Ein dauerhafter Weiterbetrieb des Bootsverleihs wird von der Stadt ausdrücklich angestrebt. Sollte der aktuelle Pächter kein Interesse an einer Verlängerung haben, wird die Verwaltung einen neuen Pächter suchen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Aktive Quartiersentwicklung InnenstadtZur Vorlage · 20231258 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat hat Informationen zu Grundstücksgeschäften und der Rolle der Stadt als Investor in der Innenstadt angefragt. Hintergrund der Anfrage waren Äußerungen von Vertretern der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaften zur künftigen Bedeutung städtischer Investitionen bei der Quartiersentwicklung.
Die Verwaltung teilte mit, dass im Zeitraum von 2020 bis 2022 insgesamt 184 Grundstücks- bzw. Immobilienverkäufe im Bereich des „Gleisdreiecks“ stattfanden. Davon war die Stadt Bochum in drei Fällen Erwerber und in fünf Fällen Verkäufer. Zu den städtischen Käufen gehörten Grundstücke in der Brüderstraße 4 (2020), in der Junggesellestraße 8 (2021) sowie am Dr.-Ruer-Platz (2022). Die Wirtschaftsförderung Bochum (BoWe) erwarb im Jahr 2020 die Immobilie in der Brüderstraße 4, welche 2021 wieder veräußert wurde. Weitere Zukäufe durch Beteiligungsgesellschaften wurden für den angefragten Zeitraum nicht gemeldet.
Hinsichtlich einer verstärkten Rolle der Stadt als Investor verwies die Verwaltung auf bereits initiierte Projekte zur Innenstadtentwicklung. Als Beispiele für eine aktive Gestaltung wurden das Haus des Wissens, die Umgestaltung des Husemannplatzes sowie der Neubau des Parkhauses P7 angeführt.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 06.06.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Katasterbezogene ThermografiebefliegungZur Vorlage · 20231260 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage den Einsatz einer katasterbezogenen Thermografiebefliegung in Bochum zur Identifizierung von Wärmeverlusten an Gebäuden thematisiert. Ziel des Vorschlags ist es, mittels Spezialflugzeugen oder Drohnen Wärmebrücken sowie energetische Schwachstellen zu detektieren und den Hauseigentümern ein freiwilliges Beratungsangebot anzubieten.
Die Verwaltung führt aus, dass Thermografieaufnahmen eine Grundlage bieten, um Wärmeverluste sichtbar zu machen. Dabei wird hervorgehoben, dass die Ergebnisse mit einem entsprechenden Informations- und Beratungsangebot verknüpft sein müssen, um Fehlinterpretationen durch Gebäudeeigentümer zu vermeiden. In der Vergangenheit wurden bereits ähnliche Maßnahmen durch die Stadtwerke Bochum sowie die Verbraucherzentrale NRW durchgeführt.
Für eine Umsetzung könnten spezialisierte Anbieter genutzt werden, wobei eine Kombination aus Luftaufnahmen und Messungen von der Straße aus die Qualität der Analyse der Gebäudehülle erhöhen könnte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Befliegung des gesamten Stadtgebiets zusätzliche Personalkapazitäten für die Auswertung der Daten sowie die Beratung der Zielgruppen erfordern würde. Aktuell liegen keine Kostenschätzungen für ein solches Vorhaben vor. Zudem sind derzeit keine entsprechenden Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen oder des Bundes bekannt. Als Finanzierungsmöglichkeit wird die mögliche Einbindung von Sponsoring durch lokale oder regionale Akteure angeführt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Barrierefreiheit bei der VBWZur Vorlage · 20231291 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Barrierefreiheit bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH hat die Verwaltung Daten zum aktuellen Bestand sowie zu künftigen Planungen vorgelegt. Ende 2022 umfasste der Bestand der VBW 879 barrierearme Wohnungen, was einem Anteil von 7,0 % entspricht. Diese Einheiten sind stufenlos erreichbar und verfügen über barrierearme Duschen, wobei nur ein kleiner Teil die DIN-Norm 18040-2 für vollständige Barrierefreiheit erfüllt. Die Verteilung dieser Wohnungen auf die Bochumer Quartiere zeigt die höchsten Zahlen in Altenbochum, Grumme und Hamme.
Die künftige Entwicklung des Anteils barrierearmen oder barrierefreien Wohnraums ist maßgeblich an Neubaumaßnahmen gekoppert. Laut dem Wirtschaftsplan 2023 soll die Fertigstellung von 277 Wohneinheiten den Anteil im Bestand von 7,0 % auf 9,1 % erhöhen. Bei den neu geplanten Wohnbauvorhaben der VBW liegt der barrierefreie Anteil bei 100 %.
Für das gesamte Stadtgebiet liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse über den barrierefreien Anteil am neu geplanten Wohnraum vor. Während im öffentlich geförderten Wohnungsneubau die Barrierefreiheit grundsätzlich gefordert ist, gilt dies nur für Gebiete mit rechtsgültigen Bebauungsplänen. Vorhaben nach § 34 BauGB unterliegen keiner Quote und sind zum Großteil freifinanziert; eine Anzeigepflicht gegenüber der Stadt Bochum bezüglich der Umsetzung spezifischer DIN-Normen besteht für diese Projekte nicht.
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Beratungsfolge
- 20.06.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Tarifeinigung im öffentlichen DienstZur Vorlage · 20231294 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion UWG: Freie Bürger zur Auswirkung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst Stellung bezogen. Für den Haushalt 2023 wird aufgrund vorsorglicher Planungen, die auch mögliche Einmalzahlungen berücksichtigen, keine Deckungslücke prognostiziert. Für das Haushaltsjahr 2024 besteht nach aktueller Sicht ein noch zu deckender Mehrbedarf von rund 2,6 Millionen Euro. Sollte das Ergebnis der Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten (TV-L) eins zu eins übernommen werden, würde sich dieser Bedarf auf etwa 7,1 Millionen Euro erhöhen.
Auf den Vorschlag der Ratsfraktion, die Realisierung des Projekts „Haus des Wissens“ zu unterlassen, um die Tarifsteigerungen zu finanzieren, reagierte die Verwaltung mit einem Verweis auf das Haushaltsrecht. Da es sich bei dem Bauvorhaben um eine Investition handelt, wirken sich dessen Kosten erst nach der Inbetriebnahme durch Abschreibungen und Unterhaltungskosten im Ergebnisplan aus. Die Mehrbelastungen durch den Tarifabschluss betreffen hingegen die Personalaufwendungen im konsumtiven Bereich. Eine Vermischung von investiven und konsumtiven Ausgaben ist haushaltsrechtlich nicht möglich, weshalb die für das Projekt geplanten Mittel nicht zur Kompensation der tarifbedingten Mehrkosten herangezogen werden können.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Baustellenmanagement und PressearbeitZur Vorlage · 20231295 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat am 4. Mai 202<0xC2>3 Fragen zur Vorgehensweise der städtischen Pressearbeit gestellt. Hintergrund war die Vorstellung des Projekts „Baustellenmanagement – Alles aus einer Hand“ durch die Verwaltung, bevor die entsprechende Beschlussvorlage vom Stadtrat final beschlossen wurde. Die Fraktion erkundigte sich nach den Gründen für eine solche Präsentation vor der politischen Entscheidung und verwies zudem auf die Kommunikation im Zusammenhang mit der Erhöhung der Gebühren für Anwohnerparkausweise.
