Satzung der Stadt Bochum zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen des Stadtumbaus im Teilbereich "Laer West" des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 (Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West -)
20230448/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.06.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Stadtumbausatzung Nr. 1036 S – Laer West – vorgelegt. Diese Satzung soll die Durchführungsmaßnahmen im Teilbereich „Laer West“ des Stadtumbaugebietes Laer/Mark 51°7 gemäß § 171 d BauGB rechtlich absichern. Ziel der Maßnahme ist die Umsetzung der Vorgaben des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK).
Die Satzung konzentriert sich auf die Stärkung des Nahversorgungszentrums in Laer, die Entwicklung von Flächen entlang der Wittener Straße sowie die Stabilisierung der sozialen Infrastruktur. Zudem sollen die bauliche Aufwertung des öffentlichen Raums und des privaten Immobilienbestandes unterstützt werden. Durch den Erlass der Satzung stehen der Stadt im ausgewiesenen Bereich ergänzende Instrumente zur Verfügung, darunter ein Genehmigungsvorbehalt für bestimmte Vorhaben sowie ein Vorkaufsrecht.
Die Initiative erfolgt vor dem Hintergrund der städtebaulichen Veränderungen im Stadtteil Laer, die durch die Entwicklung des ehemaligen Opel-Geländes MARK 51°7 zum Technologie- und Wissensstandort sowie das angrenzende Wohnbauprojekt Ostpark bedingt sind. Die Vorlage wird in den kommenden Wochen durch die Bezirksvertretung Bochum-Ost sowie verschiedene Ausschüsse beraten, bevor der Rat am 15. Juni 2023 über den Beschluss entscheidet.
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