Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 0Einwohnerfragehalbestunde
- 01Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Entsiegelung im städtischen RaumZur Vorlage · 20251466 · Einwohnerfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 10. Juli 2025 ist eine Einwohnerfrage zur Entsiegelung von Flächen im städtischen Raum vorgesehen. Ein Bürger hat im Zuge der Fragehalbestunde, die gemäß § 2a der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen zur Verfügung steht, zwei spezifische Fragen an das Gremium gestellt.
Die erste Frage betrifft die verschiedenen Möglichkeiten und Strategien, welche die Stadtverwaltung für die Entsiegelung im Stadtgebiet vorsieht. Darüber hinaus wird nach der konkreten Umsetzung von Maßnahmen im Zeitraum 2025/26 gefragt. Die Vorlage mit der Nummer 20251466 wird im Rat behandelt. Zuständig für die Bearbeitung der Anfrage ist das Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- 02Fragen zur Fragehalbestunde für Einwohner*innen des Rates gem. § 2a der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen (GeschO) hier: Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung (Scheck/ZZV) durch die Deutsche BankZur Vorlage · 20251708 · Einwohnerfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Einwohnerfragehalbestunde zur 40. Ratssitzung am 10. Juli 2025 wird die Einstellung der Zahlungsanweisung zur Verrechnung durch die Postbank zum 1. Januar 2026 thematisiert. Eine Bürgerin hat hierzu Fragen an die Verwaltung gestellt. Hintergrund ist die Information, dass die Postbank aufgrund einer IT-Systemumstellung den Service der Scheck-Auszahlung einstellt. Da dieses Verfahren aktuell genutzt wird, um Sozialleistungen an Personen ohne eigenes Bankkonto auszuzahlen, fragt die Bürgerin nach dem Kenntnisstand der Verwaltung und nach bereits erarbeiteten Lösungen.
Die Anfrage bezieht sich zudem auf die Prüfung von Alternativen, wie etwa Barcode-Auszahlungen, und die Frage, ob die Sparkasse Bochum diesen Service als kommunales Institut übernehmen kann. Des Weiteren werden statistische Angaben dazu angefordert, wie viele Personen in den vergangenen drei Jahren Leistungen über dieses Verfahren erhalten haben und in welchem Umfang Gebühren für die Zahlungsanweisungen angefallen sind. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Frage, wie der grundsätzliche Rechtsanspruch auf ein Konto, insbesondere durch die Sparkasse, künftig besser ermöglicht werden kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Anregung nach § 24 GO NRW: Kein Lachgasverkauf an Minderjährige auf dem Stadtgebiet Bochum - Kinder und Jugendliche vor gesundheitlichen Risiken schützenZur Vorlage · 20251450 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20251450 des Ordnungs- und Veterinäramtes wird dem Rat der Stadt Bochum empfohlen, einer Anregung nach § 24 GO NRW nicht zu folgen. Die Anregung sieht vor, eine ordnungsbehördliche Verordnung zu erlassen, die den Verkauf sowie die Abgabe von Distickstoffmonoxid, auch Lachgas genannt, an Minderjährige untersagt. Zudem wurde die Entwicklung spezieller präventiver Maßnahmen in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern gefordert.
Die Verwaltung begründet den Vorschlag, der Anregung nicht zu folgen, mit dem Ziel, einen rechtlichen Flickenteppich zwischen den Kommunen zu vermeiden. Es wird auf einen Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums unter der Leitung von Bundesministerin Nina Warken verwiesen, der ein Verbot der Abgabe von Lachgas an Minderjährige sowie Einschränkungen beim Versandhandel und bei Automaten vorsieht. Die Verwaltung sieht die Notwendigkeit einer bundesweiten Regelung.
Bezüglich der geforderten Präventionsprojekte führt die Verwaltung aus, dass Suchtprävention bereits in bestehenden Konzepten, wie der Psychiatrie- und Suchtplanung, verankert ist. Die Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsamt, dem Jugendamt, der Polizei und anderen Institutionen zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen sei bereits etabliert und werde kontinuierlich ausgebaut.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück.
Ergebnis: Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück. - 1.2Anregung gemäß § 24 GO NRW: Anordnung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter im Bochumer StadtgebietZur Vorlage · 20251563 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im Bochumer Stadtgebiet beantragt. Die Regelung soll den Zeitraum von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr umfassen. Ziel der Anregung ist der Schutz von wildlebenden Tieren, wie etwa Igeln, vor möglichen Verletzungen durch die Geräte.
Das Umwelt- und Grünflächenamt empfiehlt in der vorliegenden Beschlussvorlage, der Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies mit den bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach die Verletzung oder Tötung wildlebender Tiere untersagt ist. Verstöße gegen den allgemeinen Artenschutz können bei entsprechender Nachweisbarkeit geahndet werden. Eine zusätzliche Allgemeinverfügung würde laut Verwaltung keinen neuen materiellen Inhalt schaffen.
Zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat das Umwelt- und Grünflächenamt bereits Mitte Juni 2025 eine Presseinformation veröffentlicht. Der Rat wird über den Vorschlag in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung)
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 1.3Anregung gemäß § 24 GO NRW: Igel retten - Mähroboter regulierenZur Vorlage · 20251564 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung einer Bürgeranregung vorgelegt, die den Schutz von Igeln und Kleintieren durch die Regulierung von Mährobotern zum Ziel hat. Die Anregung sieht vor, über städtische Kommunikationswege auf die Gefahren von Mährobotern hinzuweisen und die Nutzung dieser Geräte in den Dämmerungs- und Nachtstunden einzuschränken.
Der Rat wird dazu angehalten, der Anregung teilweise zu folgen. Während die Verwaltung die Verbreitung von Informationen über städtische Kanäle befürwortet, lehnt sie eine zeitliche Einschränkung der Nutzung ab. Zur Information sollen bereits Pressemitteilungen sowie ein Flyer der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet eingesetzt werden.
Eine Einschränkung der Betriebszeiten mittels einer Allgemeinverfügung wird vom Umwelt- und Grünflächenamt als nicht notwendig erachtet. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet bereits die Verletzung oder Tötung besonders geschützter Arten. Da Verstöße gegen diese Bestimmungen bei Bekanntwerden geahmt werden können, sieht die Verwaltung keinen Bedarf für eine zusätzliche rechtliche Regelung der Einsatzzeiten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.09.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung)
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 1.4Einbringung des Entwurfes des Gesamtabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2023Zur Vorlage · 20251484 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Dem Rat der Stadt Bochum wird der Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, den Entwurf gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss zu verweisen. Der Abschluss umfasst die Kernverwaltung sowie verschiedene verbundene Unternehmen und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen, darunter die Stadtwerke Bochum Holding GmbH und die USB Bochum GmbH.
Das Gesamtvermögen des Konzerns belief sich im Berichtsjahr auf 7,98 Milliarden Euro, wovon 83,98 Prozent auf das Anlagevermögen entfielen. Das Eigenkapital beträgt 1,33 Milliarden Euro, was einer Eigenkapitalquote von 16,73 Prozent entspricht. In der Gesamtergebnisrechnung stehen konzernweite Erträge in Höhe von rund 4.088,87 Millionen Euro Aufwendungen von 4.065,20 Millionen Euro gegenüber. Nach Berücksichtigung der Anteile fremder Gesellschafter ergibt sich ein Gesamtjahresüberschuss von 28,22 Millionen Euro. Dieser Wert liegt über dem Jahresüberschuss der Kernverwaltung, der 25,83 Millionen Euro betrug. Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich das ordentliche Gesamtergebnis um 47,94 Millionen Euro. Als Gründe für diese Entwicklung werden gestiegene Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Energiebeschaffung, sowie höhere Personal- und Versorgungsaufwendungen angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Einbringung des Entwurfes des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31.12.2024Zur Vorlage · 20251390 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf des Jahresabschlusses der Stadt Bochum zum 31. Dezember 2024 wurde dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. Die Vorlage, die vom Amt für Finanzsteuerung erstellt wurde, sieht vor, den Entwurf vor der Beschlussfassung in der Ratssitzung am 10. Juli 2025 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu überweisen. Der Entwurf wurde von der Stadtkämmerin Veronika Forbrig aufgestellt und vom Oberbürgermeister bestätigt.
Der Jahresabschluss weist einen Jahresüberschuss von rund 25,9 Millionen Euro aus. Im Vergleich zum geplanten Fehlbetrag von etwa 14,8 Millionen Euro ergibt sich eine Differenz von 40,8 Millionen Euro. Gegenüber dem Vorjahr zeigt sich eine geringfügige Änderung des Ergebnisses um 0,13 Millionen Euro. Die Ertragslage entwickelte sich durch höhere Erträge aus Steuern sowie aus Kostenerstattungen und Umlagen anders als ursprünglich geplant. Auf der Ausgabenseite verzeichnete der Haushalt Mehraufwendungen, insbesondere durch gestiegene Sozialtransferleistungen, einen erhöhten Instandhaltungsbedarf sowie höhere Abschreibungen auf das Anlagevermögen.
Die Bilanzsumme zum Jahresende 2024 beläuft sich auf etwa 5,72 Milliarden Euro, was einem Anstieg von 242,4 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht, primär bedingt durch Zuwächse beim Anlagevermögen. Das Eigenkapital stieg um 24,1 Millionen Euro auf rund 1,09 Milliarden Euro an.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.6GELSENWASSER AG hier: Anwendungen der Erleichterungen des 3. NKF-WG NRW für Gesellschaftsverträge von kommunalen Beteiligungen der GELSENWASSER AG (u. a. bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung)Zur Vorlage · 20251463 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20251463 vorgelegt, die eine Anpassung der Gesellschaftsverträge der Gelsenwasser AG betrifft. Grundlage ist das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches Bürokratieerleichterungen für kommunale Unternehmen vorsieht. Durch die gesetzlichen Änderungen müssen kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen nicht mehr zwingend die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anwenden.
Der Beschluss ermöglicht es der Gelsenwasser AG, die neuen Optionen zur Reduzierung des Berichtsaufwands in den Gesellschaftsverträgen ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen umzusetzen. Dies umfasst Erleichterungen bei der Rechnungslegung, der Prüfungspflicht sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem entfällt die Pflicht zur Angabe der individualisierten Vergütung der Unternehmensorgane. Durch diese Regelung soll eine separate Beschlussfassung im Rat für die rund 150 Beteiligungen der Gelsenwasser AG künftig nicht mehr erforderlich sein.
Die Stadt Bochum ist an der Gelsenwasser AG über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH beteiligt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Vorschlag entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.7Änderung des Gesellschaftsvertrags der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbHZur Vorlage · 20251401 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrags der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH entscheiden. Grundlage ist die im Oktober 2024 beschlossene Erhöhung der Beteiligung der Stadtwerke Bochum GmbH an der WMR auf 51 Prozent. Im Rahmen einer verbindlichen steuerlichen Auskunft wurden Anpassungen am Vertrag notwendig, um eine ertragsteuerliche Organschaft zwischen den Unternehmen zu ermöglichen, was zu Steuerersparnissen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer führen soll.
Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Geschäftsführung der WMR zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen durch Finanzbehörden oder Registergerichte ermächtigt wird. Zudem soll der Aufsichtsrat vor Abschluss von Darlehen, Bürgschaften oder Wasserliefer- und -bezugsverträgen, die einen Wert von 100.000 Euro überschreiten, umfassend informiert werden. Die Änderungen beinhalten zudem eine Anpassung der Mehrheitserfordernisse bei bestimmten Beschlüssen sowie die Umsetzung von Bürokratieerleichterungen aus dem dritten Neuen Kommunalfinanzierungsgesetz (NKFWG) NRW in der Rechnungslegung. Die Entscheidung im Rat ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.8Bochum Marketing GmbH (BoMa); hier: Wirtschaftsplan 2025Zur Vorlage · 20251467 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Rat einen Beschlussvorschlag für den Wirtschaftsplan 2025 der Bochum Marketing GmbH (BoMa) vor. Mit der Vorlage wird die Gesellschaftervertreterin der Stadt angewiesen, dem Wirtschaftsplan zuzustimmen. Für das Geschäftsjahr 2025 wird ein Jahresfehlbetrag von 386.409 Euro prognostiziert. Den betrieblichen Erträgen in Höhe von 5.290.695 Euro stehen Gesamtaufwände von 5.676.154 Euro gegenüber.
Zur Effizienzsteigerung plant die Gesellschaft strukturelle Anpassungen, wie Investitionen in die Digitalisierung sowie die Optimierung interner Prozesse und der Beschaffung. Einzelne Projekte wie die Bochum App und der Weihnachtsmarkt sind nach der Kalkulation kostendeckend geplant, während beim Bochumer Musiksommer eine Finanzierung durch Nebenleistungen der Gesellschafter vorgesehen ist.
Ab 2025 wird eine neue Kostenstellen- und Spartenstruktur angewendet, die eine verursachungsgerechte Zuordnung von Overhead- und Kommunikationskosten zu den jeweiligen Projekten ermöglicht. Aufgrund dieser methodischen Neuausrichtung ist ein direkter Vergleich der Projektergebnisse mit dem Vorjahr nicht möglich. Die mittelfristige Planung sieht vor, durch Projektentwicklungen und Kostenoptimierungen ab dem Jahr 2027 ein ausgeglichenes oder positives Ergebnis zu erreichen. Die Prognosen für die Jahre 2026 bis 2029 lassen eine Reduzierung der Defizite erwarten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/Hohmeier)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD/Hohmeier) - 1.9Stadtwerke Bochum Netz GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Holger Rost zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20251440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20251440 die Wiederbestellung von Holger Rost zum Geschäftsführer der Stadtwerke Bochum Netz GmbH beantragt. Die aktuelle Amtszeit sowie der entsprechende Dienstvertrag von Herrn Rost enden am 5. Dezember 2026. Der vorliegende Vorschlag sieht eine erneute Bestellung für den Zeitraum vom 6. Dezember 2026 bis zum 5. Dezember 2031 vor.
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Bochum Holding GmbH hat sich bereits in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 mit dem Sachverhalt befasst und eine Empfehlung zur Wiederbestellung abgegeben. Die Entscheidung wird frühzeitig herbeigeführt, um die Einhaltung der im Dienstvertrag festgelegten neunmonatigen Frist vor Ablauf der Amtszeit sicherzustellen. Dies ist erforderlich, da nach der anstehenden Kommunalwahl zunächst die Konstituierung des Rates sowie die Neubenennung der Vertretungen in den Beteiligungsgesellschaften erfolgen muss.
Die Maßnahme folgt den Vorgaben des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt, wonach eine Wiederbestellung der Zustimmung des Rates bedarf. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Wiederbestellung zustimmt und die Gesellschaftervertreter der Stadt in den beteiligten Gremien anweist, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die Vorlage wird im Juni und Juli 2025 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor sie im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.10WasserWelten Bochum GmbH hier: Wiederbestellung von Herrn Marcus Müller zum GeschäftsführerZur Vorlage · 20251447 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung von Marcus Müller zum Geschäftsführer der WasserWelten Bochum GmbH vorgelegt. Derzeit endet die Amtszeit von Müller am 31. Dezember 2026. Die Vorlage sieht eine erneute Bestellung für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2031 vor.