Die Verwaltung entgegnete, dass eine begleitende Pressearbeit zu Themen, die sich in der politischen Beratung befinden, nicht unüblich sei. Da Beratungsvorlagen nach ihrer Veröffentlichung ohnehin als Quelle für die Medienberichterstattung dienen können, werde proaktive Pressearbeit in Einzelfällen eingesetzt. Bezüglich der Gebührenerhöhung bei den Anwohnerparkausweisen erklärte die Verwaltung, dass kein Vorgehensmuster vorliege. Die Entscheidung über Art und Zeitpunkt der Pressearbeit hänge von individuellen Einschätzungen ab. Im Fall der Parkausweise sei aufgrund der ersten Änderung nach mehr als 20 Jahren mit verstärkten Medienanfragen gerechnet worden, weshalb ein proaktiver Kommunikationsansatz gewählt wurde.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Turbopolitik für Bebauungsplanverfahren in BochumZur Vorlage · 20231300 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Vorlage 20231300 nimmt die Verwaltung auf Anfrage eines Ratsmitglieds der Partei „Die PARTEI“ Stellung zu den Bebauungsplanverfahren und Änderungen des regionalen Flächennutzungsplans in Bochum. Die Anfrage thematisierte die Frage, ob eine Verpflichtung bestehe, laufende Verfahren beschleunigt durch den Rat zu führen, ohne die Ergebnisse aus dem Klimaplan Bochum, dem Handlungskonzept Wohnen oder der Initiative „Global nachhaltige Kommune“ einzubeziehen. Zudem wurde nach Bauvorhaben gefragt, für die vor dem Herbst eine zeitnahe Entscheidung notwendig sei und welche Verfahren auf die Ergebnisse der parallel entwickelten Konzepte warten können.
Die Verwaltung verweist zur Beantwortung dieser Fragestellungen auf die Vorlage Nr. 20231124, in der die entsprechenden Sachverhalte ausführlich behandelt werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Schulprogramm NRW für Obst, Gemüse und MilchZur Vorlage · 20231324 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Im laufenden Schuljahr nehmen 13 Bochumer Schulen am EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch teil, wodurch etwa 2.800 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Zudem beteiligen sich 15 Kitas am Milchprogramm. Die Lieferung umfasst pro Kind an maximal drei Tagen pro Woche etwa 100 Gramm Obst oder Gemüse über circa 93 Fördertage pro Schuljahr. Bei der Auswahl der Lieferanten, darunter Grünkäppchen, Flotte Karotte, Schulobst NRW, Trantenrother-Hof, Hof Stock und Rewe, stehen Regionalität und Bio-Qualität im Vordergrund. Als Hindernisse für eine Teilnahme werden fehlende Lagerkapazitäten, der personelle Aufwand für die Vorbereitung sowie die jährliche Unsicherheit bei den Bewerbungen angeführt. Informationen zu den Bewerbungen für das Schuljahr 2023/24 werden erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens durch das Ministerium, voraussichtlich Mitte bis Ende Mai 2023, vorliegen.
Zusätzlich werden verschiedene Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Ernährung dokumentiert. Die Brüder-Grimm-Schule und die GS Auf dem alten Kamp nehmen am Projekt BrotZeit e. V. teil, um Frühstücksangebote und Zahngesundheit zu fördern. Die Rudolf-Steiner-Schule integriert wöchentlich einen Tag Felderwirtschaft, während die GS An der Maarbrücke Pilzaktionen und Unterrichtseinheiten zur Ernährungspyramide durchführt. Die Getrudisschule plant eine Gesundheitswoche sowie wöchentlichen Gemüseanbau im Schulgarten. Die Von-Waldthausen-Schule nutzt eine Garten-AG und Projekttage der Landfrauen, und die Wilbergschule setzt auf Programme wie „Fit 4 Future“ sowie Materialien der BZgA. Die Kirchule Höntrop und die GGS Westenfeld führen aktuell keine spezifischen Projekte durch.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.06.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (18. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Die Ampel vernichtet kommunales Eigentum!Zur Vorlage · 20231347 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zu den Auswirkungen des bundesweiten Verbotens neuer Gasheizungen auf das kommunale Eigentum in Bochum reagiert. Der Buchwert der Sparte Gas-Netz der Stadtwerke Bochum Netz GmbH belief sich zum 31. Dezember 2022 auf rund 39,27 Millionen Euro. An Konzessionsabgaben der Gasnetzbetreiber erhielt die Stadt im Jahr 2022 etwa 1,93 Millionen Euro.
Hinsichtlich der Kundenentwicklung rechnet die Stadtwerke Bochum Gruppe bis etwa 2035 mit einem Rückgang der Erdgaskunden, da vermehrt Wärmepumpen und Fernwärme zum Einsatz kommen werden. Die zukünftige Nutzung des Netzes für Wasserstoff hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Verfügbarkeit und Preisgestaltung von grünem sowie blauem Wasserstoff sowie Entscheidungen der EU zum sogenannten Ownership Unbundling von Verteilnetzbetreibern. Aktuell sieht die Verwaltung keine unmittelbaren Auswirkungen auf die bestehende Wasserstoffstrategie der Stadtwerke Bochum Gruppe, die im Rahmen des Projekts „H2vorOrt“ einen Infrastrukturplan für künftige Energienetze entwickelt.
Bezüglich der städtischen Heizungsanlagen gab die Verwaltung an, dass im Jahr 2022 fünf Kesselanlagen im Rahmen von Wärmecontracting erneuert wurden. Für das Jahr 2023 sind acht weitere Kesselerneuerungen geplant.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Gender Pay Gap bei der Stadt BochumZur Vorlage · 20231250 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Rat der Stadt Bochum Informationen zur Lohnverteilung zwischen den Geschlechtern angefragt. Die Verwaltung legte hierzu die durchschnittlichen Stundenlöhne für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte aufgeschlüsselt nach Geschlecht und Dezernat vor. Bei den Vollzeitbeschäftigten variieren die Werte je nach Bereich; im Dezernat I liegt der Stundenlohn für Männer bei 31,04 Euro und für Frauen bei 28,40 Euro, während er im Dezernat III für Männer 21,67 Euro und für Frauen 23,28 Euro beträgt. Die Verwaltung merkt an, dass die niedrigeren Löhne im Dezernat II auf die organisatorische Zuordnung von Reinigungskräften zurückzuführen sind.
