Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt Bochum die zweite Änderungsfassung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Neuregelung beinhaltet die Einführung eines Kapitels zur Abschlussprüfung, welches eine Rotation der Wirtschaftsprüfer nach spätestens fünf Jahren empfiehlt. Damit orientiert sich die Stadt am PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem werden soziale und ökologische Verantwortung als Grundsätze der Unternehmensführung im Kodex verankert.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage sind Anpassungen in verschiedenen Bereichen der Unternehmensführung. Dazu gehören Änderungen bezüglich der Zählweise von Aufsichtsratsmandaten, der Regelungen zu Interessenkonflikten, des Vier-Augen-Prinzips sowie der Dauer von Geschäftsführungsbestellungen. Auch die Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder und redaktionelle Korrekturen im Beteiligungsmanagement sind Gegenstand der Überarbeitung.
Hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sieht die Vorlage vor, die Kodifizierung der Berichterstattung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Grund hierfür ist die noch ausstehende nationale Umsetzung der EU-Richtlinie „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD), deren Frist auf den 6. Juli 2024 datiert. Unternehmen, die die Größenkriterien des § 267 HGB erfüllen, werden ab dem Geschäftsjahr 2025 zur Berichterstattung verpflichtet sein. Das Beteiligungsmanagement wird die betroffenen Beteiligungsunternehmen nach der Beschlussfassung informieren und bei Bedarf weitere Änderungsvorschläge einbringen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 15.06.2023Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (BD/UWG:FB)
- 07.06.2023Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2023Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 04.05.2023Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 26.04.2023Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 20.04.2023Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
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