Der Aufsichtsrat der Holding für Versorgung und Verkehr GmbH Bochum hat diese Wiederbestellung bereits in seiner Sitzung am 27. Mai 2025 empfohlen. Die Entscheidung wird frühzeitig angestrebt, um die im Dienstvertrag festgelegte Frist von neun Monaten für die Mitteilung über eine mögliche Vertragsverlängerung einzuhalten. Dies soll sichergestellt werden, da die Neukonstituierung des Rates nach der Kommunalwahl und die anschließende Neubenennung der Gremienvertreter den zeitlichen Ablauf beeinflussen könnten.
Die Maßnahme erfolgt im Rahmen des Public Corporate Governance Kodex der Stadt Bochum. Die Bedingungen des Dienstvertrages sollen weitgehend unverändert bleiben, mit Ausnahme einer Erhöhung der monatlichen Dienstwagen-Leasingrate um 100 Euro. Der vorgeschlagene Beschluss bedarf der Zustimmung des Rates.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.11Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20251127 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251127 einen Beschlussvorschlag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Bochumer Innenstadt vorgelegt. Der Rat soll über die Verkaufsöffnung anlässlich des Musiksommers am 31. August 2025 sowie des Weihnachtsmarktes am 7. Dezember 2025 entscheiden.
Die Vorlage basiert auf einer Anregung des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen Ruhr-Lippe e.V. Während für andere Stadtteile bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen, bezieht sich dieser Entwurf ausschließlich auf die Termine in der Innenstadt. Für die geplanten Verkaufsöffnungen in Bochum-Harpen wurden die Anträge des Center Managers des Ruhr-Parks für die Kids Week und den dortigen Weihnachtsmarkt zurückgezogen, weshalb diese Termine in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten sind.
Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Dieses sieht vor, dass Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse, beispielsweise im Rahmen von Festen oder Märkten, an jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonntagen oder Feiertagen geöffnet werden dürfen. Die Öffnungszeit ist dabei auf eine Dauer von fünf Stunden ab 13:00 Uhr begrenzt. Die Verordnung dient dazu, die Voraussetzungen für eine solche Öffnung im Rahmen der genannten Veranstaltungen zu regeln.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 62 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Grüne)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, AfD)
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Grüne)Dagegen: (Grüne, Die LINKE.)Dafür: 11 (SPD, CDU, Grüne, FDP)
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU)Dagegen: 2 (FDP, Frau Aksevi)Dafür: 12 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, AfD)
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (CDU, FDP/UWG, BD)Dagegen: 8 (SDP, Grüne)Dafür: 0
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag:Enthaltungen: 1 (FDP)Dagegen: 5 (Grüne, FASG, CDU, Die Partei)Dafür: 8 (SPD, Grüne, CDU)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 13 (SPD/Grüne/CDU/FASG/Backs/Hohmeier)dafür: 62 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/ Steude/OB) - 1.11.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20251734 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag (Vorlagennummer 20251734) für die Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Bochumer Innenstadt.
Der Antrag sieht vor, Verkaufsstellen an zwei Terminen jeweils im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen. Dies betrifft den 31. August 2025 im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Musiksommer“ sowie den 7. Dezember 2025 im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes. Die räumliche Ausdehnung der Öffnungsmöglichkeit ist auf die in der Anlage 1 NEU festgelegten Teilbereiche der Innenstadt begrenzt.
Die Verordnung knüpft die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung an die Durchführung der jeweiligen Veranstaltungen. Sollte eine der genannten Veranstaltungen nicht stattfinden, ist eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht zulässig. Verstöße gegen die festgelegten Geschäftszeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereicht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- 1.12Erste Änderungssatzungen zu den Gemeinnützigkeitssatzungen von Bochumer Symphonikern, Planetarium und Schauspielhaus BochumZur Vorlage · 20251277 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251277 die erste Änderungssatzung zu den Gemeinnützigkeitssatzungen der Bochumer Symphoniker, des Planetariums und des Schauspielhauses Bochum zur Entscheidung vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen ist die Erweiterung der bestehenden Anstalt öffentlichen Rechts „Schauspachthaus Bochum“ zur „Kulturinstitute Bochum“ AöR.
Im Zuge dieser institutionellen Neugestaltung soll das planmäßige Zusammenwirken der drei Betriebe gewerblicher Art mit der neuen AöR in deren jeweiligen Satzungen verankert werden. Die Regelungen sehen vor, dass die Betriebe für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke notwendige Grundstücke, Gebäude und Betriebsvorrichtungen gegen Entgelt zur Nutzung überlassen oder Dienstleistungen erbringen. Ziel der Änderungen ist es, die wechselbezügliche Gemeinnützigkeit der Betriebe in der neuen Struktur rechtlich abzubilden. Die Änderungssatzungen enthalten zudem Anpassungen gemäß der einschlägigen Mustersatzung zur Abgabenordnung.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung der BD-Fraktion.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (BD) - 1.13Überarbeitung des Statuts für den Peter-Weiss-Preis der Stadt BochumZur Vorlage · 20251344/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Überarbeitung des Statuts für den Peter-Weiss-Preis vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist es, die Regelungen flexibler zu gestalten, den politischen Gestaltungsspielraum zu erweitern und die Durchführbarkeit der Preisvergabe zu verbessern. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit den Erfahrungen aus vergangenen Preisvergaben.
Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Klarstellung der Vertretungsregelung innerhalb der Jury. Die Jury, die über die Vergabe entscheidet, ist auf neun Personen begrenzt. Diese Zusammensetzung umfasst die Kulturdezernentin bzw. den Kulturdezernenten, vier Mitglieder der im Rat vertretenen Fraktionen sowie vier Fachjurorinnen oder Fachjuroren. Die Fachjurorinnen und Fachjuroren werden von der Geschäftsführung des Preises in Abstimmung mit der Kulturverwaltung vorgeschlagen.
Der Peter-Weiss-Preis wird alle zwei Jahre in den Sparten Literatur, Theater, Bildende Kunst oder Film verliehen, wobei die Sparten alternieren sollen. Die Auszeichnung ist mit einer Zuwendung von 15.000 Euro verbunden und kann an Einzelpersonen oder Künstlergruppen gehen. Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch die Jury auf Basis von eingereichten Vorschlägen. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Statuts in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.14Peter-Weiss-Preis 2025 hier: Besetzung der Jury in der Sparte "Theater"Zur Vorlage · 20251351 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Besetzung der Jury für den Peter-Weiss-Preis 2025 in der Sparte Theater vorgelegt. Der Kulturpreis, benannt nach dem Autor Peter Weiss, wird im zweijährigen Rhythmus in den Sparten Literatur, Theater, bildende Kunst und Film verliehen.
Für die anstehende Vergabe im Bereich Theater schlägt das Kulturbüro und die Kulturhistorischen Museen die Berufung von vier Fachjurorinnen und Fachjuroren vor. Die vorgeschlagenen Personen sind Maja Beckmann, Eva Behrendt, Dr. Vasco Boenisch und Prof. Dr. Jörn Etzold. Der Kulturdezernent übernimmt als Vorsitzender der Jury die Leitung des Gremiums und ist als geborenes Mitglied Teil der Jury.
Die politische Besetzung der Jury erfolgt durch die im Rat vertretenen Fraktionen. Barbara Jeßel, die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus, ist als geborenes Mitglied bereits Teil der Jury. Die Fraktionen sollen drei weitere Vertreter benennen. Die Vorlage wird im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über die endgültige Besetzung entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - im AKT am 17.06.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251584
- 1.15Erklärung der Stadt Bochum zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung /stehendes Angebot) zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen SammlungenZur Vorlage · 20251448 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Abgabe eines sogenannten „stehenden Angebots“ zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen entscheiden. Damit bekräftigt die Stadt die Bereitschaft, Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubkunst im Rahmen einer neu eingerichteten Schiedsgerichtsbarkeit endgültig klären zu lassen. Diese Regelung folgt auf ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, welches die bisherige „Beratende Kommission“ ablöst und rechtlich verbindliche Entscheidungen ermöglicht.
Durch das „stehende Angebot“ können sich berechtigte Personen jederzeit einseitig zur Teilnahme an einem Schiedsverfahren erklären. Das Verfahren wird beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste in Berlin organisiert und durch ein Gremium aus Juristen und Kunstexperten besetzt. Ein Merkmal des Verfahrens ist die Möglichkeit, „just-and-fair“-Lösungen wie Dauerleihungen zu vereinbaren, wobei der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen ist. Vor einem Schiedsverfahren muss ein Vorverfahren mit der jeweiligen Institution durchgeführt werden, wofür ein Zeitraum von bis zu 20 Monaten vorgesehen ist.
Über die Anzahl der Objekte mit problematischer Herkunft in den Bochumer Sammlungen liegen derzeit keine genauen Informationen vor. Zur Durchführung einer umfassenden Provenienzforschung im Kunstmuseum wurde die Finanzierung einer Vollzeitstelle für zwei Jahre ab dem Herbst 2025 durch das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste gesichert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.16Kernaktivität "Aufbau von Familienzentren an Grundschulen" hier: Ausweitung der Familiengrundschulzentren in Bochum zum Schuljahr 2025/2026 um zwei weitere Schulen und deren FinanzierungZur Vorlage · 20250816 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Erweiterung der Familiengrundschulzentren (FGZ) von bisher sechs auf insgesamt acht Standorte zum Schuljahr 2025/2026. Als neue Standorte für diesen Ausbau werden die Hufelandschule und die Von-Waldthausen-Schule vorgeschlagen. Die Maßnahme ist Teil der „Bochum Strategie“ und zielt darauf ab, durch niedrigschwellige Angebote und Beratungszugänge die Bildungsgerechtigkeit an den ausgewählten Schulstandorten zu unterstützen.
Die Auswahl der Schulen erfolgt anhand objektiver Kriterien, darunter der schulscharfe Sozialindex des Landes Nordrhein-Westfalen, die Grundschulentwicklungsplanung sowie die Quote der Ganztagsbetreuung. Andere Schulen mit hohem Sozialindex, wie die Arnoldschule oder die Sonnenschule, wurden aufgrund aktueller baulicher Anforderungen für den unmittelbaren Ausbau nicht berücksichtigt. An der Glückaufschule ist eine Erweiterung zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund einer fehlenden Schulleitung nicht möglich.
Die jährlichen Kosten für die beiden zusätzlichen Zentren belaufen sich auf 102.000 Euro. Die Finanzierung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 ist durch Mittel im Haushalt des Schulverwaltungsamtes vorgesehen. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst in den Ausschüssen für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.17Beschlussvorschlag für den neuen Standort der Brüder-Grimm-Schule an der Günnigfelder Straße 176Zur Vorlage · 20250867 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt mit der Vorlage 20250867 einen Beschlussvorschlag für den neuen Standort der Brüder-Grimm-Schule vor. Ziel ist die Verlagerung der Förderschule an die Günnigfelder Straße 176. Damit soll die räumliche Trennung von der Drusenbergschule erreicht werden, um der Drusenbergschule die alleinige Nutzung des Gebäudes an der Drusenbergstraße 33 zu ermöglichen. Hintergrund sind steigende Schülerzahlen an beiden Standorten.
Basierend auf einer Machbarkeitsstudie sieht das Konzept vor, am neuen Standort ein denkmalgeschütztes Gebäude für Verwaltungs- und Betreuungsflächen zu nutzen und einen dreigeschossigen Neubau für den Unterricht zu errichten. Das Projekt soll Platz für etwa 200 Schülerinnen und Schüler bieten. Für die Umsetzung der Leistungsphasen 1 bis 8 sowie die Realisierung des Vorhabens sind im Zeitraum von 2025 bis 2029 insgesamt 36 Millionen Euro veranschlagt.
Die Zentralen Dienste unter der Leitung von K. Brandt sollen mit der Durchführung und Umsetzung beauftragt werden. Der Rat soll die Standortwahl abschließend festlegen. Die Vorlage durchläuft vor der Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 verschiedene Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FDP)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 11 (CDU, SPD, WatC, UWG:FB)
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - Vergleich der Standortwahl für die Brüder-Grimm-Schule
- 1.18Einrichtung eines Teilstandortes (Max-Greve-Str. 7) für das Hildegardis-Gymnasium Bochum (Schulnr. 169158)Zur Vorlage · 20251030 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, das Hildegardis-Gymnasium Bochum ab dem Schuljahr 2026/27 um einen dauerhaften Teilstandort in der Max-Greve-Straße 7 zu erweitern. Damit verbunden ist der Antrag, diese schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Grundlage der Vorlage ist die laufende Sanierung und brandschutztechnische Ertüchtigung des Hauptgebäudes in der Klinikstraße 1. Da die Schule derzeit auf temporäre Raumeinheiten angewiesen ist, soll das Gebäude der ehemaligen Max-Greve-Grundschule, welches in fußläufiger Nähe liegt, dauerhaft genutzt werden.
Die Entscheidung basiert auf Erkenntnissen der Schulentwicklungsplanung, die für die Gymnasien in Bochum einen Anstieg der Schülerzahlen bis zum Schuljahr 2031/32 prognostiziert. Zudem führt die Rückkehr zum neunjährigen Bildungsgang (G9) zu einem erhöhten Bedarf an Unterrichtsräumen. Das Hildegardis-Gymnasium, das in der Vergangenheit vierzügig geführt wurde, soll künftig wieder seine Kapazität von fünf Zügen ausschöpfen. Neben der Kapazitätserweiterung werden veränderte pädagogische Anforderungen und die Integration multiprofessioneller Arbeitskräfte als Gründe für den zusätzlichen Raumbedarf angeführt. Die Schulkonferenz sowie die Schulaufsicht unterstützen das Vorhaben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.19Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer GesamtschulenZur Vorlage · 20251033 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt eine Beschlussvorlage vor, um die Zügigkeiten an den städtischen Gesamtschulen in Bochum anzupassen. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist vorgesehen, die Zügigkeit der Gesamtschule Bochum-Mitte zum Schuljahr 2026/27 am derzeitigen Standort von vier auf fünf Züge zu erhöhen. Sobald die Schule in den Neubau an der Berliner Straße umzieht, soll eine weitere Erhöhung auf sechs Züge geprüft und bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Grund für diese Maßnahme ist eine Prognose, wonach die Schülerzahlen an den Gesamtschulen zum Schuljahr 2031/32 einen Höchststand erreichen werden. Um den Bedarf an Kapazitäten zu decken, werden am aktuellen Standort der Gesamtschule Bochum-Mitte bereits zum Schuljahr 2025/26 temporäre Raumeinheiten bereitgestellt.
