Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Musiksommer in der Bochumer Innenstadt vom .06.2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramts regelt die ordnungsbehördliche Verordnung für verkaufsoffene Sonntage im Rahmen des Bochumer Musiksommers. Konkret wird die Verkaufsöffnung für den 27. August 2023 zwischen 13:00 und 18:00 Uhr in einem festgelegten Teilbereich der Innenstadt innerhalb des Gleisdreiecks beantragt. Die Veranstaltung, die das „Weinfest und Musiksommer“ umfasst, beinhaltet gastronomische Angebote sowie musikalische Programmpunkte in Straßen wie der Huestraße, Kortumstraße, Grabenstraße, Harmoniestraße sowie auf dem Boulevard. Für diesen Zeitraum ist der Boulevard für den motorisierten Individualverkehr und den öffentlichen Personennahverkehr gesperrt, wobei der Busverkehr über den Südring umgeleitet wird.
Die Verwaltung begründet die Öffnung mit der hinreichenden Gewichtung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes NRW. Als Besucherzahl wird auf Basis von Vorjahreswerten eine Größenordnung von 50.000 Menschen pro Veranstaltungstag angesetzt. Ein Verstoß gegen die festgelegten Geschäftszeiten kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Hinsichtlich der Stellungnahmen der Sozialpartner zeigt sich ein getrenntes Bild: Die Handwerkskammer Dortmund und die IHK Mittleres Ruhrgebiet befürworten die Öffnungen, während die Gewerkschaft ver.di, der DGB und die Evangelische Kirche in Bochum die geplanten Sonntagsöffnungen ablehnen. Nach dem Rückzug eines Antrags für den April 2023 verbleiben für das Jahr 2023 insgesamt sechs zulässige Termine für sonntägliche Verkaufsöffnungen.
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Dokumente
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Ort
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Beratungsfolge
- 15.06.2023Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (SPD/LINKE/PAR)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 07.06.2023Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, AfD)Dagegen: 1 (DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 07.06.2023Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.05.2023Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853Abstimmungsergebnis:Enthaltungen: 0Dagegen: 6 (Grüne, CDU, DIE LINKE., Die PARTEI)Dafür: 11 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 23.05.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.05.2023Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230853 Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: - Dagegen: 5 (SPD, Grüne, DIE LINKE.) Dafür: 13 (SPD, CDU, UWG:FB, FDP, BD)
- 11.05.2023Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, BD, PSG,FDP)Dagegen: 1 (Linke)
- 10.05.2023Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDagegen 1 Die Linke
- 09.05.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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