Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt vom .06.2023
20230853 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.06.2023 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (SPD/LINKE/PAR)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat eine Beschlussvorlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung vorgelegt, die das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Innenstadt für den Bochumer Musiksommer regelt. Konkret wird beantragt, Verkaufsstellen im Bereich der Bochumer Innenstadt am 27. August 2023 im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen. Als Anlass für diese Öffnung dient die Veranstaltung „Weinfest und Musiksommer“.
Der Vorschlag basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., der für das Jahr 2023 verschiedene Termine für verkaufsoffene Sonntage in verschiedenen Stadtbezirken vorgeschlagen hat. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches eine Öffnung von Verkaufsstellen im Zusammenhang mit örtlichen Festen oder Märkten unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ermöglicht.
Die Vorlage legt fest, dass die Erlaubnis zur Ladenöffnung an die Durchführung der Veranstaltung gekoppelt ist. Findet das angekündigte Ereignis nicht statt, dürfen die entsprechenden Verkaufsstellen nicht geöffnet werden. Verstöße gegen die in der Verordnung festgelegten Zeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Rat der Stadt Bochum wird die Entscheidung über diesen Vorschlag in seiner Sitzung am 15. Juni 2023 treffen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 175 Wörter).