Zudem soll die Nelson-Mandela-Sekundarschule zum Schuljahr 2026/27 in eine vierzügige Gesamtschule umgewandelt werden. Diese wird zunächst am Standort Stiftstraße 25 weitergeführt. Je nach Dauer der Bauarbeiten am zukünftigen Standort an der Unterstraße kann es dort zu einem Aufwachsen der Sekundarstufe II kommen, wofür ebenfalls temporäre Räumlichkeiten vorgesehen sind. Die Zügigkeiten der anderen städtischen Gesamtschulen bleiben unverändert bei sechs Zügen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (36. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 6 (CDU, Frau Aksevi)Dagegen: 0Dafür: 13 (SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (FASG)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei drei Enthaltungen
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - in der BV Ost am 14.05.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251211
- 1.20Zügigkeiten an den zehn städtischen Bochumer GymnasienZur Vorlage · 20251034 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251034 einen Beschluss zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Gymnasien vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28 ist vorgesehen, die Anzahl der Züge am Neuen Gymnasium Bochum zum Schuljahr 2026/27 von fünf auf sechs zu erhöhen. Der dadurch entstehende Raumbedarf soll durch die Sanierung und den Umbau des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung mit der Hans-Böckler-Schule gedeckt werden. Bis zur Fertigstellung der baulichen Maßnahmen sind temporäre Raumeinheiten vorgesehen.
Ebenso soll das Theodor-Körner-Gymnasium zum Schuljahr 2026/27 die Zügigkeit von vier auf fünf Züge erhöhen. Der Raumbedarf wird hier durch innerorganisatorische Umstrukturierungen und temporäre Raumeinheiten abgedeckt. Hintergrund der Anpassungen ist ein prognostizierter dauerhafter Mehrbedarf an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. Zur Deckung des weiteren Bedarfs an gymnasialen Schulplätzen ist zudem die Gründung eines elften Gymnasiums im Stadtgebiet geplant. Die Zügigkeiten der übrigen acht städtischen Gymnasien bleiben unverändert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, FDP und Frau Aksevi)Dagegen: 1 (AfD)Dafür: 8 (CDU, SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 1.21Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer RealschulenZur Vorlage · 20251037/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Realschulen in Bochum vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II ist vorgesehen, die Anzahl der Unterrichtsreihen an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule zum Schuljahr 2026/27 von vier auf fünf zu erhöhen. Um den daraus resultierenden Platzbedarf zu decken, soll ein Gebäude auf dem Schulgelände, das ehemalige Gebäude der westfälischen Schauspielschule, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung sollen temporäre Raumeinheiten genutzt werden.
Parallel dazu soll die Hans-Böckler-Schule zum selben Zeitpunkt von drei auf vier Züge erweitert werden. Der erforderliche Raumbedarf soll durch die Sanierung des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit dem Neuen Gymnasium gedeckt werden. Auch hier ist die Nutzung temporärer Räume vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Deckung eines prognostizierten Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. An den übrigen drei städtischen Realschulen sind keine Änderungen der Zügigkeiten vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 1.22Schulentwicklungsplanung Förderschulen Schuljahr 2024/2025 bis Schuljahr 2029/2030Zur Vorlage · 20251038 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Schulentwicklungsplanung für Förderschulen für den Zeitraum vom Schuljahr 2024/2025 bis zum Schuljahr 2029/2030 beschließen. Die Planung basiert auf einem Prognoseverfahren, bei dem die Anzahl der allgemeinen Unterrichtsräume durch den Mittelwert zweier Berechnungsmethoden ermittelt wird. In Einzelfällen kann von diesem Mittelwert abgewichen werden.
Die Vorlage umfasst verschiedene standortbezogene Maßnahmen. Die Brüder-Grimm-Schule soll an die Günnigfelder Straße verlegt und das dortige Gebäude saniert sowie erweitert werden. An der Mansfeld Schule wird durch die Errichtung eines zweiten Rettungswegs eine ehemalige Hausmeisterwohnung als Schulraum reaktiviert. Für die Else-Hirsch-Schule ist eine Erweiterung des OGS-Gebäudes vorgesehen, wobei die Nutzung bereits versiegelter Flächen geprüft wird. An der Cruismannschule sowie der Hilda-Heinemann-Schule sollen bauliche Lösungen wie Anbauten oder Solitärbauten zur Deckung des Raumbedarfs geschaffen werden, wobei vorübergehend temporäre Raumeinheiten zum Einsatz kommen können. In der Janusz-Korczak-Schule soll nach Abschluss von Sanierungsarbeiten ein zweiter Rettungsweg die Nutzung des Dachgeschosses ermöglichen; zudem ist der Ersatz eines Pavillons durch eine dauerhafte bauliche Lösung geplant.
Zusätzlich sieht die Planung die Stärkung des gemeinsamen Lernens durch Maßnahmen wie Barrierefreiheit und kleinere Regelklassen vor. Die Planung reagiert auf die Entwicklung der Schülerzahlen, insbesondere in den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule (Schulnr.: 197105) in die sechste Bochumer Gesamtschule.Zur Vorlage · 20251053 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Umwandlung der Nelson-Mandela-Sekundarschule in eine Gesamtschule zum Schuljahr 2026/27. Mit dieser Maßnahme soll die sechste Gesamtschule im Stadtgebiet etabliert werden. Die Vorlage sieht vor, die bisher vierzügige Sekundarschule am Standort Stiftstraße 25 in eine vierzügige Gesamtschule mit gebundener Ganztagsform umzuwandeln. Parallel dazu soll die entsprechende schulorganisatorische Maßnahme bei der Bezirksregierung Arnsberg beantragt werden.
Im Zuge der Schulentwicklungsplanung soll das ehemalige Schulgebäude an der Unterstraße für die neue Schulform saniert und ausgebaut werden. Bis zur Fertigstellung der Bauarbeiten wird der Unterricht der Nelson-Mandela-Schule weiterhin am Standort Stiftstraße stattfinden. Nach dem Umzug soll das Gebäude in der Stiftstraße als Ausweichquartier für weitere Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung dienen.
Die Begründung der Verwaltung basiert auf der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II. Laut Dokument besteht eine regelmäßige Differenz zwischen der Kapazität und der Nachfrage nach Gesamtschulplätzen, die im Durchschnitt der letzten zehn Schuljahre bei 90 Plätzen lag. Die Umwandlung soll das Angebot in den Stadtbezirken Nord und Südwest ergänzen. Die Entscheidung über die Vorlage wird im Rat der Stadt Bochum für den 10. Juli 2025 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 15 (CDU)dafür: 57 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 3 (CDU)dafür: 13 (SPD, Grüne, UWG:FB, BD, FASG, OB)
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 12 (SPD, Grüne, UWG:FB, FASG, BD)
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 2 (CDU)Enthaltungen: 0dafür: 12 (SPD/SPD Liste/Grüne/Grüne-Liste-Vielfalt/FASG/ILBO/Memet-Serbest)
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei zwei Enthaltungen (CDU)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 6 Enthaltungen (CDU, AfD und FDP)
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP)dagegen: 15 (CDU)dafür: 57 (SPD/Grüne/BD/UWG:FB/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB) - 1.24Planungsbeschluss zu der neuen Dreifachsporthalle „Nord“ inkl. 3 allgemeinen Unterrichtsräumen und Gestaltung des angrenzenden Parks südlich des Schulzentrums Heinrichstr. 2Zur Vorlage · 20251391 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Planung einer neuen Dreifachsporthalle „Nord“ vorgelegt. Das Vorhaben umfasst neben der Sporthalle drei allgemeine Unterrichtsräume sowie die Gestaltung der angrenzenden Grünflächen am Schulzentrum Heinrichstr. 2. Ziel der Maßnahme ist die Deckung des Bedarfs an Sportkapazitäten im Bochumer Norden.
Mit der Vorlage wird der Rat der Stadt beauftragt, die Verwaltung mit der detaillierten Planung zu betrauen. Unter der Federführung der Zentralen Dienste – Technische Betriebsleitung durch K. Brandt sollen die technische Umsetzung, die Platzierung sowie die Erschließung erarbeitet werden. Eine Anbindung der Anlage ist über die Lothringer Allee vorgesehen. Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt, dem Referat für Sport und Bewegung sowie dem Umwelt- und Grünflächenamt. Dabei sollen die Integration der Sportstätte in die Grünanlagenplanung sowie der Schutz von Bäumen berücksichtigt werden.
Das Projekt ist Bestandteil der Maßnahmen zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen. Die erforderlichen Planungskosten sind im Haushaltsplan 2025/26 berücksichtigt. Der Entscheidungsprozess durch die zuständigen Gremien führt zu einer abschließenden Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - in der BV Nord am 17.06.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251604
- im ASBF am 27.06.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251684
- 1.25Realisierungsbeschluss zum neuen Feuerwehrgerätehaus DahlhausenZur Vorlage · 20251296 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251296 einen Realisierungsbeschluss für den Anbau am Feuerwehrgerätehaus Dahlhausen vorgelegt. Auf Grundlage eines Planungsbeschlusses vom Dezember 2023 soll am Standort Am Sattelgut 11 eine Erweiterung der Löscheinheit der Freiwilligen Feuerwehr Bochum umgesetzt werden. Der Anbau umfasst Dusch- und Umkleidemöglichkeiten, wobei die Kapazitäten für die Herrenumkleide auf 28 und für die Damenumkleide auf 8 Personen ausgelegt sind.
Das Baukonzept sieht die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten vor, unter anderem durch eine Holzkonstruktion in den aufgehenden Bereichen sowie eine Photovoltaikanlage mit etwa 10 kWp auf dem Dach. Zudem sind automatisierte Steuerungseinrichtungen für die Heizungs- und Lüftungsanlagen geplant. Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf rund 1,69 Millionen Euro, womit der im ursprünglichen Planungsbeschluss veranschlagte Rahmen von 1,83 Millionen Euro unterschritten wird. In der Kalkulation sind Baupreisindexierungen sowie ein Risikopuffer enthalten.
Der zeitliche Ablauf sieht die Erteilung der Baugenehmigung bis April 2026 vor, sodass der Baubeginn für Mai 2026 geplant ist. Die Nutzung des Anbaus soll im Herbst 2027 erfolgen. Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushaltsplan 2025/2026 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 25.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.26Entgelte für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hier: Anpassung/Änderung der städtischen EntgeltregelungZur Vorlage · 20250804 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Entgelte für seine freiwilligen Leistungen vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Aktualisierung der bestehenden Entgelttarife nach einer Überprüfung der aktuellen Dienstleistungsstruktur durch die Verwaltung.
Im Rahmen der Vorlage werden verschiedene Tarifnummern zusammengefasst oder gestrichen. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der Bereitstellung als Open Data bereits kostenfrei oder in anderer Form zugänglich sind. So entfallen bestimmte Tarifstellen für thematische Karten sowie die digitale Bereitstellung von Straßennamen. Die Abrechnung der Arbeitsleistung technischer Fachkräfte wird an die Gebührenordnung für Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen angepasst; hier wird ein Entgelt von 27 bis 35 Euro pro angefangene Viertelstunde vorgesehen. Zudem werden die Entgelte für die Bereitstellung von Karten aus dem Datenbestand nach Formaten gestaffelt, wobei die Preise von 8 Euro für A4- bis A3-Formate bis zu 16 Euro für A0-Formate reichen.
Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltregelung soll zum 1. August 2025 in Kraft treten. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Straffung der Tarifstellen keine Veränderung der Gesamteinnahmen zu erwarten ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/Dahlmann)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei einer Enthaltung (BD)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (BD/Dahlmann) - 1.27Bebauungsplan Nr. 482 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 - Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20251302 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 482 für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide vorgelegt. Mit dem geplanten Bebauungsplan Nr. 482 a soll die Zulässigkeit von Pkw-Stellplätzen und Wärmepumpen neu geregelt werden.
Anlass für die Änderung ist ein bestehender Mangel an Parkflächen in der Siedlung. Da die Errichtung weiterer Sammelstellplatzanlagen laut Verwaltung wirtschaftlich nicht realisierbar ist, sollen Pkw-Stellplätze künftig auch in Vorgärten außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Um den Gestaltwert der Siedlung zu wahren, bleiben die Errichtung von Garagen und Carports in diesen Bereichen weiterhin ausgeschlossen.
Zudem soll die Installation von Wärmepumpen außerhalb der überbaubaren Flächen ermöglicht werden, um die energetische Sanierung der Gebäude zu unterstützen. Ergänzend dazu wird eine neue Gestaltungssatzung vorgelegt, die Anforderungen an die Materialität der Stellplätze sowie die pflanzliche Abschirmung der Wärmepumpen festlegt.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen geht die Verwaltung davon aus, dass der Verlust von Vegetationsstrukturen in den Vorgärten durch die vorhandenen Grünflächen der Siedlung ausgeglichen werden kann. Eine vollständige Versiegelung der Flächen wird nicht erwartet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung soll der bisherige Bebauungsplan Nr. 482 außer Kraft gesetzt werden. Die Vorlage umfasst zudem die Entscheidung über die Abwägung eingegangener Stellungnahmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.28Gestaltungssatzung Nr. 482 G - Siedlung Dahlhauser Heide - hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20251304 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur neuen Gestaltungssatzung Nr. 482 G für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide in Bochum-Hordel vorgelegt. Die Satzung dient der Anpassung der bisherigen Regelungen an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, unter anderem durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 482 a. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Siedlung Dahlhauser Heide, mit Ausnahme der Grundstücke Neuflözstraße 16 bis 28.
Die neue Gestaltungssatzung enthält zusätzliche Vorgaben für die Gestaltung von Stellplätzen, Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen wie Wallboxen sowie Fahrradboxen. Um die Anwendung der Satzung zu vereinfachen, entfallen hingegen Regelungen zu Briefkästen, Außenleuchten, Hausnummern und Klingelanlagen. Die Satzung behält wesentliche Inhalte der Vorgängerregelung bei, um den Schutz des Erscheinungsbildes der Siedlung fortzusetzen und gleichzeitig moderne Anforderungen zu berücksichtigen.
Der Beschlussvorschlag durchläuft im Juni und Juli 2025 die politischen Gremien, beginnend mit der Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, gefolgt von der Vorberatung in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Entscheidung im Rat ist für den 10. Juli 2025 geplant.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (39. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.29Bebauungsplan Nr. 1029 – Wohnen an der Sodinger Straße – Westlicher Teil hier: UmlegungsanordnungZur Vorlage · 20251159 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anordnung einer Umlegung für den westlichen Teil des Bebauungsplans Nummer 1029 vorgelegt. Das betroffene Gebiet liegt westlich der Sodinger Straße, beginnend bei der Hausnummer 23 bis zur Stadtgrenze nach Herne. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit hochwertiger städtebaulicher Gestaltung. Geplant sind rund 220 Wohneinheiten in Form von Mehr- und Einfamilienhäusern sowie Wohnraum im geförderten Bereich.
Die Vorlage sieht vor, dass die ursprüngliche Planung zur Verlagerung eines Sportplatzes durch die Entwicklung dieses Wohngebiets ersetzt wird. Aufgrund der bestehenden Grundstücksstruktur im westlichen Teil des Plangebietes ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB erforderlich. Der Neuordnungsbereich umfasst unter anderem städtische Flächen von etwa 1,9 Hektar in den Gemarkungen Gerthe und Hiltrop.