Die Stadtverwaltung führt die unterschiedlichen Verteilungen auf Faktoren wie die Stufenzuordnung durch Betriebszugehörigkeit sowie Familienzuschläge zurück. Zudem wird das geschlechtsspezifische Berufswahlverhalten als Ursache genannt. Als Maßnahmen zur Förderung der Gleichberechtigung werden der Girls' und Boys' Day, die Teilnahme an der Initiative „Klischeefrei“ sowie eine gendergerechte Bildsprache in der Ausbildungswerbung angeführt. Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere für männliche Beschäftigte, wurde eine Dienstvereinbarung zum mobilen Arbeiten umgesetzt. Ein weiteres Instrument zur Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit auf allen Ebenen ist der regelmäßig erstellte Gleichstellungsplan der Stadt Bochum.
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Beratungsfolge
- 22.08.2023 · Beirat "Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation" (12. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Nutzung des Kita-Portals (20230887) - Zwischenmitteilung -Zur Vorlage · 20231374 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Mitteilung der Verwaltung mit der Nummer 20231374 wird über den aktuellen Stand zur Nutzung des Kita-Portals in Bochum informiert. Die vorliegende Vorlage dient als Zwischenmitteilung auf die Anfrage der CDU-Fraktion, welche im Rahmen der Ratssitzung am 30. März 2023 gestellt wurde.
Das Jugendamt führt dazu aus, dass für eine abschließende Beantwortung der ursprünglichen Anfrage noch ein weitergehender Austausch mit dem zuständigen Softwareanbieter notwendig ist. Sobald diese Kommunikation abgeschlossen ist, wird die Verwaltung eine abschließende Stellungnahme in der nächsten Ratssitzung vorlegen. Damit bleibt die detaillierte Klärung der im Zusammenhang mit der Vorlage 20230887 aufgeworfenen Fragen bis zur nächsten Sitzungsperiode ausstehend.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Heute schon an morgen denken – Wie fit sind die Stadtwerke für das kommende GEG?Zur Vorlage · 20231375 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der FDP-Fraktion zur Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) hat die Verwaltung über den Stand der Vorbereitungen der Stadtwerke Bochum informiert. In Bezug auf die Eignung bestimmter Stadtteile für Wärmepumpen oder Photovoltaikanlagen konnten keine spezifischen Aussagen zu einzelnen Straßen oder Quartieren getroffen werden, da dies von den individuellen baulichen Gegebenheiten der Gebäude abhängt. Die Stadtwerke arbeiten jedoch an einem Infrastrukturplan für die Netze der Zukunft, um Ausbaugebiete für Fernwärmenetze zu definieren, die bis 2045 dekarbonisiert werden sollen.
Das aktuelle Fernwärmeangebot kann den geforderten Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien derzeit nicht erfüllen. Die Stadtwerke Bochum planen jedoch die Erstellung eines Transformationsplans zur Erreichung der Treibhausgasneutralität bis 2045. Hierzu wird ein Förderantrag für die Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW) vorbereitet, dessen Einreichung beim BAFA/BMWK für Juni 2023 vorgesehen ist. Im Rahmen dieses Prozesses sollen auch Studien zur Nutzung von Tiefengeothermie und Grubenwasser durchgeführt werden. Die Arbeiten am Transformationsplan werden nach der Bewilligung durch die Fördergeber, voraussichtlich ab August 2023, etwa ein Jahr in Anspruch nehmen, sodass Zwischenstände im ersten Quartal 2024 vorgelegt werden können.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Ratssitzungen am SonntagZur Vorlage · 20231348 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 4. Mai 2023 brachte die Fraktion Die PARTEI Bochum den Vorschlag ein, eine Ratssitzung oder eine Ausschusssitzung auf einen Sonntag zu terminieren. Die Anfrage bezog sich auf die Arbeitszeiten im Einzelhandel und schlug vor, durch eine entsprechende Sitzungslegung ein Zeichen der Solidarität mit den dort arbeitenden Menschen zu setzen.
Die Verwaltung hat dazu in der Vorlage Nummer 20231348 Stellung bezogen. In der Antwort, die von Astrid Schier aus dem Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation verfasst wurde, wird die Möglichkeit, Sitzungen an Sonntagen abzuhalten, abgelehnt. Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit einem „Nein“. Der Rat wird den Vorgang in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Infobüro des Haus des WissensZur Vorlage · 20231384 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Bündnis Deutschland hat im Bochumer Rat Fragen zum Informationsbüro des Projekts „Haus des Wissens“ am Willy-Brandt-Platz 8 gestellt. Die Verwaltung teilte dazu mit, dass das Bauvorhaben durch 7,85 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ gefördert wird. Die entsprechende Förderbescheinigung wurde von Bundesbauministerin Klara Geywitz im März 2023 übergeben.
Das Informationsbüro wird wöchentlich für sechs Stunden genutzt, wobei eine Mitarbeiterin des Projektbüros vor Ort zur Verfügung steht. Dies entspricht etwa 15 Prozent einer wöchentlichen Arbeitszeit auf Basis des TVöD EG 11. Die Räumlichkeiten am Willy-Brandt-Platz gehören der Stadt Bochum und werden dem Büro für die Einsatzzeiten kostenfrei zur Verfügung gestellt. Ein webbasiertes 3D-Modell des Gebäudes, das eine virtuelle Begehung ermöglicht, entstand im Rahmen der BIM-Planung ohne zusätzliche Kosten. Informationen zu den Projektkosten sind über ein FAQ auf der Website der Stadt abrufbar.
Die finanziellen Mittel für die Kernaktivitäten der Bochum Strategie sind im Haushaltsplan 2023 enthalten. Bezüglich der Nutzung des Baustellen-Streams verzeichnete die Verwaltung zwischen dem 1. März und dem 7. April 2023 insgesamt 1.511 Zugriffe sowie zwischen dem 7. April und dem 10. Mai 1.890 Zugriffe, wobei die tatsächliche Zahl aufgrund von anonymen Zugriffen höher liegen dürfte.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 4. Quartals 2022Zur Vorlage · 20230964 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Mitteilung zur Prognose der Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des vierten Quartals 2022 vorgelegt. Für das Haushaltsjahr 2022 wird ein Jahresüberschuss von 30,81 Millionen Euro prognostiziert, was über dem fortgeschriebenen Ansatz liegt. Nach Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Ukrainekriegs ergibt sich ein bereinigtes Ergebnis von 1,2 Millionen Euro.
Die coronabedingten Auswirkungen belaufen sich auf 8,18 Millionen Euro, während die Folgen des Ukrainekriegs mit 5,73 Millionen Euro zu Buche schlagen. Zu den wesentlichen Verschlechterungen im Haushalt gehören die LWL-Umlage sowie die Kosten für die Unterbringung von Geflüchteten. Dem stehen Verbesserungen gegenüber, die primär aus der Gewerbesteuer resultieren. Im Bereich der Pandemiefolgen wurden Aufwandsverschlechterungen in Höhe von 37,5 Millionen Euro verzeichnet, unter anderem durch Personalmehraufwand und den Zuschussbedarf der Bogestra, während Zuwendungen und Erstattungen in Höhe von 32,5 Millionen Euro entgegenstehen. Die Ukraine-bedingten Aufwandsverschlechterungen von 21,7 Millionen Euro werden durch Ertragsverbesserungen in Höhe von 16,0 Millionen Euro teilweise ausgeglichen.
