Außerplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3108 - Beteiligungen im Bereich soziale Leistungen für die Bochumer Senioreneinrichtungen (SBO) in 2023
20231205 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 15.06.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 3 (FDP)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, außerplanmäßige konsumtive Haushaltsmittel in Höhe von 5.419.268 Euro für die SBO Senioreneinrichtungen der Stadt Bochum gGmbH bereitzustellen. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Stadt als hundertprozentige Gesellschafterin die durch die Corona-Pandemie entstandenen Verluste und Mehraufwendungen ausgleicht.
Die Kosten entstehen durch Ertragsausfälle und Mehraufwendungen, die trotz Ausschöpfung von Spar- und Fördermöglichkeiten bestehen bleiben. Zu den genannten Gründen gehören Verzögerungen bei der Inbetriebnahme neuer Pflegehäuser sowie Mindererträge, die nach dem Auslaufen des bundesweiten Pflegerettungsschirms im Juni 2022 entstanden sind. Zudem werden Auswirkungen durch den Ukraine-Krieg und die Inflation angeführt.
Die Deckung des Mehrbedarfs erfolgt über einen außerordentlichen Ertrag gemäß den Regelungen des NKF-CUIG NRW. Durch die Aktivierung dieser Finanzschäden entstehen ab dem Jahr 2026 jährliche Folgekosten für den städtischen Haushalt in Höhe von etwa 107.000 Euro, resultierend aus einer linearen Abschreibung über einen Zeitraum von 50 Jahren. Der Beschlussvorschlag wird nach der Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen im Juni 2023 im Rat der Stadt Bochum zur Entscheidung vorgelegt.
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