Für die Durchführung der Maßnahmen sind laut Verwaltung keine zusätzlichen Mittel erforderlich, und es entstehen keine jährlichen Folgelasten. Der Beschluss durchläuft die kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Nord, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor die endgültige Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 erwartet wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.06.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (41. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.30Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Feststellungsbeschluss einschließlich Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung für das Änderungsverfahren 52 GE/BO nördlich Watermanns Weg in Gelsenkirchen/BochumZur Vorlage · 20250869 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20250869 eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Betroffen ist das Gebiet nördlich des Watermanns Weg, das sich über die Stadtgrenzen von Gelsenkirchen und Bochum erstreckt. Ziel der Änderung 52 GE/BO ist es, die planerischen Voraussetzungen für Wohnungsbau sowie Flächen für Klein- und Kleinstgewerbe am ehemaligen Güterbahnhof in Gelsenkirchen zu schaffen. Hierbei soll die bisherige Darstellung als Bahnanlagen in eine gemischte Baufläche umgewandelt werden.
Im südlich anschließenden Bochumer Stadtgebiet soll die bestehende Nutzung aus Wohn- und Gewerbeflächen durch die Ausweisung einer gemischten Baufläche planerisch berücksichtigt werden. Für die angrenzenden Bereiche, darunter die Trasse des Radschnellwegs 1 und der Wattenscheider Bach, ist die Festlegung als Grünflächen vorgesehen, um die bestehende Freiraumnutzung zu sichern. Der Geltungsbereich des Verfahrens wurde aufgrund von Anregungen aus der Beteiligungsphase erweitert.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Änderung nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung beschließen. Die Vorlage umfasst den Plan, den Textteil sowie die Begründung und den Umweltbericht. Die Entscheidung über die Vorlage ist für die Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.06.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.31Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt Willy-Brandt-Platz bis Husemannplatz Entwurfs- und AusbaubeschlussZur Vorlage · 20250971 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Umsetzung der Entwurfsplanung für die Neugestaltung der Viktoriastraße im Abschnitt zwischen Willy-Brandt-Platz und Husemannplatz. Nachdem der Rat der Stadt Bochum im Dezember 2024 den Vorentwurf „Stadtteppich“ beschlossen hatte, ist die Leistungsphase der Entwurfsplanung inklusive Kostenberechnung nun abgeschlossen. Mit dem vorliegenden Beschluss soll die Durchführung der weiteren Planungs- und Bauphasen bis zur Ausführung ermöglicht werden.
Das Projekt verfolgt das Ziel, das Haus des Wissens stärker in das Stadtgefüge zu integrieren, das „Radkreuz“ weiter umzusetzen und die Innenstadt im Rahmen des Konzepts „Upgrade Grün und Spiel“ klimaresilienter zu gestalten. Die Planung sieht vor, den Straßenraum durch eine Mischung aus neuem und recyceltem Betonsteinpflaster sowie durch integrierte Grünbeete neu zu strukturieren. Ein wesentlicher Bestandteil ist die Erweiterung der Radverkehrsfläche auf eine Breite von vier Metern sowie die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h.
Zur Förderung der Klimaresilienz sind Maßnahmen nach dem Schwammstadtprinzip vorgesehen, darunter die Nutzung von Grünfugen zur Teilversiegelung und die Verlegung eines neuen Regenwasserkanals zur Entlastung des Mischwasserkanals. Die Vorlage wird in den kommenden Monaten in verschiedenen Gremien, darunter der Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sowie der Rat, beraten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (BD/UWG:FB)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (UWG:FB, BD)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FASG, OB)
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 7 (BD/UWG:FB)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/FDP/FASG/Backs/Dahlmann/ Hohmeier/Steude/OB) - 1.32Entwicklung der ehem. Zwangsarbeiter*innensiedlung Bergener StraßeZur Vorlage · 20250210 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur weiteren Entwicklung der ehemaligen Zwangsarbeitersiedlung an der Bergener Straße vorgelegt. Für die Umsetzung verschiedener Teilmaßnahmen in den Jahren 2025 und 2026 ist ein Budget von insgesamt 2,0 Millionen Euro vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt mit jeweils 1,0 Millionen Euro pro Jahr aus dem Haushalt des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster.
Das geplante Nutzungskonzept sieht eine Kombination aus Wohnraum und einer Gedenkstätte bzw. einem Museum vor. Im Rahmen dieses Vorhabens soll der museale Bereich über das Gebäude Bergener Straße 116 i hinaus auf den Wohnblock 116 c ausgeweitet werden, wobei die historische Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben soll. Zu den weiteren beschlossenen Maßnahmen gehören die Untersuchung der Standsicherheit des unterirdischen Bunkers, die Sanierung der überalterten Entwässerungsanlagen sowie die Erstellung einer denkmalgerechten Freiraumplanung durch ein Planungsbüro.
Zudem wird eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um die wirtschaftliche und rechtliche Umsetzung eines privaten Trägermodells für die Wohngebäude, etwa durch Erbbaurecht, zu prüfen. Über die weiteren Schritte und den daraus resultierenden Investitionsbedarf soll nach einer aktualisierten Kostenplanung erneut entschieden werden. Die Entscheidung des Rates zu dieser Vorlage ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.33Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid-Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025)Zur Vorlage · 20251024 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251024 das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept für Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025) zur Beschlussfassung vorgelegt. Das Konzept dient der Fortführung des seit 2015 laufenden Stadterneuerungsprozesses und basiert auf der Evaluation bisheriger Maßnahmen sowie dem Stadtteilentwicklungskonzept „Gesundes Wattenscheid“.
Der Rat soll das ISEK WAT 2025 sowie die darin enthaltenen Maßnahmen mit geschätzten Kosten von rund 26,7 Millionen Euro beschließen. Damit verbunden ist der Auftrag an die Verwaltung, auf dieser Grundlage einen neuen Förderantrag bei der Bezirksregierung Arnsberg für das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu stellen. Dieses Vorhaben wird unter dem Titel „Wattenscheid II“ geführt. Gleichzeitig sieht die Vorlage eine Anpassung der Gebietsabgrenzung des Stadterneuerungsgebiets vor.
Die Umsetzung der Maßnahmen ist auf einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgelegt. Inhaltliche Schwerpunkte des Konzepts sind die Gesundheitsprävention, die Anpassung der Stadträume an den Klimawandel sowie die Förderung des sozialen Zusammenhalts. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Durchführung der Einzelmaßnahmen in Abstimmung mit den betroffenen Akteuren vor Ort voranzutreiben.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlag
- 02.07.2025 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (42. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 26.06.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (23. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 18.06.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (30. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 1.33.1Stadterneuerungsgebiet Wattenscheid-Mitte hier: Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept Wattenscheid-Mitte (ISEK WAT 2025) - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20251747 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Ratsmitglied Dr. Volker Steude aus der Fraktion Die STADTGESTALTER hat einen Änderungsantrag zum Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für Wattenscheid-Mitte vorgelegt. Der Antrag sieht Anpassungen am Maßnahmenkatalog der Beschlussvorlage vor. Konkret soll die Maßnahme I 1 entfallen. Die Maßnahme III 1 soll durch die Sanierung der Wattenscheider Innenstadt ersetzt werden, wobei das Gebiet zwischen der Berliner Straße, der Friedrich-Ebert-Straße, dem August-Bebel-Platz, der Bahnhofstraße und der Propst-Hellmich-Promenade umfasst ist. Diese Maßnahme soll ein Fassadenprogramm beinhalten und mit Kosten von rund 49,9 Millionen Euro (indexiert) im Zeitraum von 2028 bis 2030 umgesetzt werden.
Zudem wird beantragt, dass im Rahmen der Maßnahmen am August-Bebel-Platz kein Parkhaus mit städtischen Mitteln errichtet wird. Die Angabe der Gesamtkosten soll auf etwa 74,3 Millionen Euro geändert werden. In der Begründung führt der Antragsteller aus, dass die bisherigen Maßnahmen nicht ausreichen, um die Entwicklung in Wattenscheid-Mitte zu beeinflussen. Ziel der vorgeschlagenen Sanierung sei die Modernisierung der Stadtstruktur sowie die Wiederherstellung der Fassaden historischer Gebäude, wie der Propsteikirche oder des alten Rathauses, um die Attraktivität des Stadtkerns zu steigern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- im AGS am 18.06.2025 beschlossener Änderungsantrag Nr. 20251608
- 1.34Fortsetzung der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in den Jahren 2026 bis 2030Zur Vorlage · 20250845 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Fortsetzung der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW für die Jahre 2026 bis 2030 vorgelegt. Der Rat soll der Verlängerung des Angebots ab dem 1. Januar 2026 für weitere fünf Jahre zustimmen. Die Beratungsstelle bietet Informationen zu Themen wie Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und energetischer Gebäudesanierung an. Das Angebot umfasst verschiedene Formate, darunter Sprechstunden in Rathäusern und Bezirksverwaltungen sowie Videoberatungen.
Die Finanzierung der Beratungsstelle erfolgt durch eine Aufteilung der Kosten: Die Stadt übernimmt 50 Prozent der Personalkosten für eine Vollzeitstelle sowie 50 Prozent der Sach- und Gemeinkosten. Die verbleibenden 50 Prozent werden durch Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert. Der voraussichtliche Gesamtaufwand für den Zeitraum von 2026 bis 2030 beläuft sich auf insgesamt 388.133 Euro. Die jährlichen Kosten steigen dabei planmäßig von 71.165 Euro im Jahr 2026 auf 84.244 Euro im Jahr 2030 an.
Die Vorlage wird im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat im Juli 2025 über die Entscheidung trifft.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.35Beschluss über die Stellungnahme der Stadt Bochum zum gpaNRW Prüfungsbericht vom 19.05.2025Zur Vorlage · 20251335 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage (Nr. 20251335) vorgelegt, mit der der Rat die Stellungnahme der Stadt zum Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (gpaNRW) vom 19. Mai 2025 beschließen soll. Der Bericht umfasst die Prüfung verschiedener Handlungsfelder, darunter Finanzen, Mobilitätsmanagement, Informationstechnik, Klimaschutz, das Krisenmanagement sowie die Bereiche Bauaufsicht, Gesundheitsdienst und Hilfe zur Erziehung.
Die gpaNRW stellt für den betrachteten Zeitraum eine insgesamt positive Entwicklung fest. Im Finanzbereich wird eine überdurchschnittliche Eigenkapitalausstattung angeführt, wobei gleichzeitig ein Konsolidierungsbedarf aufgrund der negativen Ergebnisplanung ab 2025 und steigender Verbindlichkeiten benannt wird. Im Bereich Mobilitätsmanagement werden Maßnahmen wie Job-Tickets und die Nutzung alternativer Antriebe bei der Dienstfahrzeugflotte hervorgehoben. Auch die Digitalisierung in der Informationstechnik sowie die Prozesse im öffentlichen Gesundheitsdienst werden im Bericht als gut bewertet.
Im Bereich der Hilfe zur Erziehung wurden personelle Anpassungen als Reaktion auf steigende Fallzahlen aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung dokumentiert. Die Bauaufsicht weist eine schnelle Bearbeitung von Bauanträgen auf, sieht sich jedoch mit Herausforderungen durch unvollständige Anträge und Personalfluktuation konfrontiert. Der Rat soll die Stellungnahme der Verwaltung zu den Feststellungen und Empfehlungen des Berichts im Rahmen der Sitzung im Juli 2025 entscheiden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 18.06.2025 · Rechnungsprüfungsausschuss (15. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.36Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) - Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm (Altschuldenentlastung von Liquiditätskrediten)Zur Vorlage · 20251560 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage (Nummer 20251560) vorgelegt, die eine Teilnahme am Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) vorsieht. Ziel des Programms ist es, Kommunen von einem Teil ihrer Liquiditätskredite zu entlasten, indem diese anteilig in die Landesschuld übernommen werden.
Nach vorläufigen Berechnungen auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs könnte für Bochum eine Schuldenübernahme in Höhe von rund 132,5 Millionen Euro erfolgen. Dies würde zu jährlichen Einsparungen bei den Zinsaufwendungen von etwa 2,8 Millionen Euro führen, wobei der Beginn der Entlastung frühestens für das Jahr 2026 bzw. 2027 erwartet wird.
Die Verwaltung beantragt, den Rat zu beauftragen, einen Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Antragberechtigung sind laut Prüfung der Verwaltung erfüllt, da die Steuerkraft der Stadt innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt und eine vollständige Rückführung der Kredite aus eigener Finanzkraft nicht möglich ist.
Das Verfahren erfordert neben dem Ratsbeschluss auch die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Verifizierung der Kreditbestände sowie die Einreichung eines Antrags bei der NRW.Bank. Die endgültige Höhe der Entlastung sowie der Zeitpunkt der Übernahme hängen von der finalen Ausgestaltung des Gesetzes und den Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.36.1Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) - Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm (Altschuldenentlastung von Liquiditätskrediten) - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -Zur Vorlage · 20251748 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage TOP 1.36 eingebracht, der die Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm betrifft. Der Antrag sieht vor, die bestehende Vorlage um die Anweisung zu ergänzen, dass die Verwaltung ein Konzept zur sukzessiven Rückführung der Restschulden bis Ende 2037 erarbeitet.
Dieses Konzept soll dem Stadtrat sowie den zuständigen Ausschüssen im ersten Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Als Grundlage für den Antrag dienen die Kalkulationen der Kämmerin zum Haushalt 2025/26. Demnach wird die Stadt ab dem Jahr 2029 jährlich Zinszahlungen in Höhe von 71 Millionen Euro für die Schulden leisten müssen.
Der Antrag begründet die Forderung nach einem Schuldenabbau damit, dass diese Zinslast ab 2029 dauerhaft nicht für Investitionen oder andere Maßnahmen zur Verfügung steht. Ziel der Ergänzung ist die Erarbeitung eines Plans zur Reduzierung der Verschuldung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- 1.37Zustimmung zur Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag gemäß § 91a Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) im Zusammenhang mit externem HostingZur Vorlage · 20251530 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20251530 die Zustimmung zur externen Verarbeitung von Personalaktendaten beantragt. Im Rahmen einer Neugestaltung der Softwareunterstützung im Personalwesen plant die Verwaltung, das System SAP HCM sowie ergänzende Drittanbietersysteme über die rku.it extern hosten zu lassen. Da dieser Vorgang die Verarbeitung von Personalaktendaten und Daten zu Personalteilakten gemäß dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) umfasst, ist eine Entscheidung des Rates der Stadt erforderlich.
Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation begründet das Vorhaben mit der Erforderlichkeit der Auftragsverarbeitung. Ein Betrieb eigener Server in der städtischen Infrastruktur wäre laut Verwaltung mit höheren Kosten und zusätzlichen Betriebsrisiken verbunden. Das Rechenzentrum der rku.it verfüge über die notwendigen Zertifizierungen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben und gewährleiste, dass die Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland erfolgt. Die rku.it wird bereits für das Hosting von SAP-Servern im Finanzbereich genutzt. Die Vorlage wird am 3. Juli 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat am 10. Juli 2025 zur Entscheidung vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (Dahlmann) - 1.38Wahl einer / eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat)Zur Vorlage · 20251640 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251640 den Beschluss zur Neubesetzung der Position des Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit vorgelegt. Da die Stelle derzeit unbesetzt ist, wurde das Verfahren nach einem Beschluss des Rates vom April 2025 öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgte über verschiedene Online-Portale sowie im Printmedium „Behördenspiegel“.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gingen insgesamt 35 Bewerbungen ein, bestehend aus 11 Frauen und 24 Männern. Im weiteren Verlauf des Prozesses zogen zwei Personen ihre Bewerbung zurück. Die Fraktionsvorsitzenden wurden am 16. Juni 2025 über den Stand der Personalfindung informiert. Am 23. Juni 2025 stellten sich vier Bewerber dem Ältestenrat. Allen Ratsmitgliedern wurde die Einsichtnahme in die Bewerbungsunterlagen ermöglicht.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Wahl einer Person für eine Dauer von acht Jahren vor. Die Besoldung erfolgt in der Besoldungsgruppe B 5 nach dem Landesbesoldungsgesetz NRW. Da es sich um eine Wiederbesetzung der Stelle handelt, entstehen keine neuen jährlichen Folgelasten für den Haushalt. Die Entscheidung über die Wahl wird in der Ratssitzung am 10. Juli 2025 erwartet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 18 (CDU/FDP/Dahlmann)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 18 (CDU/FDP/Dahlmann) - 1.38.1Wahl einer / eines Beigeordneten für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin / Stadtrat) - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20251717 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 20251717 bezieht sich auf die Sitzung des Rates am 10. Juli 2025. Gegenstand des Antrags ist der Tagesordnungspunkt 1.38, welcher die Wahl einer Beigeordneten oder eines Beigeordneten für das Ressort Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit behandelt.
Die Fraktionen „Die SPD im Rat“ sowie „Die Grünen im Rat“ haben in diesem Zusammenhang einen Antrag an den Oberbürgermeister gestellt. In dem am 1. Juli 2025 eingereichten Dokument wird der Rat dazu aufgefordert, einen Kandidaten zum Beigeordneten für die Bereiche Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit zu wählen. Der entsprechende Vorschlag wurde von den Vertretern der beteiligten Fraktionen formuliert, um die Besetzung des genannten Ressorts durch eine entsprechende Wahlentscheidung im Rat voranzubringen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- 1.39Anregung nach § 24 GO NRW: Neue Bochumer SicherheitsverordnungZur Vorlage · 20251691 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 20251691 liegt eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Prüfung vor. Ein Bürger beantragt Änderungen an der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO). Konkret wird vorgeschlagen, das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum zu erlauben, sofern keine Toiletten in Parkanlagen oder bebauten Gebieten zur Verfügung stehen. Zudem wird die Aufhebung der Anleinpflicht für Hunde in Grünanlagen gefordert.
Das Ordnungs- und Veterinäramt empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. Zur Begründung führt die Verwaltung aus, dass das bestehende Verbot des Verrichtens der Notdurft im öffentlichen Raum dazu dient, Verunreinigungen, Geruchsbelästigungen und Reinigungskosten an Gebäuden zu vermeiden. Ausnahmen für medizinische Gründe oder Kleinkinder seien bereits möglich.
Hinsichtlich der Anleinpflicht von Hunden auf Grün- und Erholungsflächen hält die Verwaltung die Vorschrift für notwendig, um den Schutz der Erholungssuchenden zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anleinpflicht nicht alle Grünflächen umfasst, sondern sich auf strukturierte und gepflegte Flächen beschränkt. Bereiche wie Wald- und Feldwege oder bestimmte Wiesenflächen, beispielsweise in der Ruhau, sind von dieser Pflicht nicht betroffen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Dahlmann)dafür:73 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Hohmeier/Steude/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Dahlmann)dafür:73 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Hohmeier/Steude/OB) - 1.40Eingabe nach § 24 GO NRW - "50 Jahre Gebietsreform - Bezirke endlich stärken!"Zur Vorlage · 20251733 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20251733 liegt eine Eingabe nach § 24 GO NRW vor, die eine Änderung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung sowie der Dienstanweisung für Gremien anstrebt. Ziel der Anregung „50 Jahre Gebietsreform – Bezirke endlich stärken!“ ist es, Vorschläge aus den Bezirken als eigene Tagesordnungspunkte unter der Bezeichnung „Anregungen Bezirke“ in die Sitzungen der zuständigen Gremien aufzunehmen, sodass diese zu den Anregungen Beschlüsse fassen können.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Nach Angaben der Verwaltung sind die Beteiligungsmöglichkeiten der Bezirke bereits durch bestehende Regelungen sichergestellt. Anregungen und Vorschläge der Bezirksvertretungen, die im Rahmen des Anhörungsrechts erfolgen, werden als Vorberatungsergebnis in die entsprechenden Tagesordnungspunkte aufgenommen. Weitere Vorschläge werden als Mitteilungsvorlagen den Gremienvorsitzenden zur Aufnahme auf die Tagesordnung vorgelegt. Zudem besteht für die Bezirksbürgermeister bei allen die Bezirke betreffenden Angelegenheiten ein Rederecht in den Gremien. Da die aktuelle Verfahrensweise eine Berücksichtigung der Anregungen ermöglicht, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Modifikation der Satzungen oder der Geschäftsordnung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)dagegen:11 (BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Hohmeier/Steude)dafür:61 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG/Backs/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (BD)dagegen:11 (BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Hohmeier/Steude)dafür:61 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG/Backs/OB) - 2.Anträge
- 2.1Aufwachsen in BochumZur Vorlage · 20251599 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Grüne haben im Bochumer Rat einen Antrag mit dem Titel „Aufwachsen in Bochum“ vorgelegt. Dieser sieht vor, die Verwaltung mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur frühkindlichen Förderung zu beauftragen.
Ein Kernpunkt ist die Einrichtung eines Programms zur Sprachförderung und Bildung in städtischen Kindertagesstätten ab dem Kita-Jahr 2025/2026. Geplant sind unter anderem die flächendeckende Zertifizierung als Sprach-Kita sowie Kooperationen mit Fachkräften aus der Logopädie oder kulturellen Einrichtungen. Ergänzend sollen Bewegungsangebote und heilpädagogische Maßnahmen in den Kita-Alltag integriert werden.
Zudem wird beantragt, das Programm „Sportgutscheine für Erstklässler“ ab dem Schuljahr 2025/2026 auf die Grundschulklassen eins bis vier auszuweiten.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist der Ausbau der Stellen im Bereich der Familienhebammen auf insgesamt sechs Positionen, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2027. Die Verwaltung soll zudem beauftragt werden, die erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen und entsprechende Beschlussvorlagen für die zuständigen Gremien zu erstellen. Der Antrag begründet die Maßnahmen mit dem Ziel, die Sprach- und Bewegungsförderung sowie die Unterstützung von Familien durch eine verbesserte Versorgungslage zu stärken.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.1.1Aufwachsen in Bochum - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20251751 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 zum Thema „Aufwachsen in Bochum“ sieht Anpassungen am bestehenden Beschlussvorschlag vor. Die von den schulpolitischen und jugendpolitischen Sprechern Dr. Sascha Dewender und Christian Haardt eingereichte Vorlage schlägt die Aufstellung eines Programms zur frühkindlichen Förderung und Bildung vor.
Kern des Antrags ist die Durchführung einer flächendeckenden Erhebung des Förderbedarfs sowie die Einführung einer verpflichtenden Sprachförderung in städtischen Kindertagesstätten. Dies soll unter anderem durch die Zertifizierung als Sprach-Kita oder die Zusammenarbeit mit Logopädinnen und Sprechtrainern erfolgen. Zudem sollen Bewegungsangebote, etwa durch ergotherapeutische oder motorische Unterstützung, ausgebaut und heilpädagogische Maßnahmen integriert werden. Die Umsetzung ist für das Kita-Jahr 2025/2026 vorgesehen.
Zur Begründung führen die Antragsteller aus, dass die bisherige Schuleingangsuntersuchung nicht alle Kinder erreicht. Die Sprachförderung solle verbindlich gestaltet und deren Durchführung kontrolliert werden, um sicherzustellen, dass festgestellte Defizite adressiert werden. Dabei wird auch auf die Möglichkeit verwiesen, bei Nichtbeachtung Maßnahmen nach dem Schulgesetz NRW durch Ordnungsgelder durchzusetzen. Der Antrag sieht zudem vor, auch nicht-städtische Einrichtungen einzubeziehen und Förderangebote auch außerhalb von Kindertagesstätten anzubieten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- 2.2Masterplan „Saubere und sichere Innenstadt“Zur Vorlage · 20251668 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Bochumer Rat hat mit der Vorlagennummer 20251668 einen Antrag zur Erarbeitung eines Masterplans „Saubere und sichere Innenstadt“ vorgelegt. Die Stadtverwaltung soll bis zum 31. Dezember 2025 ein Konzept erstellen, das die gesamte Innenstadt umfasst und Schwerpunkte auf die Beseitigung von Müll sowie die Identifizierung von Angsträumen legt.
Der Antrag sieht unter anderem die Einrichtung einer städtischen Task-Force „Sauberkeit“ vor, die Graffiti, Sperrmüll und illegale Ablagerungen innerhalb von 24 Stunden beseitigen soll. Zudem werden zusätzliche sensorgestützte Abfallbehälter sowie häufigere Leerungsintervalle an Hotspots vorgeschlagen. Für den Kommunalen Ordnungsdienst wird ein 24/7-Streifendienst in der Innenstadt ab Sommer 2026 angestrebt, ergänzt durch eine intensivere Zusammenarbeit mit der Polizei Bochum.
Ein weiterer Bestandteil des Masterplans ist die Entwicklung eines Pilotprojektes zur mobilen und stationären Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten sowie ein Lichtkonzept für Haltestellen und Unterführungen auf Basis von LED-Technik. Schließlich soll auch die Präventionsarbeit in Kooperation mit Schulen, Jugendzentren und Quartiersvereinen verstärkt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Dahlmann/Steude)dagegen: 45 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)dafür: 23 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Dahlmann/Steude)dagegen: 45 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/OB)dafür: 23 (CDU/BD/UWG:FB/FDP) - 2.3Verkaufsverbot von Lachgas an MinderjährigeZur Vorlage · 20251669/1 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Bochumer Rat einen Antrag auf Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gestellt. Ziel ist das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, bekannt als Lachgas, an Minderjährige. Die Regelung soll sowohl den entgeltlichen als auch den unentgeltlichen Transfer von Lachgas an Personen unter 18 Jahren im Stadtgebiet untersagen. Davon ausgenommen ist lediglich die Anwendung auf ärztliche Anordnung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass Verkaufsstellen die Einhaltung des Verbots sicherstellen müssen. Dies schließt auch den Betrieb von Automaten ein, die keinen ausreichenden technischen Schutz gegen den Zugriff durch Minderjährige bieten. Verstöße gegen diese Verordnung könnten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die geplante Verordnung wäre bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Verwaltung auf, Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas zu prüfen und entsprechende Vorschläge für die zuständigen Gremien auszuarbeiten. Der Jugendpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Christian Haardt, begründet den Antrag mit den gesundheitlichen Risiken des Konsums sowie der Notwendigkeit eines kommunalen Eingreifens, da auf Bundes- oder Landesebene derzeit kein entsprechendes Verkaufsverbot besteht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Backs)dafür:69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Dahl- mann/Hohmeier/Steude/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 1 (Backs)dafür:69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Dahl- mann/Hohmeier/Steude/OB) - 2.4Bochum begeht den Veteranentag!Zur Vorlage · 20251676 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat unter der Leitung von Fraktionsvorsitzendem Felix Haltt einen Antrag (Vorlagennummer 20251676) eingebracht. Darin wird vorgeschlagen, dass die Stadt Bochum ab dem Jahr 2026 anlässlich des bundesweiten Veteranentags jährlich einen öffentlichen Festakt ausrichtet. Ziel der Initiative ist es, aktiven sowie ehemaligen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr für ihren Dienst zu danken und deren gesellschaftliche Anerkennung zu stärken.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, für den Jahrgang 2026 ein entsprechendes Veranstaltungsformat zu entwickeln, wobei lokale Veteranenvertretungen sowie die Bundeswehr als Kooperationspartner einzubeziehen sind. Zusätzlich sieht der Antrag vor, dass am Rathaus anlässlich des Veteranentags künftig geflaggt wird. Darüber hinaus soll die Verwaltung die Möglichkeit prüfen, ergänzende Formate wie Ausstellungen, Schulveranstaltungen oder Begegnungen in städtischen Einrichtungen durchzuführen, um den Tag im öffentlichen Bewusstsein zu verankern.
Die Begründung des Antrags verweist auf die Einführung eines nationalen Veteranentags ab 2025 und die Aufforderung des Bundestages an die Kommunen, sich an der Durchführung zu beteiligen. Als Beispiele für bereits bestehende lokale Initiativen werden Städte wie Mülheim an der Ruhr, Duisburg oder Euskirchen angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (UWG:FB/Grüne)dagegen:46 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Steude/OB)dafür:20 (CDU/BD/FDP/Dahlmann)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (UWG:FB/Grüne)dagegen:46 (SPD/Grüne/FASG/Backs/Hohmeier/Steude/OB)dafür:20 (CDU/BD/FDP/Dahlmann) - 2.5Ehrenamt stärken – Flexible Materialausgabe am Harpener Feld gefordert!Zur Vorlage · 20251677 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die 40. Sitzung des Rates einen Antrag mit der Nummer 20251677 eingebracht. In diesem Vorhaben wird eine Anpassung der Öffnungszeiten der Materialausgabe am Harpener Feld angestrebt.
Der Antrag fordert den Rat dazu auf, die Verwaltung mit einer Neugestaltung der zeitlichen Verfügbarkeiten zu beauftragen. Ziel ist es, den ehrenamtlich Tätigen flexiblere und bedarfsgerechtere Zugänge zur Materialausgabe zu ermöglichen. Als konkrete Möglichkeiten für eine solche Anpassung werden zusätzliche Termine am Nachmittag oder in den Abendstunden vorgeschlagen. Die Vorlage verfolgt das Ziel, die Rahmenbedingungen für das Ehrenamt durch eine verbesserte zeitliche Erreichbarkeit der Einrichtung zu unterstützen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.5.1Ehrenamt stärken – flexiblere Materialausgabe am Harpener Feld - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20251758 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 10. Juli 2025 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20251758 vor. Der Antrag betrifft den Tagesordnungspunkt 2.5, „Ehrenamt stärken – flexiblere Materialausgabe am Harpener Feld“, und wurde von der Fraktion der SPD im Rat, vertreten durch Burkart Jentsch, sowie der Fraktion der Grünen im Rat, vertreten durch Barbara Jessel und Sebastian Pewny, eingebracht.
