Barrierefreiheit bei der VBW
20231291 · Antwort der Verwaltung · 20.06.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion DIE LINKE zur Barrierefreiheit bei der VBW Bauen und Wohnen GmbH hat die Verwaltung Daten zum aktuellen Bestand sowie zu künftigen Planungen vorgelegt. Ende 2022 umfasste der Bestand der VBW 879 barrierearme Wohnungen, was einem Anteil von 7,0 % entspricht. Diese Einheiten sind stufenlos erreichbar und verfügen über barrierearme Duschen, wobei nur ein kleiner Teil die DIN-Norm 18040-2 für vollständige Barrierefreiheit erfüllt. Die Verteilung dieser Wohnungen auf die Bochumer Quartiere zeigt die höchsten Zahlen in Altenbochum, Grumme und Hamme.
Die künftige Entwicklung des Anteils barrierearmen oder barrierefreien Wohnraums ist maßgeblich an Neubaumaßnahmen gekoppert. Laut dem Wirtschaftsplan 2023 soll die Fertigstellung von 277 Wohneinheiten den Anteil im Bestand von 7,0 % auf 9,1 % erhöhen. Bei den neu geplanten Wohnbauvorhaben der VBW liegt der barrierefreie Anteil bei 100 %.
Für das gesamte Stadtgebiet liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse über den barrierefreien Anteil am neu geplanten Wohnraum vor. Während im öffentlich geförderten Wohnungsneubau die Barrierefreiheit grundsätzlich gefordert ist, gilt dies nur für Gebiete mit rechtsgültigen Bebauungsplänen. Vorhaben nach § 34 BauGB unterliegen keiner Quote und sind zum Großteil freifinanziert; eine Anzeigepflicht gegenüber der Stadt Bochum bezüglich der Umsetzung spezifischer DIN-Normen besteht für diese Projekte nicht.
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