Der Personalaufwand beläuft sich auf 352,2 Millionen Euro und liegt unter dem Haushaltsansatz. Der Versorgungsaufwand beträgt hingegen 55,9 Millionen Euro und übersteigt den Plan um 10,5 Millionen Euro. Ursächlich hierfür sind Besoldungs- und Pensionserhöhungen sowie verstärkte Pensionierungen. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2023Zur Vorlage · 20231281 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilung der Verwaltung (Vorlagennummer 20231281) des Amts für Finanzsteuerung enthält einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2023. Die Prognose berücksichtigt die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sowie des Ukrainekriegs gemäß dem NKF-CUIG.
Für das Jahr 2023 wird ein positives Ergebnis von 6,40 Mio. EUR prognostiziert, was einer Abweichung von +21,80 Mio. EUR gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz entspricht. Unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses wird jedoch ein Jahresabschluss mit einem Defizit von 2,9 Mio. EUR erwartet. Während coronabedingte Effekte eine Verbesserung von 5,15 Mio. EUR bewirken, führen Folgen des Ukrainekriegs zu einer Verschlechterung von 1,02 Mio. EUR. Wesentliche Verschlechterungen in Höhe von 16,7 Mio. EUR resultieren primär aus Mehraufwendungen durch den Ukrainekrieg (9,9 Mio. EUR) und das Bundesteilhabegesetz (4,0 Mio. EUR). Dem stehen Verbesserungen von 38,6 Mio. EUR gegenüber, die durch Personalaufwendungen (13,6 Mio. EUR) und LWL-Umlagen (9,8 Mio. EUR) getragen werden.
Hinsichtlich der Folgen des Ukrainekriegs werden Aufwandsverschlechterungen von 19,2 Mio. EUR und Ertragsverbesserungen von 18,2 Mio. EUR verzeichnet, was zu einem Mehrbedarf von 1 Mio. EUR führt. Zudem sind Investitionen von etwa 2,7 Mio. EUR für Thermo-Leichtbauhallen vorgesehen. Der städtische Personal- und Versorgungsaufwand wird mit 406,8 Mio. EUR prognostiziert, was eine Unterschreitung des Ansatzes um 12,4 Mio. EUR bedeutet. Für den Fall höherer Tarifabschlüsse wurden 4,5 Mio. EUR im Amt für Personalmanagement eingestellt. Ein Mehraufwand von 9,3 Mio. EUR durch den Schlichterspruch wird erwartet. Die Vorlage dient der Kenntnahme.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.06.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (25. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Klage eines Wahlberechtigten gemäß § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 04. Februar 2021 (Wahlprüfungsklage)Zur Vorlage · 20231402 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage eines wahlberechtigten Bürgers gegen die Gültigkeit einer Wahl abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war der Beschluss des Bochumer Rates vom 17. Dezember 2020, mit welchem der Einspruch eines Bürgers gegen die Wirksamkeit der Wahl zurückgewiesen worden war. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil vom 28. April 2023 die Entscheidung des Rates und stellte fest, dass kein Wahlfehler vorliegt.
Damit bleibt die im ursprünglichen Beschluss festgelegte Ergebnisfeststellung bestehen. Da das vorliegende Urteil zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht rechtskräftig ist, wird die Verwaltung den Rat über den weiteren Ausgang des rechtlichen Verfahrens informieren. Die Mitteilung der Verwaltung zur Vorlage 20231402 wurde vom Rechtsamt unter Federführung von Sonja Sondermann erstellt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Innenstadt-SpielplatzZur Vorlage · 20231447 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat nach dem aktuellen Stand der Planungen für einen Kinderspielplatz am Kuhhirten-Denkmal in der Innenstadt gefragt. Die Anfrage bezog sich auf die Verantwortlichkeiten der Projektleitung, die bisherigen Verwaltungsschritte sowie den zeitlichen Ablauf des Bauvorhabens.
Die Verwaltung teilte mit, dass das Landschaftsarchitekturbüro Kienleplan mit der Entwurfsplanung zur Aufwertung des Platzes „Am Kuhhirten“ beauftragt wurde. Die Beauftragung erfolgte im Zusammenhang mit dem Freiraumkonzept „Urbanes Grün + Spiel“ für die Bochumer Innenstadt, das eine kinderfreundliche und klimaresiliente Stadtentwicklung zum Ziel hat. Bisher wurden Grundlagenermittlungen sowie die Konzepterstellung durchgeführt und Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 3 in Auftrag gegeben.
Der Beginn der Umbaumaßnahmen ist voraussichtlich für das erste Quartal 2024 vorgesehen, wobei eine Fertigstellung des Projekts im Sommer 2024 angestrebt wird. Die Ergebnisse der Planung sollen nach der Sommerpause in den politischen Gremien vorgestellt werden.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24WUV statt SUVZur Vorlage · 20231399 · Antwort der Verwaltung
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In der Sitzung des Bochumer Rates am 15. Juni 2023 stellte die Fraktion „Die PARTEI“ eine Anfrage zur Nutzung von Sports Utility Vehicles (SUVs) als Wohnraum auf. Das vorgeschlagene Konzept mit dem Titel „WUV statt SUV“ sah vor, parkende SUVs auf städtischem Grund und im öffentlichen Verkehrsraum als temporäre oder dauerhafte Wohnmöglichkeiten für Privatpersonen, insbesondere Studierende, zu vermieten. Die Umsetzung sollte über eine App erfolgen, die sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen mit Firmenwagen gerichtet ist.
Die Begründung der Anfrage bezog sich auf den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Bochum und schlug vor, die Flächen, die derzeit durch parkende Autos beansprucht werden, für diesen Zweck zu nutzen. Die politische Gruppe regte zudem eine langfristige Vision an, bei der Wohnhäuser durch Parkhäuser ersetzt werden könnten.
Die Verwaltung beantwortete die Anfrage in der Vorlage Nummer 20231399 mit einer Ablehnung. Die Antwort des Amtes für Stadtplanung und Wohnen fiel mit dem Wortlaut „Nein“ aus.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Gleitendes Frühstück in KitasZur Vorlage · 20231535 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Durchführung eines gleitenden Frühstücks in städtischen Kindertagesstätten reagiert. Aktuell wird in acht Einrichtungen ein Pilotprojekt für ein zentral organisiertes Frühstück durchgeführt. Während dieser Pilotphase, die bis zum 31. Juli 2024 läuft, ist das Angebot für die Eltern kostenfrei.
Ziel der Verwaltung ist es, das zentral organisierte Frühstück ab dem 1. August 2024 als festen Bestandteil in allen städtischen Kitas anzubieten, sofern die Ergebnisse des Pilotprojekts dies zulassen. Für die langfristige Umsetzung wird eine elternfinanzierte Verpflegungspauschale in der Entgeltordnung geprüft, wobei die Kosten mit etwa 12 Euro pro Kind und Monat kalkuliert werden.