Der Änderungsantrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ersetzen. Die Verwaltung wird darin gebeten, für den zuständigen Fachausschuss einen Bericht über die aktuelle Materialausgabe für Sportutensilien am Harpener Feld zu erstellen. Zudem soll die Verwaltung prüfen, ob der Einsatz von sogenannten „Paketboxen“ realisierbar ist, um eine zeitlich unabhängige Abholung und Rückgabe von Materialien zu ermöglichen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- 2.6Widerspruch gegen Weitergabe von Daten durch das Amt für BürgerserviceZur Vorlage · 20251678 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Freien Arbeit und soziale Gerechtigkeit (FASG) hat unter der Leitung von Fraktionsvorsitzender Mehriban Özdogan einen Antrag (Vorlagennummer 20251678) für die Ratssitzung am 10. Juli 2025 eingereicht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung alle Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einmal jährlich schriftlich über ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister an Dritte informiert. Die Benachrichtigung soll zu einem jährlich festzulegenden Stichtag erfolgen.
Nach dem Bundesmeldegesetz ist die Meldebehörde dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an bestimmte Empfänger wie die Bundeswehr, Religionsgemeinschaften, Parteien, Mandatsträger oder Medien weiterzugeben, sofern kein Widerspruch der betroffenen Person vorliegt. Derzeit wird auf dieses Recht lediglich über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt Bochum hingewiesen, während eine aktive Information in der Regel nur im Rahmen von An- oder Ummeldungen erfolgt. Laut Begründung des Antrags sind insbesondere Jugendliche, die erstmals eigenständig im Melderegister geführt werden, oft nicht über diese datenschutzrechtlichen Möglichkeiten informiert. Die Maßnahme soll die informationelle Selbstbestimmung stärken und die Sensibilisierung für den Datenschutz in dieser Altersgruppe fördern.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.6.1Widerspruch gegen Weitergabe von Daten durch das Amt für Bürgerservice - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20251742 · Änderungsantrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Für die Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 10. Juli 2025 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage mit der Nummer 20251742 vor. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.6, welcher den Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten durch das Amt für Bürgerservice zum Gegenstand hat. Mit diesem Änderungsantrag verfolgen die Fraktionen „Die SPD im Rat“ und „Die Grünen im Rat“ eine Anpassung des bestehenden Beschlussvorschlags.
Der neue Vorschlag sieht vor, den bisherigen Beschlussvorschlag zu ersetzen. Demnach soll die Verwaltung dazu angehalten werden, die Schulleitungen weiterführender Schulen per E-Mail darüber in Kenntnis zu setzen, dass Schülerinnen und Schüler der Weitergabe ihrer Daten an Dritte widersprechen können. Eine schriftliche Begründung für diesen Änderungsantrag ist im Dokument nicht enthalten; die Begründung soll laut Text mündlich erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
- 2.7Kommunale Härtefallfonds gegen ZwangsräumungenZur Vorlage · 20251679 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FASG hat unter der Leitung von Mehriban Özdogan einen Antrag (Vorlagennummer 20251679) für die Ratssitzung am 10. Juli 2025 vorgelegt. Inhalt des Antrags ist die Einrichtung eines kommunalen Härtefallfonds zur Vermeidung von Wohnungsverlusten infolge von Mietrückständen.
Der Fonds soll Mietrückstände von bis zu 3.000 Euro pro Haushalt übernehmen, wenn eine Kündigung oder Räumung droht, die Zahlungsunfähigkeit nachweislich ist und eine positive Wohnperspektive besteht. Die Abwicklung soll durch das Amt für Soziales in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und Beratungsstellen in einem niedrigschwelligen Verfahren erfolgen. Geplant ist eine Befristung des Fonds auf zwei Jahre mit einer jährlichen Ausstattung von mindestens 250.000 Euro. Nach Ablauf der Frist soll die Verwaltung die Wirksamkeit evaluieren und einen Vorschlag zur Fortführung oder Anpassung vorlegen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Umsetzungskonzept mit konkreten Antragsbedingungen und Prüfmechanismen zu erstellen.
Der Antrag verweist auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt und führt an, dass im Jahr 2024 in Bochum 208 Einpersonenhaushalte sowie 109 Mehrpersonenhaushalte, darunter 77 mit Kindern, von Zwangsräumungen betroffen waren. Der Fonds soll Lücken in bestehenden Hilfestrukturen schließen und Folgekosten für die Kommune, wie etwa Unterbringungskosten, reduzieren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Backs/Dahlmann)dagegen:61 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Steude/OB)dafür: 4 (FASG/Hohmeier)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Backs/Dahlmann)dagegen:61 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Steude/OB)dafür: 4 (FASG/Hohmeier) - 2.8Einrichtung eines Behandlungsraums zur Durchführung von SchwangerschaftsabbrüchenZur Vorlage · 20251680 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FASG hat unter der Federführung von Mehriban Özdogan einen Antrag (Vorlagennummer 20251680) für die 40. Sitzung des Bochumer Rates vorgelegt. Der Antrag sieht die Einrichtung eines Behandlungsraums zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Bochum vor. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die notwendigen Voraussetzungen hierfür zeitnah zu schaffen. In einem ersten Schritt sollen Kooperationsmöglichkeiten mit Krankenhäusern, medizinischen Versorgungszentren und weiteren Trägern ausgelotet werden. Zudem soll geprüft werden, ob städtische oder stadtnah organisierte Räumlichkeiten für diesen Zweck bereitgestellt werden können.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit mit der aktuellen medizinischen Versorgungslage, wonach derzeit nur eine Praxis im Stadtgebiet Schwangerschaftsabbrüche durchführt und für den Arzt, der über dem Rentenalter liegt, kein Nachfolger gefunden wurde. Laut dem Dokument könnten zehn gynäkologische Praxen in Bochum diese medizinische Leistung erbringen, sofern geeignete Behandlungsräume zur Verfügung stünden. Die Finanzierung der Maßnahmen ist im kommunalen Haushalt vorgesehen. Über den Fortschritt der Umsetzung soll regelmäßig im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, im Beirat für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation sowie im Rat berichtet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Backs/Steude)dagegen: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Hohmeier/ OB)dafür: 3 (FASG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (Backs/Steude)dagegen: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Hohmeier/ OB)dafür: 3 (FASG) - 2.9Kindertagesstätte in HöntropZur Vorlage · 20251740/1 · Antrag
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen CDU, UWG, FDP, SPD und Die Grünen haben einen Dringlichkeitsantrag (Vorlagennummer 20251740/1) an den Rat der Stadt Bochum gestellt. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung die Belegung der Sammelunterkunft neben der Kindertagesstätte in Höntrop ausschließlich auf Flüchtlinge beschränkt und entsprechende Maßnahmen einleitet. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die Notwendigkeit eines zusätzlichen Standorts für eine städtische Kindertageseinrichtung in Wattenscheid zu prüfen und mitzuteilen, wann der Standort an der Höntroper Straße aufgegeben wird.
Die Antragsteller begründen das Vorhaben mit Vorfällen, die von Erzieherinnen und Eltern geschildert wurden und nach deren Darstellung ein Handeln zum Schutz der Kinder erfordern. Die Kindertagesstätte an der Höntroper Straße war als Übergangslösung geplant, bis neue Einrichtungen in Wattenscheid fertiggestellt sind. Da bereits einige Neubauten in Betrieb genommen wurden, sollen die Kinder vorrangig in diese Einrichtungen wechseln, da der aktuelle Standort nicht für eine dauerhafte Nutzung vorgesehen ist. Der Antrag fordert eine Prüfung, inwieweit aufgrund des hohen Betreuungsbedarfs in Wattenscheid eine weitere Einrichtung benötigt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen und Antworten
- 3.1Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Jahresabschlussfeststellung 2021 und 2022Zur Vorlage · 20251523 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Finanzsteuerung hat eine Mitteilung zur Feststellung der Jahresabschlüsse des Sondervermögens Grundstückentwicklung Bochum für die Wirtschaftsjahre 2021 und 2022 vorgelegt. Die entsprechenden Abschlüsse wurden durch die örtliche Rechnungsprüfung geprüft und werden dem Rat zur Beschlussfassung unterbreitet.
Die Behandlung der zugehörigen Beschlussvorlagen ist für eine nichtöffentliche Sitzung vorgesehen. Die Verwaltung begründet dies mit der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren. Die entsprechenden Beschlussfassungen sind bereits unter den Nummern 20251175 und 20251178 vorbereitet.
Der Beratungszyklus umfasst mehrere Gremien. Zunächst werden die Unterlagen am 25. Juni 2025 im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling zur Kenntnisnahme vorgelegt. Danach folgen die Sitzungen im Haupt- und Finanzausschuss am 3. Juli 2025 sowie im Rat der Stadt am 10. Juli 2025.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20251445 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung vorgelegt, wonach die NEW Re GmbH eine Beteiligung an der Projektgesellschaft MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KG anstrebt. Das Unternehmen beabsichtigt, einen Anteil von 33,3 % an der Gesellschaft zu erwerben. Die MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KG plant den Betrieb von vier neuen Windenergieanlagen im Windpark Boisheimer Nette im Kreis Viersen.
Da die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH mit 25,1 % an der NEW Re GmbH beteiligt ist und als mittelbare Beteiligung der GELSENWASSER AG gilt, ist eine Beschlussfassung in den Ratssitzungen der Städte Bochum und Dortmund erforderlich. Die Städte Bochum und Dortmund sind über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der NEW Re GmbH sowie der MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KG zu wahren, wird die Behandlung der Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung beantragt. Die Vorlage wurde von Brintha Surenthirakumar aus dem Amt für Finanzsteuerung erstellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3GELSENWASSER AG hier: Gründung der Bielefelder Wasserverbundleitung GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20251451 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt, gemeinsam mit der Stadtwerke Bielefeld GmbH die Bielefelder Wasserverbundleitung GmbH & Co. KG zu gründen. Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, ist eine Beschlussfassung im Rat der Stadt erforderlich. Ein ähnliches Verfahren ist auch für die Stadt Dortmund vorgesehen, da die Dortmunter Stadtwerke AG ebenfalls mittelbar am Unternehmen beteiligt ist.
Die Beratung zu diesem Vorhaben soll in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen. Dies ist zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der GELSENWASSER AG sowie der Stadtwerke Bielefeld GmbH notwendig.
Der Beratungsprozess umfasst mehrere Termine in den zuständigen Gremien. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 25. Juni 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Im Anschluss folgt die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. Juli 2025, bevor die abschließende Entscheidung im Rat der Stadt am 10. Juli 2025 vorgesehen ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 25.06.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (43. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Sachstand zum Umbau des Landesbehördenhauses zur Musikschule „Haus der Musik“Zur Vorlage · 20251017 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Planung für den Umbau des Landesbehördenhauses zum „Haus der Musik“ steht kurz vor dem Abschluss, worauf die Ausschreibung der Baumaßnahmen folgen soll. Die Verwaltung teilt mit, dass die beantragte Förderung aus dem Programm „EFRE progres.nrw“ nicht gewährt wurde, da die Planungsleistungen bereits über die in den Förderrichtlinien festgelegte Leistungsphase hinaus beauftragt worden waren.
Trotz des Wegfalls der Fördermittel wurde der geschätzte Mittelbedarf von zuvor 29,5 Millionen Euro auf 23,5 Millionen Euro angepasst. Diese Reduzierung resultiert aus Optimierungen in der Bauausführung, wie etwa dem Erhalt der bestehenden Fassade und Dacheindeckung im Bereich der Humboldtstraße sowie einer vereinfachten Gestaltung des Innenhofs. Zudem zeigten erste Vergaben bei der Schadstoffsanierung geringere Kosten als ursprünglich kalkuliert.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt aus Eigenmitteln in Höhe von 23,3 Millionen Euro. Für die Ausstattung mit Medientechnik und Möblierung ist im nächsten Haushalt ein zusätzlicher Bedarf von rund 1,5 Millionen Euro vorgesehen. Das Raum- und Funktionsprogramm der Musikschule bleibt von den Anpassungen in der Planung unberührt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 07.05.2025 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (26. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Informationen zu den Zügigkeiten an den zwei Bochumer Hauptschulen und SekundarschulenZur Vorlage · 20251032 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Das Schulverwaltungsamt informiert im Rahmen der Schulentwicklungsplanung über die aktuellen Zügigkeiten an den Bochumer Haupt- und Sekundarschulen. Die Mitteilung der Verwaltung dient der Vollständigkeit innerhalb des Planungszeitraums für die Schuljahre 2023/24 bis 2027/28.
Derzeit werden die Werner-von-Siemens-Schule und die Liselotte-Rauner-Schule als dreizügige Hauptschulen geführt. Bei den Sekundarschulen weisen die Nelson-Mandela-Schule sowie die Rupert-Neudeck-Schule jeweils vier Zügigkeit auf.
Für die Nelson-Mandela-Schule ist zum Schuljahr 2026/27 eine Umwandlung in eine vorerst vierzügige Gesamtschule am derzeitigen Standort in der Stiftstraße vorgesehen. Sobald die Fertigstellung des Neubaus an der Unterstraße absehbar ist, wird eine Erhöhung der Zügigkeit beantragt. Für das Schuljahr 2025/26 bleibt die Schule als Sekundarschule bestehen. Bezüglich der Rupert-Neudeck-Schule erfolgt eine erneute Prüfung des Fortbestands, sobald der Termin für die Fertigstellung des Neubaus an der Berliner Straße feststeht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 22.05.2025 · Integrationsausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung)
- 15.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (38. Sitzung)
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.05.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Bericht zum Stand des Projektes Erweiterung Wilbergschule, Bochum-RiemkeZur Vorlage · 20251234 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat über den aktuellen Stand des Projekts zur Erweiterung der Wilbergschule in Bochum-Riemke berichtet. Nach der Vergabe des Generalplaners und der Projektsteuerung im Sommer 2024 wurde die zweite Leistungsphase der Planung am 4. April 2025 abgeschlossen. Der Entwurf sieht einen zweigeschossigen, L-förmigen Anbau vor, der an das bestehende Gebäude anschließt. Die Maßnahmen umfassen zudem die Modernisierung der Küche und Mensa im Untergeschoss, die Umnutzung des ehemaligen Schwimmbads zu einer Bibliothek sowie den Einbau eines Aufzugs zur barrierefreien Erschließung. Auch kleinere Umbaumaßnahmen im Bereich des Lehrerzimmers sind vorgesehen.
