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Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -

20231526 · Antrag · 15.06.2023

🟢 Beschlossen 07.06.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
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KI-Zusammenfassung

Die UWG: Freie Bürger Ratsfraktion hat einen Änderungsantrag zum Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum eingereicht. Der Antrag, der von Fraktionsvorsitzendem Jens Lücking unterbreitet wurde, umfasst verschiedene Anpassungen an der zweiten Änderungsfassung des Kodex.

Die Fraktion schlägt vor, die Verbindlichkeit bestimmter Richtlinien zu erhöhen. So soll die Geschäftsführung künftig verpflichtet sein, sich auf den Unternehmensgegenstand und den öffentlichen Auftrag zu konzentrieren sowie ein Berichtswesen mit festen Fristen einzuführen. Die Quartalsberichte sollen bis zum 15. Arbeitstag des Folgemonats vorliegen. Zudem sieht der Antrag vor, dass auch Dritte, denen Berichte zugänglich gemacht werden, der Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

Hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsführung fordert die Fraktion eine detailliertere Ausweisung von Leistungen zur Alterssicherung, einschließlich der Angabe der jeweiligen Höhe. Im Bereich der Abschlussprüfung wird vorgeschlagen, bei Beratungen des Überwachungsorganes einen Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes hinzuzuziehen. Des Weiteren sieht der Antrag verbindliche Termine für die Jahresabschlussarbeiten sowie spezifische Vorgaben zur Vorlage von Prüfberichten vor. Für Kleinunternehmen sollen in bestimmten Fällen begründete Ausnahmen bei den Berichtspflichten zulässig sein.

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Beratungen

Rat (24. Sitzung)
15.06.2023
kein Ergebnis hinterlegt
Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
07.06.2023
Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.