Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
20231294 · Antwort der Verwaltung · 15.06.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion UWG: Freie Bürger zur Auswirkung der Tarifeinigung im öffentlichen Dienst Stellung bezogen. Für den Haushalt 2023 wird aufgrund vorsorglicher Planungen, die auch mögliche Einmalzahlungen berücksichtigen, keine Deckungslücke prognostiziert. Für das Haushaltsjahr 2024 besteht nach aktueller Sicht ein noch zu deckender Mehrbedarf von rund 2,6 Millionen Euro. Sollte das Ergebnis der Verhandlungen zum Tarifvertrag für die Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten (TV-L) eins zu eins übernommen werden, würde sich dieser Bedarf auf etwa 7,1 Millionen Euro erhöhen.
Auf den Vorschlag der Ratsfraktion, die Realisierung des Projekts „Haus des Wissens“ zu unterlassen, um die Tarifsteigerungen zu finanzieren, reagierte die Verwaltung mit einem Verweis auf das Haushaltsrecht. Da es sich bei dem Bauvorhaben um eine Investition handelt, wirken sich dessen Kosten erst nach der Inbetriebnahme durch Abschreibungen und Unterhaltungskosten im Ergebnisplan aus. Die Mehrbelastungen durch den Tarifabschluss betreffen hingegen die Personalaufwendungen im konsumtiven Bereich. Eine Vermischung von investiven und konsumtiven Ausgaben ist haushaltsrechtlich nicht möglich, weshalb die für das Projekt geplanten Mittel nicht zur Kompensation der tarifbedingten Mehrkosten herangezogen werden können.
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