Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise der Stadt Bochum
20230742 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.06.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230742 eine neue Gebührensatzung für Bewohnerparkausweise vorgelegt. Hintergrund ist die Ermächtigung durch die Landesregierung Nordrhein-Westfalen, die örtlichen Behörden zur eigenständigen Festlegung der Gebührenhöhe zu befugen. Die Verwaltung schlägt vor, die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis von bisher 22 Euro auf 120 Euro anzuheben.
Die Satzung gilt für alle Straßen in den bestehenden Bewohnerparkbereichen der Stadt. Für bestimmte Personengruppen ist eine Gebührenermäßigung von 50 Prozent vorgesehen. Dies betrifft Schüler, Auszubildende sowie Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, wie etwa die Grundsicherung nach SGB II oder XII, Asylbewerberleistungen und Wohngeld. Bei der Ausstellung von Ersatzausweisen aufgrund von Verlust oder Beschädigung werden Gebühren gemäß der geltenden Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Begründung der Verwaltung führt an, dass die bisherigen Gebühren die Kosten für die Bereitstellung, Unterhaltung und Kontrolle des öffentlichen Parkraums nicht angemessen decken. Ziel der Neuregelung ist es, den Einsatz von Pkw zu reduzieren und Flächen für die Nahmobilität sowie Grünflächen zur Verfügung zu stellen. Zudem soll die Verwaltung beauftragt werden, die Auswirkungen dieser Gebührensatzung drei bis fünf Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen.
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