Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.07. - 31.12.2022
20231086 · Mitteilung der Verwaltung · 15.06.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum informiert den Rat über die über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, die im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 getätigt wurden. Die Vorlage mit der Nummer 20231086 dient dem Nachweis aller Bereitstellungen über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat.
Nach den Regelungen der Haushaltssatzung ist die Kämmerin für die Bereitstellung von über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln bis zu einem Betrag von 250.000 Euro im konsumtiven Bereich sowie bis zu 500.000 Euro im investiven Bereich zuständig. Für größere Mittelbereitstellungen, die zwischen 250.000 und 750.000 Euro bei Mehraufwendungen bzw. zwischen 500.000 und 1.000.000 Euro bei Mehrauszahlungen liegen, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Die Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung enthält detaillierte Nachweislisten für den investiven und konsumtiven Bereich des zweiten Halbjahres 2022.
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