Eingabe gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Attraktivität der Freibäder durch Einbeziehung bürgerschaftlichen und unternehmerischen Engagements
20231579 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 15.06.2023 · Amt für Finanzsteuerung
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum hat der Anregung des Fördervereins „Freundnis und Freunde des Hallenfreibades Höntrop e.V.“ nicht stattgegeben. Der Verein hatte im Rahmen einer Eingabe nach § 24 GO NRW vorgeschlagen, der WasserWelten Bochum GmbH eine öffentliche Diskussion zu empfehlen. Ziel dieser Initiative war es, den Weiterbetrieb des Höntroper Freibades in reduzierter Form sowie die Instandhaltung des Sprungturms zu prüfen.
Die Ablehnung begründet sich auf einem bereits bestehenden Bäderkonzept, das der Rat im November 2021 verabschiedet hat. Dieses Konzept sieht für den Standort Höntrop den Bau eines neuen funktionalen Hallenbades vor. Die WasserWelten Bochum GmbH plant für diesen Standort ein Angebot, das auch Außenflächen als Liege- und Aufenthaltsbereiche vorsieht, die durch eine zu öffnende Fassade erreichbar sind. Der Sprungturm ist jedoch aus betrieblichen und wirtschaftlichen Gründen nicht Bestandteil dieses Konzepts.
Trotz der Ablehnung des konkreten Vorschlags zum Weiterbetrieb des Freibades wird die Empfehlung zur Einbindung der Öffentlichkeit an die WasserWelten Bochum GmbH weitergeleitet. Das Unternehmen hat signalisiert, einem Austausch mit den vorgeschlagenen Gruppen grundsätzlich wohlwollend gegenüberzustehen und einen Termin zum Austausch anzubieten.
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