Kommunale Wärmeplanung und Wärmewende
✦ KI-Zusammenfassung
In einer Anfrage an den Oberbürgermeister wurden Fragen zur kommunalen Wärmeplanung und zur Wärmewende in Bochum gestellt. Hintergrund sind die vorliegende Grundsätze für ein Gesetz zur Aufstellung kommunaler Wärmepläne, die bis spätestens Ende 2026 vorliegen müssen. Die Anfrage bezieht sich auf das bestehende Fernwärmenetz sowie die Geothermiemöglichkeiten im Stadtgebiet.
Es wird nach der Strategie für den Ausbau des Fernwärmenetzes durch die Stadtverwaltung und die Stadtwerke Bochum gefragt sowie nach der Notwendigkeit etwaiger Anpassungen der Planung. Zudem wird die Möglichkeit einer regionalen Wärmeplanung im Ruhrgebiet zur Nutzung von Synergien thematisiert. Im Bereich der Bauleitplanung werden Fragen zur zeitnahen Anpassung von Neubaugebieten an die Ziele der Wärmewende gestellt, insbesondere unter Berücksichtigung von Geothermie und der Nutzung von Grubenwasser.
Des Weiteren wird untersucht, inwiefern das kommunale Wohnraummodernisierungsprogramm um Elemente der Wärmewende erweitert werden kann und welche Budgets für Pilotvorhaben zur Verfügung stehen könnten. Die Anfrage umfasst zudem die Prüfung von Möglichkeiten zur Förderung oder Schaffung von Beratungsstellen zur Wärmewende. Abschließend wird nach der Strategie für den Transformationsprozess der Wärmeversorgung in städtischen Gebäuden sowie nach den unternehmerischen Perspektiven der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften gefragt.
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Beratungsfolge
- 15.06.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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