Verkaufsöffnung Ruhr-Park am 17.12.2023
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20230849 des Ordnungs- und Veterinäramtes wird die Ablehnung einer Verkaufsöffnung im Ruhr-Park Bochum für den 17. Dezember 2023 vorgeschlagen. Die Vorlage bezieht sich auf die Bemühungen des Handelsverbands Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V., für verschiedene Veranstaltungen im Jahr 2023 verkaufsoffene Sonntage zu realisieren.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz (LÖG) in Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen an bis zu acht Sonntagen pro Jahr unter der Voraussetzung eines öffentlichen Interesses erlaubt. Als öffentliches Interesse gelten dabei unter anderem Veranstaltungen wie Märkte oder Feste. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass rein wirtschaftliche Umsatzinteressen der Verkaufsstelleninhaber sowie das Einkaufsinteresse der Kunden als alleinige Begründung für eine Sonntagsöffnung nicht ausreichen.
Der konkrete Vorschlag sieht vor, die Öffnung der Verkaufsstellen im Ruhr-Park am 17. Dezember 2023 im Rahmen des dortigen Weihnachtsmarktes nicht zuzulassen. In der Vorlage wird zudem festgehalten, dass ein bereits früher beantragter Termin für den 23. April 2023 durch das Management des Einkaufszentrums zurückgezogen wurde.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 152 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 15.06.2023Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 8 (BD/FDP)dafür: 69 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/PAR/ OB)
- 07.06.2023Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 23.05.2023Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagDagegen 14 (6 SPD, 4 CDU, 2 FDP/UWG Freie Bürger, 1 Linke, 1 BD)Dafür 2 Grüne
- 11.05.2023Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)
✉ Neue Vorlagen aus dem Bezirk Nord direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz