Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028
20231314 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.06.2023 · Rechtsamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum bereitet die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Landgerichtsbezirk Bochum für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 vor. Die Verwaltung schlägt hierfür insgesamt 1744 Personen vor. Damit wird die gesetzliche Anforderung erfüllt, mindestens doppelt so viele Personen aufzustellen, wie für den Dienst benötigt werden. Basierend auf der Festlegung des Präsidenten des Landgerichts Bochums werden insgesamt 595 Haupt- und Ersatzschöffinnen sowie Schöffen benötigt, was eine Mindestanzahl von 1190 Personen in der Liste zur Folge hat.
Die Aufnahme der Personen in die Vorschlagsliste bedarf der Zustimmung durch den Rat der Stadt Bochum mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl vertreten ist. Die konkreten Namen der vorgeschlagenen Personen sind in einem nichtöffentlichen Teil der Vorlage enthalten. Im Anschluss an die Entscheidung wird die Liste für eine Woche öffentlich ausgelegt, um die gesetzliche Einspruchsmöglichkeit zu ermöglichen. Der Abschluss dieser Auslegung ist für Ende Juli 2023 geplant. Die endgültige Wahl der Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss soll im Zeitraum September oder Oktober 2023 stattfinden.
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