Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum hier: 2. Änderungsfassung
20230479 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.06.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 8 (BD/UWG:FB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20230479 die zweite Änderungsfassung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) vorgelegt. Die Neufassung basiert auf einem Auftrag des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling aus dem Jahr 2021, welcher auf einen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Grüne zurückgeht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Neuregelung der Abschlussprüfung. Der Entwurf empfiehlt, das Wirtschaftsprüfungsunternehmen nach spätestens fünf Jahren zu wechseln, um sich am PCGK des Landes Nordrhein-Westfalen zu orientieren. Diese Regelung ist als Empfehlung formuliert, sodass Unternehmen bei begründeten Ausnahmen von der Fünfjahresfrist abweichen können, sofern sie diese Abweichung jährlich offenlegen und begründen.
Darüber hinaus wird die soziale und ökologische Verantwortung als Grundsatz für die Unternehmensführung in den Bereichen Leitung, Überwachung und Kontrolle der Beteiligungsunternehmen verankert. Während die Nachhaltigkeit als Prinzip aufgenommen wurde, bleibt eine spezifische Regelung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgrund noch ausstehender nationaler Gesetzgebung vorerst aus. Die Vorlage enthält zudem redaktionelle Anpassungen sowie Aktualisierungen infolge von Gesetzesänderungen und Rückmeldungen aus den Beteiligungsunternehmen und Aufsichtsräten.
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