Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis Deutschland -
20231470 · Antrag · 15.06.2023
▶ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Änderungsantrag zum Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Bochum eingebracht. Die Vorlage sieht Anpassungen bei der Besetzung von Aufsichtsgremien sowie bei den Berichtspflichten im Beteiligungsmanagement vor.
Ein zentraler Punkt des Antrags ist die Reduzierung der maximal zulässigen Aufsichtsratsmandate pro Person. Die Anzahl soll von bisher fünf auf höchstens drei Mandate begrenzt werden, um eine ausreichende Zeitkapazität für die Wahrnehmung der Aufgaben zu gewährleisten. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, den Fraktionen die Möglichkeit einzuräumen, über die ordentliche Mitgliederzahl hinaus beratende Mitglieder ohne Stimmrecht und ohne Entgeltberechtigung in die Aufsichtsräte zu entsenden.
Hinsichtlich der Berichterstattung fordert die Fraktion eine verbindliche Regelung für die Erstellung von Quartalsberichten durch die Geschäftsführung. Die Vorlage sieht vor, dass diese Berichte künftig regelmäßig dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Verfügung gestellt werden müssen. Damit soll die Transparenz sowie die Überprüfung der städtischen Beteiligungsverhältnisse gestärkt werden.
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