Parallel dazu prüft das Jugendamt Möglichkeiten zur Unterstützung einkommensschwacher Familien. Es soll untersucht werden, ob das Frühstück für Kinder aus Haushalten, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder dem Härtefallfonds erhalten, kostenfrei angeboten werden kann. In den Kitas, die nicht am Pilotprojekt teilnehmen, bringen die Kinder ihr Frühstück derzeit in der Regel selbst mit.
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- 22.08.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (17. Sitzung)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Entwicklung InnenstadtZur Vorlage · 20231552 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Entwicklung der Bochumer Innenstadt reagiert. In Bezug auf die Reinigung der Citypassage zwischen Kortumstraße und Hans-Böckler-Straße führt die USB Bochum eine sechsmal wöchentliche Besenreinigung durch; eine Nassreinigung erfolgt nach Bedarf durch den Bezirksingenieur. Das Fahrzeug zur Kaugummientfernung, dessen Einsatz 2022 aufgrund von Lieferengpässen bei Ersatzteilen verzögert war, ist seit Mitte April 2023 wieder täglich im Einsatz, sofern die Witterung dies zulässt. In den Wintermonaten wird das Gerät für Streueinsätze umgerüstet.
Bezüglich der Schäden am Pflasterbelag der Kortumstraße teilte die Verwaltung mit, dass nach einer Begehung im März 2023 eine Einigung mit der Baufirma erzielt wurde. Die Sanierung soll im Rahmen der Baumaßnahmen am Husemannplatz erfolgen, wobei die Gewährleistungsansprüche keine zusätzlichen Kosten für die Stadt verursachen. Für die Instandsetzung der Fassade des Technischen Rathauses findet derzeit eine Abstimmung zwischen der Hausverwaltung und dem Gestaltungsbeirat statt, weshalb noch kein konkreter Termin für den Baubeginn feststeht.
Hinsichtlich der Sauberkeit im Vergleich zwischen dem privaten Ruhrpark und der öffentlichen Kortumstraße wurde auf die unterschiedlichen Organisationsformen hingewiesen. Die Beseitigung von Schmierereien an städtischen Gebäuden erfolgt durch die Zentrale Gebäudereinigung, während für private Objekte rechtliche Grenzen bestehen.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.27Umsetzung des StärkungspaktesZur Vorlage · 20231343 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zum Stand der Umsetzung des Stärkungspaktes „NRW-Gemeinsam gegen Armut“ geantwortet. Von den eingegangenen 53 Anträgen sozialer Institutionen umfasst das Antragsvolumen insgesamt rund 1,2 Millionen Euro. Bei den Anträgen mit einer Frist bis zum 15. Mai 2023 konnten 38 Vorhaben ganz oder teilweise bewilligt werden, was einem Volumen von 600.000 Euro entspricht. 16 Anträge wurden ganz oder teilweise abgelehnt, während für 15 weitere Anträge mit einem Volumen von etwa 305.000 Euro noch Prüfungen oder Ergänzungen ausstehen.
Die Verteilung der Mittel lässt sich nach verschiedenen Bereichen gliedern. Im Bereich der Sozial- und Schuldnerberatung wurden fünf Anträge mit einem Bewilligungsvolumen von rund 89.000 Euro registriert. Die Unterstützung der sozialen Infrastruktur umfasst 43 Anträge, bei denen ein Volumen von etwa 507.000 Euro bewilligt wurde. Im Bereich der Einzelfallhilfen für Betroffene wurden fünf Anträge mit einem Bewilligungsvolumen von rund 4.250 Euro erfasst.
Zusätzlich hat die Sozialverwaltung eigene Maßnahmen initiiert. Dazu gehört die Erweiterung des Bochum-Passes für Bezieher von Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld, der den freien Eintritt in verschiedene Einrichtungen ermöglicht; hierfür sind rund 750.000 Euro veranschlagt. Ebenso werden für eine Ferienpass-Aktion etwa 80.000 Euro und für den Austausch energieintensiver Kühlschränke gegen effizientere Geräte rund 450.000 Euro eingesetzt.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.28Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2021 - 31.07.2022 der Schauspielhaus Bochum AöRZur Vorlage · 20231573 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. Juni 2023 stellte die CDU-Fraktion eine mündliche Anfrage zur Aufschlüsselung der Mietkosten für Gästewohnungen des Schauspielhaus Bochum AöR. Hintergrund war die Beratung zur Genehmigung des Jahresabschlusses für den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022, wobei insbesondere der Posten über 115.000 Euro für Wohnungsmieten hinterfragt wurde.
Die Verwaltung gab an, dass das Schauspielhaus Wohnungen anmietet, um Gäste des künstlerischen Betriebs bei längerfristigen Tätigkeiten in Bochum kostengünstiger als in Hotels unterzubringen. Neben zehn dauerhaft geführten Gästewohnungen in der Königsallee werden bedarfsorientiert weitere Wohnungen angemietet. Die Kosten und die Anzahl der Wohnungen variieren je nach Spielzeit: Für den Zeitraum 2020/2021 wurden Kosten von 98.000 Euro für 16 Wohnungen ausgewiesen, für 2021/2022 Kosten von 109.000 Euro für 17 Wohnungen. Für die Spielzeit 2022/2023 liegt ein Planwert von 115.000 Euro für ebenfalls 17 Wohnungen vor. Die Verwaltung merkte an, dass dieser Planwert eine Berücksichtigung der allgemeinen Inflationsrate bei den Mietzinsen beinhaltet.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1WUV statt SUVZur Vorlage · 20231319 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage zur Ratssitzung am 15. Juni 2023 ein Konzept für die Nutzung von SUVs als Wohnraum vorgeschlagen. Die Anfrage fordert die Verwaltung dazu auf, Möglichkeiten zu erarbeiten, Sports Utility Vehicles (SUVs) an Privatpersonen zu Wohnzwecken auf städtischen Grundflächen und im öffentlichen Verkehrsraum zu vermieten.
Dazu soll ein Werbe- und Kampagnenkonzept entwickelt werden, das die Vermietung dieser sogenannten „Wohnraum Utility Vehicles“ (WUV) über eine App ermöglicht. Zielgruppe der Kampagne sollen primär Studierende sowie Unternehmen sein, die SUVs als Firmenfahrzeuge nutzen. Die Vorlage schlägt vor, Fahrzeuge mit einem Innenraumvolumen von über 13,28 Kubikmetern durch Subventionen zur Nutzung als temporäre Studentenunterkünfte zu fördern, sofern Mindeststandards wie eine Toilette, WLAN und eine Küchenzeile erfüllt sind.
