Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hier: Beteiligung an Projekten im Bereich Erneuerbare Energien
20231242 · Mitteilung der Verwaltung · 15.06.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH beabsichtigt, einen Vorratsbeschluss zur Beteiligung an bereits genehmigten Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien zu verabschieden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Handlungsfähigkeit des Unternehmens bei zeitkritischen Investitionsmöglichkeiten sicherzustellen.
Nach bisherigen Strategien, die unter anderem auf schlüsselfertige Projekte und Kooperationen mit Trianel setzten, soll der Fokus nun verstärkt auf genehmigten Projekten oder der Entwicklung neuer Flächen liegen. Hintergrund sind veränderte Marktbedingungen, wie das aktuelle Zinsniveau und die Preisentwicklung bei Strom, welche den Erwerb fertiger Anlagen erschweren. Durch einen Vorratsbeschluss kann die Holding bei Einhaltung festgelegter Investitionskriterien und einer umfassenden Prüfung (Due Diligence) unmittelbar an Projekten partizipieren, ohne für jeden Einzelfall einen neuen Beschluss des Rates der Stadt Bochum einholen zu müssen. Das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren gegenüber der Bezirksregierung bleibt hiervon unberührt.
Die Umsetzung solcher Projekte könnte die jährliche Erzeugung von Grünstrom um etwa 125 Millionen kWh steigern, was zusammen mit bestehenden Kapazitäten langfristig rund ein Drittel des aktuellen Absatzes an Endverbraucher abdecken könnte. Die Beratung der Vorlage erfolgt im nichtöffentlichen Teil, da die spezifischen Investitionskriterien als geschütztes Geschäftsgeheimnis eingestuft werden.
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