Eingabe gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Vermeidung unnötiger Kapazitätsengpässe bei unseren öffentlichen Hallenbädern
20231577 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.06.2023 · Amt für Finanzsteuerung
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Der Förderverein „Freundinnen und Freunde des Hallenfreibades Höntrop e.V.“ hat im Rahmen einer Eingabe nach § 24 GO NRW an den Bochumer Rat eine Anregung gerichtet. Der Verein empfiehlt der WasserWelten Bochum GmbH, den Bau des neuen Hallenbades in Höntrop beschleunigt voranzutreiben und die Wiedereröffnung zeitnah zu realisieren. Zudem wird vorgeschlagen, den Betrieb des Hallenfreibades Linden vorerst fortzuführen und die geplante Sanierung zurückzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Als Begründung führt das Amt für Finanzsteuerung den baulichen und energetischen Zustand des Hallenfreibades Linden an. Ein Weiterbetrieb sei aufgrund der schlechten Substanz nur unter strengen Auflagen bis zum 15. September 2023 möglich. Bezüglich des Standorts Höntrop wird darauf verwiesen, dass die Planung für das neue Gartenhallenbad bereits kurzfristig eingeleitet werden soll, um die Wasserflächen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Die Entscheidung stützt sich auf einen Beschluss des Rates vom November 2021, der die Sanierung und Modernisierung der Bochumer Bäderlandschaft unter festgelegten Eckpunkten vorsieht.
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