Als Begründung führt die Anfrage den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Bochum an und verweist auf die Flächennutzung durch parkende Autos. Die langfristige Vision der Anfrage sieht vor, Wohnhäuser durch Parkhäuser zu ersetzen, um den Wohnraumbedarf zu decken und durch Fassadenbegrünung sowie Solardächer zum Klimaschutz beizutragen.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist schriftlich beantwortet worden. - 4.2Vorbereitende Schritte zur kommunalen WärmeplanungZur Vorlage · 20231469 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zu den Vorbereitungen der kommunalen Wärmeplanung in Bochum gestellt. Grundlage ist ein Sondergutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU), das Maßnahmen zur Beschleunigung der Wärmewende sowie zur Verringerung von Belastungen für die Bürger vorschlägt. Da das Konzept zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt erst im Laufe des Jahres 2024 erwartet wird, regt die Fraktion an, die Empfehlungen des SRU bereits jetzt in die Planung einzubeziehen.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte der Informationspolitik und Beratung thematisiert. Es wird nach Plänen zur Information der Bevölkerung über den aktuellen Stand der Wärmeplanung sowie nach Möglichkeiten für die Einrichtung von „One-Stop-Shops“ zur Bündelung von Dienstleistungen gefragt. Zudem wird untersucht, inwieweit bestehende Beratungsstrukturen wie das Kommunale Modernisierungsprogramm oder das Quartiersmanagement in ein Konzept für eine quartiersbezogene Beratung integriert werden können.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Unterstützung von Immobilieneigentümern während des Netzausbaus. Es wird nach einer Struktur gefragt, die Betroffenen helfen könnte, die Zeit zwischen dem Ausfall alter Anlagen und der Fertigstellung des Netzes durch den Einsatz gebrauchter Geräte zu überbrücken. Abschließend wird die Frage gestellt, inwieweit das Unternehmen WEG Bochum die notwendigen Maßnahmen zur Wärmewende unterstützen kann.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Ist Bochum immer noch "Herzsicher"?Zur Vorlage · 20231474 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Initiative „Bochum Herzsicher“ eingereicht. Die seit 2005 bestehende Maßnahme verfolgt das Ziel, plötzlichen Herztod durch die Bereitstellung öffentlicher Defibrillatoren und Schulungen für Bürger zu vermeiden.
In der Anfrage wird thematisiert, dass die entsprechenden Schulungen durch die Feuerwehr aufgrund von Personalmangel im Jahr 2016 eingestellt wurden. Zudem wird auf die derzeitige Nichtverfügbarkeit der interaktiven Karte für Defibrillatoren in Bochum hingewiesen. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob der Ausbau der Anzahl öffentlicher Defibrillatoren abgeschlossen ist oder weitere Installationen geplant sind.
Des Weiteren werden Fragen zur Evaluation der Initiative über die vergangenen 18 Jahre sowie zum aktuellen Stand und zu möglichen Alternativen für die Feuerwehr-Schulungen gestellt. Die Anfrage umfasst zudem eine Bitte um Bewertung der zukünftigen Entwicklung der Initiative. Die Beantwortung soll auch dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Kommunale Wärmeplanung und WärmewendeZur Vorlage · 20231515 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an den Oberbürgermeister wurden Fragen zur kommunalen Wärmeplanung und zur Wärmewende in Bochum gestellt. Hintergrund sind die vorliegende Grundsätze für ein Gesetz zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne, die bis spätestens Ende 2026 vorliegen müssen. Die Anfrage bezieht sich auf das bestehende Fernwärmenetz sowie die Geothermiemöglichkeiten im Stadtgebiet.
Es wird nach der Strategie für den Ausbau des Fernwärmenetzes durch die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Bochum gefragt sowie nach der Notwendigkeit etwaiger Anpassungen der Planung. Zudem wird die Möglichkeit einer regionalen Wärmeplanung im Ruhrgebiet zur Nutzung von Synergien thematisiert. Im Bereich der Bauleitplanung werden Fragen zur zeitnahen Anpassung von Neubaugebieten an die Ziele der Wärmewende gestellt, insbesondere unter Berücksichtigung von Geothermie und der Nutzung von Grubenwasser.
Des Weiteren wird untersucht, inwiefern das kommunale Wohnraummodernisierungsprogramm um Elemente der Wärmewende erweitert werden kann und welche Budgets für Pilotvorhaben zur Verfügung stehen könnten. Die Anfrage umfasst zudem die Prüfung von Möglichkeiten zur Förderung oder Schaffung von Beratungsstellen zur Wärmewende. Abschließend wird nach der Strategie für den Transformationsprozess der Wärmeversorgung in städtischen Gebäuden sowie nach den unternehmerischen Perspektiven der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften gefragt.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Verkehrsversuch auf der Wittener Straße zwischen Nordstraße und LohringZur Vorlage · 20231533 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 15. Juni 2023 Fragen zum Verkehrsversuch auf der Wittener Straße zwischen Nordstraße und Lohring gestellt. Grundlage ist ein Beschluss des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur vom 23. November 2022, der eine Überwachung des Versuchs vorsieht sowie die Regelung, dass bei einer Gefährdung der Verkehrssicherheit oder Behinderungen des öffentlichen Personennahverkehrs ein Abbruch erfolgen soll.
Die Fraktion nimmt Bezug auf Beschwerden von Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs sowie von Anwohnern der Nebenstraßen. Diese betreffen die Staubildung auf der Wittener Straße und eine Verkehrsverlagerung in angrenzende Wohngebiete. In der Anfrage wird um eine Zwischenmitteilung zur Bewertung der ersten zwei Wochen der Kameraüberwachung gebeten, insbesondere im Hinblick auf die Staubildung und Wartezeiten im öffentlichen Personennahverkehr.
Zudem erkundigt sich die Fraktion nach den Kriterien für einen möglichen Abbruch des Versuchs. Es wird gefragt, wie lange die Verwaltung abwarten möchte und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um den Beschluss vom November 2022 im Falle ausbleibender Verbesserungen der Verkehrslage umzusetzen.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung)
- 4.6Wochenmärkte in BochumZur Vorlage · 20231575 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister die Weiterentwicklung der Wochenmärkte in Bochum thematisiert. Ziel ist es, durch neue Konzepte, Zeiten oder Standorte die Attraktivität der Märkte zu sichern. Als potenzielle neue Standorte werden das Ziesak-Gelände sowie ein Platz im Ruhrpark angeführt. Das Ziesak-Gelände diente zuletzt als Ausweichstandort für den Werner Marktplatz während dessen Umbauphase.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, welche Möglichkeiten bestehen, in Zusammenarbeit mit Bochum Marketing auf dem Ziesak-Gelände und im Ruhrpark kurzfristig Wochenmärkte einzurichten. In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob eine sechsmonatige Testphase für diese Standorte realisierbar wäre, um nach deren Ablauf über eine dauerhafte Einrichtung zu entscheiden. Zudem erkundigt sich die Fraktion nach weiteren möglichen Standorten für Märkte, welche von der Verwaltung identifiziert werden können.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Sitzbänke zwischen BVZ und Technischem RathausZur Vorlage · 20231591 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage Informationen zum Austausch der Sitzbänke zwischen dem Technischen Rathaus und der BVZ angefordert. Hintergrund ist der Ersatz der bisherigen grünen Drahtgestell-Modelle durch neue Bänke mit durchgehender Sitzfläche. Laut der Anfrage sammelt sich auf den neuen Modellen bei Regen Wasser, was zu Beschwerden geführt habe.
