Klage eines Wahlberechtigten gemäß § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) vom 04. Februar 2021 (Wahlprüfungsklage)
✦ KI-Zusammenfassung
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Klage eines wahlberechtigten Bürgers gegen die Gültigkeit einer Wahl abgewiesen. Gegenstand des Verfahrens war der Beschluss des Bochumer Rates vom 17. Dezember 2020, mit welchem der Einspruch eines Bürgers gegen die Wirksamkeit der Wahl zurückgewiesen worden war. Das Gericht bestätigte in seinem Urteil vom 28. April 2023 die Entscheidung des Rates und stellte fest, dass kein Wahlfehler vorliegt.
Damit bleibt die im ursprünglichen Beschluss festgelegte Ergebnisfeststellung bestehen. Da das vorliegende Urteil zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht rechtskräftig ist, wird die Verwaltung den Rat über den weiteren Ausgang des rechtlichen Verfahrens informieren. Die Mitteilung der Verwaltung zur Vorlage 20231402 wurde vom Rechtsamt unter Federführung von Sonja Sondermann erstellt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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