Gerichtsbeschluss achten, Hauptsatzung ändern
20231171 · Antrag · 15.06.2023
▶ KI-Zusammenfassung
Mit dem Dringlichkeitsantrag 20231171 fordert Dr. Volker Steude eine Änderung der Bochumer Hauptsatzung. Die Verwaltung soll beauftragt werden, eine neue Fassung von § 9 Abs. 4 S. 2 zu erarbeiten, die im Einklang mit § 24 GO NW steht und mindestens den Teil des Buchstabens h) dieser Vorschrift streicht.
Hintergrund der Vorlage ist ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 27. April 2023. In diesem Verfahren wurde festgestellt, dass die Entscheidung der Verwaltung, eine Anregung des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung nicht auf die Tagesordnung eines zuständigen Fachausschusses zu setzen, rechtswidrig war. Das Gericht bezeichnete die bestehende Regelung in der Hauptsatzung als ungenau und im Hinblick auf den zeitlichen Anwendungsbereich als zu umfassend. Aus diesem Grund wird eine umgehende Überarbeitung der Satzung beantragt.
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