Die Fraktion bittet um Auskunft zu den Gründen für den Austausch sowie zur Auswahl des aktuellen Modells und den damit verbundenen Kosten. Zudem wird gefragt, ob die alten Bänke anderweitig verwendet werden und ob ähnliche Austauschmaßnahmen im Stadtgebiet stattgefunden haben. Des Weiteren wird nach der Einordnung dieses Austauschs in das sogenannte 1.000-Bänke-Programm sowie nach den Merkmalen der derzeit von der Stadt bestellten verschiedenen Modelle gefragt.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Langfristige Szenarien zur BevölkerungsentwicklungZur Vorlage · 20231592 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur langfristigen Bevölkerungsentwicklung in Bochum eingereicht. Grundlage der Anfrage sind die bisherigen Bevölkerungsvorausberechnungen der Verwaltung, die laut dem Schreiben bis zum Jahr 2035 reichen und mit Unsicherheiten behaftet sind.
Die Fraktion thematisiert dabei zwei demografische Entwicklungen, die voraussichtlich erst nach dem Jahr 2035 deutlich wirksam werden könnten: eine steigende Sterblichkeitsrate aufgrund der alternden Bevölkerung sowie ein möglicher Rückgang der Geburtenzahlen infolge kleinerer jüngerer Alterskohorten.
Im Rahmen der Anfrage werden drei spezifische Fragen an die Verwaltung gestellt. Erstens wird um Szenarien für die Jahre 2040 und 2045 gebeten, welche die genannten demografischen Faktoren berücksichtigen. Zweitens wird nach der Einschätzung der Verwaltung gefragt, wie auf mögliche Schwankungen in der Bevölkerungsentwicklung der nächsten zwei Jahrzehnte durch flexible Konzepte, etwa im Wohnungsbau oder bei der Errichtung von Schulen, reagiert werden kann. Drittens bittet die Fraktion um Informationen zu den demografischen Prognosen und den gewählten Zeithorizonten der umliegenden Städte, um die Entwicklung Bochums in einen regionalen Kontext setzen zu können.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Entwicklung der Baugenehmigungen und Bauanträge in BochumZur Vorlage · 20231595 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Rat der Stadt Bochum Informationen zur Entwicklung von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Baugenehmigungen in der Stadt angefordert. Die Anfrage bezieht sich auf Berichte des Statistischen Bundesamtes über einen Rückgang der Baugenehmigungen im Jahr 2022 sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wie Rohstoffpreise, Inflation und Zinsentwicklung.
Die Fraktion bittet um eine detaillierte Aufschlüsselung der Zahlen für die Jahre 2018 bis einschließlich April 2023. Konkret sollen die Entwicklungen bei den Bauvoranfragen, den Bauanträgen sowie den erteilten Baugenehmigungen für diesen Zeitraum separat ausgewiesen werden. Eine schriftliche Beantwortung der Fragen wurde auch an den Ausschuss für Planen und Bauwesen adressiert.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Angriffe auf DienstkräfteZur Vorlage · 20231596 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, in der es um die Erfassung von Übergriffen auf Dienstkräfte geht. Die Anfrage bezieht sich auf Berichte über verbale und körperliche Angriffe auf Beschäftigte im öffentlichen Dienst, wie etwa bei der Polizei, der Feuerwehr oder in Verwaltungsämtern.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, ob und in welcher Form solche Vorfälle in Bochum erfasst werden und ob eine zentrale Stelle für die Meldung zuständig ist. Zudem wird nach der Anzahl der gemeldeten Übergriffe im Zeitraum der letzten zehn Jahre gefragt, wobei eine Aufschlüsselung nach Jahren und verschiedenen Ämtern – darunter das Jobcenter, das Bürgerbüro, das Ausländeramt, das Sozialamt sowie das Straßenverkehrsamt – gewünscht ist.
Des Weiteren möchte die Anfrage die Entwicklung der Kosten für Sicherheitsdienste in öffentlichen Gebäuden über die letzten zehn Jahre nachvollziehen. Abschließend wird gefragt, ob bereits ein Melde- und Auskunftssystem für Übergriffe auf Dienstkräfte existiert oder die Einführung eines solchen Systems durch die Stadt Bochum geplant ist sowie welche Kosten hierfür nach Einschätzung der Verwaltung anfallen würden.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Vergünstigtes Deutschlandticket für Schüler:innenZur Vorlage · 20231602 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema eines vergünstigten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler gestellt. Hintergrund ist ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen vom 2. Juni 2023, der die Voraussetzungen für ein preisreduziertes Ticket geschaffen hat, welches statt der regulären 49 Euro für 29 Euro angeboten werden soll.
Im Rahmen der Anfrage erfragt die Fraktion den aktuellen Sachstand zur Einführung dieses Tickets in Bochum sowie den entsprechenden Zeitplan. Zudem wird nach dem Stand von Gesprächen zwischen der Verwaltung und der Landesregierung, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie der Bogestra gefragt und um Mitteilung etwaiger Ergebnisse gebeten. Die Antwort auf die Anfrage soll auch dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie dem Ausschuss für Schule und Bildung zur Kenntnis gegeben werden.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Arbeiten in Bochum? – Das geht besser!Zur Vorlage · 20231603 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister die Ergebnisse des Kommunalrankings NRW 2023 thematisiert. Dem Ranking zufolge weist Bochum im Bereich „Arbeiten“ – vergleichbar mit anderen Städten des Ruhrgebiets – schlechte Ergebnisse auf. Die Untersuchung betrachtet in dieser Kategorie primär die Arbeitsplatzversorgung sowie die Beschäftigungsraten von Frauen und Menschen ab 55 Jahren.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine detaillierte Einschätzung der Ergebnisse in den genannten Kernaspekten und um Informationen darüber, ob in den vergangenen Jahren Verbesserungen erzielt werden konnten. Zudem wird nach bereits laufenden Maßnahmen zur Verbesserung dieser Kennzahlen gefragt sowie nach künftigen Konzepten oder geplanten Maßnahmen der Verwaltung. Die Beantwortung der Anfrage soll zudem dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Evaluierung der Ergebnisse der verschiedenen QuartiersentwicklungenZur Vorlage · 20231604 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Rat der Stadt Bochum Informationen zur Evaluierung verschiedener Quartiersentwicklungen angefordert. Hintergrund der Anfrage sind Fragen zur Verstetigung von Maßnahmen in Gebieten, die seit dem Jahr 2000 im Rahmen des Stadtumbaus, der integrierten Stadtentwicklungskonzepte (ISEK) oder anderer Sanierungsmaßnahmen entwickelt wurden.