Der Zeitplan sieht die Einreichung des Bauantrags bis Oktober 2025 und den voraussichtlichen Erhalt der Baugenehmigung bis Mai 2026 vor. Der Baubeginn ist für September 2026 geplant, wobei die Fertigstellung für Juni 2028 angestrebt wird. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 10.510.000 Euro. Damit liegt der Betrag um 204.000 Euro über dem vorgesehenen Budget von 10.306.000 Euro. Die Verwaltung begründet diese Abweichung mit der ergänzenden Planung einer Clusterschule und der damit verbundenen Flächenerweiterung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Mitteilung der Verwaltung zum Neubau OGS Gebäude Kirchschule Höntrop, Wattenscheider Hellweg 87-89, BochumZur Vorlage · 20251248 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert über den aktuellen Stand des Neubaus für die Offene Ganztagsschule (OGS) an der Kirchschule Höntrop. Das Projekt dient der Erweiterung der Kapazitäten für steigende Schülerzahlen und der Optimierung des Betreuungsangebots. Der geplante zweigeschossige Neubau mit einer Bruttogeschossfläche von rund 1.068 Quadratmetern wird als L-förmiger Baukörper konzipiert und barrierefrei erschlossen. Die Planung umfasst flexible Innenräume durch mobile Trennwände sowie nachhaltige Elemente wie eine Photovoltaikanlage, ein Gründach und ein energieeffizientes Gebäudeenergiekonzept. Im Zuge der Maßnahme müssen vier Bäume gefällt werden, wobei Kompensationsmaßnahmen in Form von Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorgesehen sind.
Die Leistungsphase 2 der Planung wurde im April 2025 abgeschlossen. Der Zeitplan sieht die Einreichung des Bauantrags bis November 2025 und den Baubeginn im August 2026 vor. Die Fertigstellung des Gebäudes ist für Juni 2028 geplant. Die aktuellen Kostenschätzungen belaufen sich auf 8,5 Millionen Euro. Damit liegt das Projekt unter dem ursprünglich veranschlagten Budget von rund 8,9 Millionen Euro, was einer Unterschreitung von etwa 400.000 Euro entspricht. Die weitere Beauftragung des Generalplaners für die nächsten Leistungsphasen wird im Mai 2025 vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (41. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 12.06.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (35. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Eine Stadt liest ein BuchZur Vorlage · 20250751 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat im Rat eine Anfrage zur Durchführung der Lesekampagne „Eine Stadt liest ein Buch“ für das Jahr 2026 gestellt. In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20250751 erläutert die Stadtbücherei unter der Federführung von Meheddiz Gürle die Rahmenbedingungen für ein solches Vorhaben.
Nach Rücksprache mit anderen Städten, die bereits ähnliche Projekte umgesetzt haben, geht die Verwaltung von einem Budgetbedarf von etwa 20.000 Euro aus. Dieser Betrag soll die Anschaffung und Lizenzkosten des Buches, Honorare für Veranstaltungen sowie Werbekosten abdecken. Zudem werden zusätzliche personelle Ressourcen benötigt. Die Stadtbücherei beabsichtigt, entsprechende Fördermittel zu akquirieren.
Zur Umsetzung plant die Stadtbücherei die Bildung einer Arbeitsgruppe. Diese soll unter Beteiligung des Kulturbüros, der lokalen Literaturszene und des Buchhandels ein Konzept erarbeiten. Dabei sollen die Zielgruppen, die Auswahl des Buches, die Einbindung von Kooperationspartnern sowie Fragen der Nachhaltigkeit und die Verbindung zum „Haus des Wissens“ geklärt werden. Bezüglich der Ansprache von Jugendlichen wird darauf verwiesen, dass die Stadtbücherei bereits durch Schulbesuche und verschiedene Programme eine breite junge Zielgruppe erreicht. Die Entscheidung über eine gezielte Ausrichtung der Kampagne auf Jugendliche soll zu Beginn der Konzeptionsphase erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Förderung GanztagsausbauZur Vorlage · 20251108 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum hat für den Ausbau von Ganztagsangeboten an Grundschulen Fördergelder in Höhe von rund 14 Millionen Euro vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Die entsprechenden Förderanträge wurden vollständig bewilligt. Die Zuwendungen dienen der qualitativen und quantitativen Erweiterung der Bildungs- und Betreuungsangebote für die Jahrgangsstufen eins bis vier. Die Förderung deckt maximal 85 Prozent der geplanten Gesamtkosten ab, wobei die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 abgeschlossen sein müssen.
Bereits bewilligt wurden Mittel für den Neubau der Grundschule Feldsieper Straße sowie für den Ausbau der OGS Schragmüllerstraße. Im Rahmen von zwei weiteren Förderpaketen wurden zusätzliche Maßnahmen identifiziert. Das erste Paket umfasst Erweiterungen an der Gertrudisschule, der Wilbergschule und der Kirchschule Höntrop. Das zweite Paket beinhaltet bauliche Maßnahmen zur Schaffung von Betreuungsflächen an verschiedenen Standorten, darunter die Regenbogenschule, die Grundschulen Westenfeld, Laer, Hufeislandschule, Günnigfeld, Waldschule und Frauenlobschule. Hierbei werden unter anderem bestehende Küchen umgenutzt.
Zusätzlich wurden Ergänzungsanträge über rund 14,6 Millionen Euro gestellt, um nicht abgerufene Mittel anderer Kommunen zu nutzen. Die Bezirksregierung Arnsberg teilte jedoch mit, dass nur noch ein Restbudget von etwa fünf Millionen Euro zur Verteilung bereitsteht, da die Anträge die verfügbaren Mittel übersteigen. Die genaue Höhe der zusätzlichen Bewilligung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.06.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (31. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.05.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (36. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Zwangsräumungen in Bochum - NachfrageZur Vorlage · 20251350 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 20. Mai 2025 wurde eine Anfrage von Herrn Hohmeier zu den Zwangsräumungen im Jahr 2024 in Bochum gestellt. Die Verwaltung beantwortete diese Anfrage im Rahmen der Vorlage 20251350 mit statistischen Angaben zur Haushaltsstruktur der betroffenen Personen.
Nach den vorliegenden Daten des Amtes für Soziales waren im Kalenderjahr 2024 insgesamt 208 Single-Haushalte von Zwangsräumungen betroffen. Zudem wurden 109 Mehrpersonenhaushalte verzeichnet, die von Räumungen betroffen waren. Innerhalb dieser Gruppe der Mehrpersonenhaushalte wies die Verwaltung aus, dass 77 dieser Haushalte Kinder umfasst. Die Auskunft dient der Beantwortung der Frage nach der Verteilung der Zwangsräumungen auf verschiedene Haushaltsformen im betrachteten Zeitraum.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 18.06.2025 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (30. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid; hier: RückfragenZur Vorlage · 20251429 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Wattenscheid II hat in der Vorlage 20251429 auf Rückfragen von Herrn Jentsch aus der SPD-Ratsfraktion zum Neujahrsempfang der Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid geantwortet. Gegenstand der Anfrage waren die konkreten Ausgaben sowie die Kalkulation der Veranstaltung.
Nach Angaben der Verwaltung beliefen sich die Gesamtkosten des Empfangs auf 5.266,40 Euro. Die Planung der Veranstaltung basierte auf einer Teilnehmerzahl von 80 Personen, wobei insgesamt 94 Personen eingeladen worden waren. Der tatsächliche Besuch der Veranstaltung belief sich auf 35 Personen.
In der Folge veränderten sich die Kosten pro Kopf im Vergleich zur ursprünglichen Planung. Während die Kosten pro Person mit 65,83 Euro kalkuliert worden waren, beliefen sich die abschließenden Ausgaben aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl auf 84,64 Euro pro Person.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Zwischen Lärmschutz und Investitionsstau: Zukunft der Sportanlage Lewacker in BochumZur Vorlage · 20251507 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Zukunft der Sportanlage am Lewacker reagiert. In Bezug auf die Errichtung eines Kunstrasenplatzes teilte das Referat für Sport und Bewegung mit, dass die Anlage nicht Teil der aktuellen Prioritätenliste für den Zeitraum 2025 bis 2030 ist. Neue Entwicklungsperspektiven sollen erst mit der Fortführung der Sportstättenentwicklungsplanung für den Zeitraum ab 2028 aufgezeigt werden.
Ein wesentliches Hindernis für einen Ausbau stellt der Lärmschutz dar, da die prognostizierten Pegel die Grenzwerte für Wohngebiete überschreiten. Umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen wären für eine Genehmigung erforderlich. Die Verwaltung empfiehlt zudem nicht das Modell einer rein eigenfinanzierten Umsetzung durch den Verein, da dies ein hohes finanzielles Risiko für den Träger bedeute und die Stadt den Zugriff auf die Fläche verlieren könnte.
Hinsichtlich der Priorisierung anderer Vereine verwies die Verwaltung auf die Notwendigkeit, überbelegte Anlagen im Bezirk Wattenscheid zu entlasten. Bezüglich der Instandhaltung der Anlage am Lewacker erklärte der Technische Betrieb, dass die Pflege nach festen Turnussen erfolgt und keine Vernachlässigung vorliege. Ausstehende Arbeiten, wie etwa der Heckenschnitt, müssten noch extern vergeben werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Spielplatz KlarastraßeZur Vorlage · 20251524 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 28. Mai 2025 stellte Dr. Steude Fragen zum aktuellen Zustand und zu den geplanten Maßnahmen am Spielplatz Klarastraße. Die Verwaltung nahm dazu nun Stellung.
Das große Klettergerüst auf dem Spielplatz ist bereits wieder für den Spielbetrieb freigegeben. Bezüglich des kleinen Spielgeräts für Kleinkinder, das aktuell eingezäunt ist, erklärte die Verwaltung, dass eine Absperrung zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht notwendig war, da das Gerät abgängig war. Aufgrund von Förderrichtlinien muss das Spielgerät eins zu eins ersetzt werden, was jedoch aufgrund langer Lieferzeiten des Herstellers zu Verzögerungen geführt hat. Die Aufstellung des neuen Geräts ist für die nächsten vier Wochen vorgesehen, sodass die Spielfläche voraussichtlich zwei Wochen nach der Montage wieder genutzt werden kann.
Über den Austausch der defekten Geräte hinaus sind derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Verbesserung des Spielplatzzustands geplant. Nach Abschluss der Erneuerungen wird der ordnungsgemäße Zustand des Spielplatzes wiederhergestellt sein.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Nachfrage zum Planungsbeschluss zu einer neuen Dreifachsporthalle „Nord“Zur Vorlage · 20251585 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Planungsstand der neuen Dreifachsporthalle „Nord“ Fragen zur Integration eines Lehrschwimmbeckens gestellt. Hintergrund ist ein Beschluss aus dem Jahr 2023, der die Verwaltung beauftragte, Synergien zwischen einer Sporthalle und einem Schwimmbecken zu prüfen. Die Fraktion erkundigte sich nach dem aktuellen Stand der Prüfung sowie nach der Möglichkeit, die bestehende Planung um Wasserflächen zu erweitern oder alternative Standorte zu finden.
Die Verwaltung teilte mit, dass ein vollständiges Prüfergebnis derzeit noch nicht vorliege. Für das Areal des Schulzentrums Nord müssten verschiedene Zielsetzungen koordiniert werden. Diese umfassen neben der Dreifachsporthalle und Unterrichtsräumen auch den Erhalt der Grünanlage „Bürgerpark“, eines Pavillons sowie eines Sportfreiplatzes. Zudem gehören die Erschließung des Standorts und die Bereitstellung von Parkplätzen zu den Planungszielen. Die Priorität der Verwaltung lag zunächst auf der Untersuchung der Platzierung und der genehmigungsfähigen Erschließung der Sporthalle. In einem nächsten Schritt sollen die Zentralen Dienste unter Einbeziehung der zuständigen Fachbereiche für Schule, Sport und Grünflächen eine ganzheitliche Untersuchung aller genannten Ziele durchführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 23.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (42. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 16.09.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 03.07.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 01.07.2025 · Ausschuss für Schule und Bildung (33. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 27.06.2025 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (26. Sitzung) — Vergleiche Protokollierung „Vor Eintritt in die Tagesordnung“Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15Ausbau RadinfrastrukturZur Vorlage · 20251609 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 28. Mai 2024 stellte Dr. Steude eine Anfrage zum Ausbau der Radinfrastruktur. Die Anfrage umfasste Details zu den im Zeitraum 2023 und 2024 neu angelegten, umgebauten, sanierten oder als Fahrradstraße ausgewiesenen Straßenkilometern sowie zu den Planungen für das Jahr 2025 und die Folgejahre. Zudem wurden Informationen zum Sachstand des Radverkehrskonzepts 2023, zur Verwendung von Fördermitteln, zum Ausbau von Radabstellanlagen sowie zur Installation von Radampeln und Grünpfeilen erbeten.
Die Verwaltung gab an, dass der Großteil der angefragten Informationen im jährlichen Sachstandsbericht zum Beschluss Radverkehr enthalten ist, der jeweils den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Juli abdeckt. Die Erstellung eines zusätzlichen Berichts wird von der Verwaltung als nicht leistbar eingestuft, da die abweichenden Zeiträume zu Fehlinterpretationen führen könnten. Die zusätzlich angefragten Informationen sollen als Anhang in den regulären Bericht aufgenommen werden, welcher im September veröffentlicht und dem Rat zur Kenntnis vorgelegt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16"Fördermittel weg – Wie sicher ist das „ Haus der Musik „ in Bochum?" und "Keine Fördermittel zum Umbau des Landesbehörden Hauses zur Musikschule „Haus der Musik“Zur Vorlage · 20251573 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Anfragen der FDP- und CDU-Fraktionen zum Ausfall von Fördermitteln für das Projekt „Haus der Musik“ reagiert. Die beantragten Fördermittel in Höhe von rund 6,3 Millionen Euro wurden abgelehnt, da die Beauftragung der Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 8 erfolgte, bevor ein Förderbescheid vorlag. Die Förderrichtlinien sahen eine Beauftragung lediglich bis zur Leistungsphase 6 vor. Die Verwaltung begründete das Vorgehen mit der Notwendigkeit, den Zeitplan einzuhalten und den Vorgaben des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes NRW zu entsprechen.
Der Wegfall der Mittel soll durch Einsparungen bei der baulichen Umsetzung kompensiert werden, was insbesondere die Erhaltung der Fassade, des Dachs und der Fenster sowie die Gestaltung des Innenhofs betrifft. Das Funktionsprogramm der Musikschule bleibt davon unberührt. Die Finanzierung des Projekts gilt als gesichert, da Eigenmittel in Höhe von 23,3 Millionen Euro zur Verfügung stehen und durch Planungsoptimierungen sowie günstigere Ausschreibungsergebnisse mit geringeren Gesamtkosten zu rechnen ist.
Um künftige Fehler zu vermeiden, hat die Dezernentin II eine neue Anweisung erlassen. Bei Projekten mit angedachter Förderung muss nun vor der Ausschreibung von Planungs- oder Architektenleistungen ab der Leistungsphase 4 das Zentrale Fördermittelmanagement einbezogen werden. Der geplante Abschluss des Umbaus im Jahr 2028 bleibt weiterhin das Ziel.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.09.2025 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (32. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Entwicklung des städtischen HaushaltesZur Vorlage · 20251518 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion zur Entwicklung des städtischen Haushalts reagiert. In Bezug auf die Steuereinnahmen sind für die Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer derzeit keine Mindereinnahmen zu erwarten. Während die Einkommensteuer im aktuellen Planansatz als erreichbar gilt, steht eine Schätzung der Grundsteuer aufgrund der laufenden Reform noch aus. Mögliche Ausfälle durch bundesweite steuerliche Entlastungen sollen laut Verwaltung durch erhöhte Umsatzsteueranteile kompensiert werden.
