Schauspielhaus Bochum AöR, hier: Genehmigung des Jahresabschlusses 01.08.2021-31.07.2022 der Schauspielhaus Bochum AöR
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung zum Thema Jahresabschluss der Schauspielhaus Bochum AöR umfasst den Zeitraum vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2022. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Trost, Rudoba & Partner hat für diesen Zeitraum einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesamtleistung stieg auf 25.657 TEUR gegenüber 22.267 TEUR im Vorjahr, während der Gesamtaufwand rund 25.785 TEUR betrug. Das Jahresergebnis liegt bei 0,00 EUR. Der operative Fehlbetrag, der auf pandemiebedingte Umstände zurückzuführen ist, reduzierte sich von 1.738 TEUR auf 849 TEUR.
Der Rat der Stadt Bochum wird gebeten, den Jahresabschluss 2021/2022 sowie den Beschluss des Verwaltungsrates zum Ergebnis von 0,00 EUR zu genehmigen. Zudem wird die Entlastung des Vorstands und des Verwaltungsrates für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 beantragt.
In der finanziellen Lage der Schauspielhaus Bochum AöR wird ausgeführt, dass die Erträge aus Vorstellungen unter der Planung lagen, während die Einnahmen aus Sonderveranstaltungen, Koproduktionen und Gastspielen die Planwerte übertrafen. Auch die Einnahmen aus Sponsoring und Spenden lagen über der Planung. Der städtische Zuschuss belief sich auf rund 20,38 Mio. EUR, wobei ein Sonderzuschuss aus dem Vorjahr zur Deckung von Fehlbeträgen genutzt wurde. Die Personalkosten lagen unter den Planwerten, während die sonstigen Aufwendungen aufgrund von Kosten für Sonderveranstaltungen über der Planung lagen. Als künftige Risiken werden Tarifsteigerungen, Inflation, Energiekosten sowie die ausbleibende Erhöhung der institutionellen Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen angeführt. Eine Abstimmung über Einsparpotenziale zwischen der AöR und der Stadt Bochum ist vorgesehen.
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Ort
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Beratungsfolge
- 15.06.2023Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 07.06.2023Die Abstimmung erfolgte getrennt nach Unterpunkten
- 01.06.2023Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.05.2023Die Abstimmung erfolgte getrennt nach UnterpunktenUnterpkt. 1: einstimmig nach BVUnterpkt. 2: einstimmmig nach BVUnterpkt. 3: mehrheitlich nach BVDagegen: 1 (BD)Dafür: 14 (SPD, Die Grünen, CDU, Die Linke, FDP, Die P.&Stg.Unterpkt. 4: Ohne Abst
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