Die Fraktion bittet um eine Aufstellung der Projekte sowie deren jeweiliger Laufzeiten. Zudem wird gefragt, ob bei diesen Projekten Befragungen der ansässigen Bevölkerung durchgeführt wurden und in welcher Weise die Ergebnisse dieser Befragungen in die jeweiligen Planungen eingeflossen sind. Des Weiteren möchte die Anfrage klären, ob nach Abschluss der Projekte erneute Befragungen zur Ergebniskontrolle stattgefunden haben und ob für die Anwohnerbefragungen ein Standardfragebogen genutzt oder an spezifische Gegebenheiten angepasst wird.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Die Ampel vernichtet kommunales Eigentum! - Nachfrage -Zur Vorlage · 20231619 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20231619 befasst sich ein Ratsmitglied der CDU mit der Frage nach dem Umfang städtischer Beteiligungen und deren Gasnetzen. Die Anfrage bezieht sich auf eine vorangegangene Antwort der Verwaltung, in welcher dargelegt wurde, dass die Stadtwerke Bochum Netz die einzige Beteiligung sei, über die die Stadt im Bereich eines Gasnetzes verfüge.
Das Ratsmitglied bittet nun um Klärung, ob Gelsenwasser aus Sicht der Stadtverwaltung als städtische Beteiligung einzustufen ist. Falls diese Annahme zutrifft, wird gefragt, ob Gelsenwasser ebenfalls über ein Gasnetz verfügt. Darüber hinaus wird die Auskunft erbeten, welcher Buchwert für ein solches Gasnetz bei Gelsenwasser ausgewiesen wird. Damit dient die Anfrage der Überprüfung der Informationen zur Verfügbarkeit von Gasnetzen innerhalb der städtischen Beteiligungsstruktur.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Parksituation in der KreuzstraßeZur Vorlage · 20231620 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Dr. Bachert von der Fraktion PAR&StG hat im Rat eine Anfrage zur Parksituation in der Kreuzstraße eingereicht. Er bezieht sich dabei auf vorangegangene Beratungen im Rat sowie im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, in denen die Problematik des Parkens auf dem Bürgersteig thematisiert wurde.
Nach Angaben aus der Anfrage gab es seitens der Verwaltung die Information, dass Poller zur Sicherung des Gehwegs aufgestellt werden sollen. Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurden diese Maßnahmen teilweise umgesetzt, wobei die Installation von Pollern bisher nur einen Teil der Straße umfasst. Dr. Bachert fragt nach den Gründen dafür, dass die Maßnahme nicht über die gesamte Länge der Kreuzstraße durchgeführt wurde, da die Breite des Bürgersteigs auf dem gesamten Straßenabschnitt einheitlich sei. Zudem möchte er wissen, ob eine Ausweitung der Poller-Installation auf die gesamte Länge der Straße geplant ist.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16Parkplatz am Sportzentrum WestenfeldZur Vorlage · 20231621 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage mit der Nummer 20231621 wird die Nutzung des Parkplatzes am Sportzentrum Westenfeld thematisiert. Ein Ratsmitglied der SPD weist darauf hin, dass der von der Lohackerstraße aus erreichbare Parkplatz an den Nachmittagsstunden regelmäßig ungenutzt bleibt, während im umliegenden öffentlichen Raum ein hoher Parkdruck besteht.
Es wird angefragt, welche Möglichkeiten bestehen, diesen Parkplatz der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies soll insbesondere Eltern beim Bringen und Abholen ihrer Kinder sowie Sportlern die Nutzung ermöglichen. Zudem wird um Klärung gebeten, wer genau dem Kreis der Personen angehört, für die laut einer vor Ort aufgestellten Beschilderung das Parken auf dem Gelände gestattet ist.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Kunstbaden auch in BochumZur Vorlage · 20231622 · Anfrage
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Im Rahmen einer Anfrage zur Ratssitzung am 15. Juni 2023 hat die Fraktion Die Grünen im Rat den Oberbürgermeister kontaktiert. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 20231622 ist die Prüfung, ob in Bochum ein kulturelles Programm in den Schwimmbädern realisiert werden kann, das sich am Beispiel des Grugabad in Essen orientiert.
Die Anfrage bezieht sich auf das dortige Angebot, bei dem unter künstlerischer Leitung Kulturprogramme und Kinderveranstaltungen mit dem Badebetrieb verknüpft werden. Die Fraktion erkundigte sich, ob eine entsprechende Kooperation zwischen dem Kulturbüro, der Abteilung für Sport sowie den Wasserwelten in Bochum umsetzbar ist. Es wurde angefragt, ob eine Zusammenarbeit dieser Institutionen möglich ist, um kulturelle Elemente mit dem Badebetrieb zu verbinden.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.18Zuflucht Frauenhaus: Wie läuft es in Bochum?Zur Vorlage · 20231623 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zur Situation der Frauenhäuser in Bochum angefordert. Die Anfrage thematisiert die Kapazitäten und die Organisation der Schutzunterkünfte für gewaltbetroffene Frauen und Kinder unter Bezugnahme auf die Empfehlungen der Istanbul-Konvention.
Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wer die Frauenhäuser in Bochum betreibt und für deren Organisation sowie Finanzierung verantwortlich ist. Dabei wird nach der Verteilung der Mittel zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bochum gefragt. Des Weiteren werden Informationen zur durchschnittlichen Auslastung, zu etwaigen Wartezeiten sowie zur Anzahl der Personen angefordert, die abgewiesen oder weitervermittelt werden müssen. Die Einhaltung der Empfehlung von einem Platz pro 10.000 Einwohner soll ebenfalls überprüft werden.
Zusätzlich umfasst die Anfrage Fragen zum Umfang der Beratungsangebote und zur Aufnahme von Bewohnern mit geschlechtlicher Identität außerhalb der binären Zuweisung. Abschließend wird nach Informationen zu etwaigen Gewaltvorfällen unter den Bewohnerinnen sowie zu Problemen mit Angehörigen der Schutzsuchenden gefragt.
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- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.19Springbrunnen im KortumparkZur Vorlage · 20231624 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20231624 wurden Fragen zur Nutzung des Kortumparks in Bochum an die zuständigen Stellen gerichtet. Ein Ratsmitglied der CDU befasst sich dabei mit dem Zustand und der künftigen Verwendung eines Springbrunnens, der sich auf einer abgetrennten Fläche am Anfang des Parks befindet.
Die Anfrage umfasst mehrere Punkte bezüglich der technischen und funktionalen Nutzung dieses Bereichs. Zunächst wird gefragt, ob eine Wiederinbetriebnahme des Springbrunnens beabsichtigt ist. In diesem Zusammenhang wird nach einem möglichen Zeitplan für eine solche Maßnahme gefragt. Darüber hinaus wird die Möglichkeit erörtert, die Fläche des Brunnens während der Sommermonate als alternative Nutzfläche einzurichten. Konkret wird angefragt, ob durch eine Abdeckung der technischen Einrichtungen eine temporäre Nutzung als Boulefläche realisiert werden kann. Die Anfrage dient dazu, Informationen über die künftigen Pläne zur Gestaltung und Nutzbarkeit dieses Parkabschnitts zu erhalten.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare EnergienErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (BD)dafür:68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 5.2Bestellung zur RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- aktualisierte Vorschlagsliste_2023 - Stand 13.06.2023
- 7.2SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH hier: SanierungsmaßnahmenErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- 8.1Bochumer Senioreneinrichtungen - SBOErgebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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