Zur Haushaltsbewirtschaftung führt die Verwaltung einen globalen Minderaufwand durch, wobei etwaige Mehrerträge vorrangig zur Deckung dieses Ziels verwendet werden sollen. Derzeit sind keine Projekte zur Rückstellung oder zum Abbruch von Planungen vorgesehen. Auch beim Bau des Hauses des Wissens sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Einsparungen durch Änderungen an der Dachterrasse oder der Statik möglich, da sich das Vorhaben bereits in der fortgeschrittenen Ausführungsplanung befindet.
Hinsichtlich der Kosten durch Migrationspolitik sieht die Stadt für das Jahr 2025 einen Eigenanteil von rund 24 Millionen Euro für Hilfen für Asylbewerber und Geflüchtete vor. Dieser Bedarf wird voraussichtlich nahezu ausgeschöpft. Trotz eines leichten Rückgangs der Unterbringungszahlen bleiben die Aufwendungen für Unterbringung und Betreuung bestehen; mit Stand Ende Mai 2025 sind über 2.000 Personen in städtischen Unterkünften untergebracht, wobei weitere Zuzüge erwartet werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Verstetigung des Schulversuchs „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs“Zur Vorlage · 20251556/1 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Schulversuch „Regionale Bildungszentren der Berufskollegs“ (RBZB) wird über das Ende des Schuljahres 2024/2025 hinaus verstetigt. Grundlage für die dauerhafte Fortführung ist ein Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom Februar 2025, der im April 2025 in Kraft getreten ist. Damit werden die Strukturen des RBZB Bochum, die bereits seit der Beschlussvorlage des Rates im Juni 2020 im Rahmen des Schulversuchs bestehen, dauerhaft fortgeführt.
Die Geschäftsstelle des RBZB fungiert weiterhin als zentrale Schnittstelle zwischen dem Schulträger und den Berufskollegs, um die Koordination, die Kommunikation sowie die strategische Entwicklung der beruflichen Bildung in der Region zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der weiteren Verzahnung mit dem Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (KAoA). Dies umfasst die systematische Begleitung von Übergängen von der Schule in die Ausbildung und den Beruf sowie die Abstimmung mit regionalen Akteuren im Übergangssystem. Zudem sollen die Unterstützung von Jugendlichen mit besonderem Förderbedarf und die Weiterentwicklung von Beratungs- und Matchingprozessen im Rahmen des KAoA-Projekts ermöglicht werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Status von Ratsmitgliedern in den BezirksvertretungenZur Vorlage · 20251529 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Bochumer Rat eine Anfrage zum Status von Ratsmitgliedern in den Bezirksvertretungen gestellt. Hintergrund war die Frage nach dem Einladungskreis bei Informationsveranstaltungen im Stadtbezirk Wattenscheid. Konkret ging es darum, inwieweit Ratsmitglieder, die nicht ordentliche Mitglieder der Bezirksvertretung sind, aber im entsprechenden Bezirk wohnen oder dort kandidiert haben, einzuladen sind.
Die Verwaltung stellte in ihrer Antwort klar, dass die Regelung des § 36 Absatz 6 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) eine spezifische Begrenzung hat. Demnach haben Ratsmitglieder, die im Bezirk wohnhaft sind oder dort kandidiert haben, das Recht, an den Sitzungen der Bezirksvertretung mit beratender Stimme teilzunehmen. Die damit verbundene Einladungspflicht bezieht sich jedoch ausdrücklich nur auf die Sitzungen der Bezirksvertretungen und nicht auf andere bezirkliche Informationsveranstaltungen.
Bezüglich der Information der Verwaltung wurde erläutert, dass die Bezirksverwaltungsstellen darüber in Kenntnis gesetzt werden, welche Ratsmitglieder im jeweiligen Stadtbezirk wohnhaft sind oder dort zur Wahl angetreten sind. Da die gesetzliche Einladungspflicht laut Verwaltung nur für die Sitzungen der Bezirksvertretungen gilt, wurden keine weiteren Maßnahmen für die Einladung zu anderen bezirklichen Veranstaltungen angeführt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Ausschilderung LWL-Museum Zeche Hannover - BauordnungZur Vorlage · 20251565 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat im Rahmen einer Anfrage zur Verbesserung der Erreichbarkeit des LWL-Museums Zeche Hannover eine bessere Beschilderung für den Straßen-, ÖPNV- und Radverkehr angeregt. Ziel ist es, die Auffindbarkeit des Museums durch zusätzliche Hinweisschilder an Verkehrsknotenpunkten, wie etwa Autobahnauffahrten oder Bushaltestellen, zu erhöhen.
In einer Antwort der Verwaltung wurde daraufhin erläutert, dass die baurechtliche Genehmigung solcher Hinweisschilder nach den geltenden Gebührensatzungen der Stadt Bochum gebührenfrei ist. Die Entscheidung über die konkreten Standorte der Schilder liegt beim Museum. Die Museumsdirektorin hat bereits potenzielle Standorte benannt, darunter Kreisverkehre aus Richtung Wattenscheid und Herne sowie mögliche Erweiterungen im Bereich der Autobahnauffahrten Hamme und Herne-Eickel. Für den Radverkehr wird die Erzbahntrasse als Standort in Betracht gezogen, während für den öffentlichen Nahverkehr die Haltestellen Hannoverstraße und Röhlinghauser Straße im Fokus stehen.
Derzeit findet eine interne Abstimmung im Museum statt, um die endgültigen Standorte festzulegen. Sobald diese Entscheidung gefallen ist, wird das Museum eine formlose Genehmigung beim Bauordnungsamt beantragen. Das Amt hat darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten für solche Anträge erfahrungsgemäß hoch sind und steht bei Fragen zur Sondernutzung zur Verfügung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.09.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.21Grenzen DICHT - Ausreisestopp JETZT!Zur Vorlage · 20251496 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Partei Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage an den Rat der Stadt Bochum verschiedene Fragen zur Migrationspolitik und zur Verwaltungspraxis der Meldebehörde gestellt. Die Anfrage thematisierte unter anderem, ob die Meldebehörde Abmeldeanträge von Nichtdeutschen oder Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft bewusst verzögern könne, um die Erwerbstätigkeit dieser Personengruppen im Land zu sichern. Zudem wurde nach Möglichkeiten gefragt, die Landes- und Bundesregierung zu Grenzschließungen nach außen sowie zur Öffnung der Grenzen nach innen zu bewegen.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass eine bewusste Verzögerung von Abmeldevorgängen aufgrund melderechtlicher Fristen und des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung nicht möglich sei. Die Einhaltung der Fristen sei notwendig, um die Richtigkeit und Vollständigkeit des Melderegisters zu gewährleisten.
Bezüglich der Grenzpolitik erklärte die Verwaltung, dass das Recht, das Land zu verlassen, grundrechtlich geschützt sei. Die Entscheidung über Grenzschließungen oder -öffnungen liege ausschließlich in der Zuständigkeit des Bundes. Der Stadt Bochum stünden in diesem Bereich keine substanziellen Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, weshalb eine Einflussnahme auf die Landes- oder Bundesebene bezüglich der Grenzregulierungen nicht möglich sei.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.22Rechte des Rates Hier: Einhaltung der Bestimmungen der Hauptsatzung bei Entscheidungen für Bedienstete in FührungspositionenZur Vorlage · 20251655 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat in der Ratssitzung vom 28. Mai 2025 über Herrn Henneke angefragt, wie die Einhaltung der Bestimmungen der Hauptsatzung bei Personalentscheidungen für Führungskräfte sichergestellt wird. Hintergrund war die Neubesetzung einer Leitungsposition im Hauptausschuss, bei der keine Vorberatung durch die Kommission für Personal und Gleichstellung erfolgte.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass gemäß der Gemeindeordnung NRW primär der Oberbürgermeister für dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Entscheidungen zuständig ist. Der Rat hat jedoch die Befugnis genutzt, Entscheidungen bezüglich Führungskräften im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister dem Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Eine weitere Einbindung von Gremien ist für diese Entscheidungen gesetzlich nicht vorgeschrieben, weshalb die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses als zulässig betrachtet wird.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die in der Hauptsatzung vorgesehene Kommission des Haupt- und Finanzausschusses bereits seit mehreren Jahren nicht mehr existiert und die Regelung in der Hauptsatzung bislang nicht aktualisiert wurde. Eine Überarbeitung der Hauptsatzung ist für den Beginn der neuen Wahlperiode geplant. Die entsprechende Vorlage soll dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.23Vereinsheim „Ghost Gang MC“ in Bochum - RiemkeZur Vorlage · 20251718 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Eröffnung eines Vereinsheims des „Ghost Gang MC“ in Riemke reagiert. Laut Angaben der Polizei verlief die Eröffnungsveranstaltung in der Rensingstraße störungsfrei. Entgegen der in der Anfrage enthaltenen Annahme wird der Verein nicht als „Outlaw Motorcycle Gang“ eingestuft und steht nicht unter polizeilicher Beobachtung, wenngleich die Polizei die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgt.
Bezüglich der baurechtlichen Situation prüft das Bauordnungsamt die Nutzung des Objekts. Eine Genehmigung für eine Nutzungsänderung liegt derzeit nicht vor. Der Eigentümer gab gegenüber der Behörde an, das Gebäude als Hobbywerkstatt nutzen zu wollen, was mit der ursprünglichen Nutzung übereinstimmen würde. Die Prüfung dieser Angaben ist Gegenstand aktueller Untersuchungen.
Als Maßnahme hat das Bauordnungsamt bereits eine Anhörung durchgeführt. Zur zweifelsfreien Klärung der tatsächlichen Nutzung kann ein Ortstermin erfolgen, der derzeit mit der Polizei abgestimmt wird. Das Ordnungs- und Veterinäramt sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Maßnahmen als notwendig an, behält die Situation jedoch im Austausch mit den beteiligten Fachämtern und der Polizei im Blick.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.24Planung einer Entlastungsstraße zu baulichen Gesamtentwicklung des Bereichs Essener Straße (Bebauungspläne Nrn. 933 und 1002)Zur Vorlage · 20251715 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat zur Vorlage 20251715 Stellungnahme zu den Planungen einer Entlastungsstraße im Bereich der Essener Straße abgegeben. Im Fokus steht die Untersuchung verschiedener Routen für eine Trasse, die die Verkehrsplanung im Zusammenhang mit der Entwicklung des Gewerbegebietes Thiemannshof und dem Bau eines Betriebshofes der Bogestra betreffen soll.
Die Anfrage thematisiert den Trassenverlauf, insbesondere die Frage, ob die Straße weiterhin über die sogenannte „Tafelgärten“-Variante verlaufen soll. Während zuvor eine bauliche Umsetzung einer Wegeverbindung in diesem Bereich empfohlen wurde, gab die Verwaltung zuletzt an, dass der Trassenverlauf der Entlastungsstraße nicht mehr durch diesen Bereich verlaufen soll. Ein Vorsitzender des Schrebergartenvereins Bochum Engelsburg 1923 e.V. hatte zuvor eine alternative Trassenführung vorgeschlagen, um Eingriffe in das Vereinsgelände zu vermeiden. Zudem wird die Reduzierung der geplanten Anzahl von E-Bussen im Betriebshof von ursprünglich 250 auf 120 bzw. 160 Fahrzeuge thematisiert.
Die Anfrage umfasst Fragen zur zeitlichen Planung, zur Entscheidung über den Trassenverlauf sowie zur Frage, ob die veränderte Anzahl der E-Busse die Planung der Entlastungsstraße beeinflusst. Die Verwaltung kündigte an, die Beantwortung dieser Fragen in einer eigenen Beschlussvorlage vorzulegen, die auch den Änderungsantrag aus dem Planungsausschuss enthalten wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.25Baumaßnahme auf der Günnigfelder StraßeZur Vorlage · 20251731 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat Fragen zu den Auswirkungen der Kanalbaumaßnahme auf der Günnigfelder Straße gestellt. Im Fokus standen dabei Anreize für eine schnellere Bauausführung sowie Maßnahmen zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels.
Das Tiefbauamt teilte mit, dass zwar Vertragsstrafen und Beschleunigungsprämien vereinbar sind, diese sich jedoch aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse und rechtlicher Auseinandersetzungen oft als wenig zielführend erwiesen haben. In Ausschreibungen wird stattdessen ein vertraglich festgelegtes Bauzeitende auf Basis eines Rahmenterminplans festgelegt.
Um den Einzelhandel zu unterstützen, werden alternative Park- und Anlieferungsmöglichkeiten sowie eine Beschilderung eingerichtet. Zudem besteht die Möglichkeit, Gebühren für die Sondernutzung von Flächen zu erlassen. Entschädigungen nach dem Straßen- und Wegegesetz können unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Hinsichtlich früherer Baumaßnahmen, etwa in der Bochumer oder Ückendorfer Straße, stellte die Verwaltung fest, dass verkehrliche Einschränkungen zu Umsatzeinbußen führen können. Es liegen jedoch keine Belege dafür vor, dass Baustellen der alleinige Grund für Geschäftsaufgaben waren. Die Erfahrungen aus vergangenen Projekten werden bei der Planung künftiger Maßnahmen berücksichtigt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.26Kurzfristige Sperrung des Husemannplatzes: im Sinne des Baustellenemanagements?Zur Vorlage · 20251737 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur aktuellen Verkehrssituation am Husemannplatz reagiert. Die derzeitige Verkehrsführung in der Viktoriastraße stellt den letzten geplanten Stand dar. Da aus logistischen Gründen Baustelleneinrichtungsflächen und Container in die Viktoriastraße verlegt werden müssen, verengt sich der Bereich auf einer Länge von etwa 70 Metern. Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde in Abstimmung mit der Polizei und der Feuerwehr eine Fußgängerzone ohne Durchfahrt für Radfahrer eingerichtet.
Der Abschluss der Bauarbeiten am Husemannplatz ist für Mai 2026 vorgesehen. Eine alternative Umleitung für den Radverkehr konnte laut Verwaltung nicht angeboten werden, da andere Baumaßnahmen im Umfeld, etwa an der Alleestraube oder beim Haus des Wissens, keine sichere Ausweichroute zulassen. Die Entscheidung folgte dem Grundsatz, Sicherheit vor der Leichtigkeit der Verkehrsführung zu priorisieren.
Bezüglich der Information im Online-Baustellenmanagement ist das Vorhaben unter dem Buchstaben „H“ für Husemannplatz gelistet. Eine separate Auflistung der Viktoriastraße erfordert derzeit noch manuelle Eingaben, an deren Automatisierung die Verwaltung arbeitet. Zudem werden technische Lösungen entwickelt, um auch Radwege ohne Georeferenz in der digitalen Übersicht besser darstellen zu können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Brot & Spiele: Moderner Fünfkampf in BochumZur Vorlage · 20251526 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI stellt im Rahmen der Anfrage 20251526 Fragen zur Unterstützung der Olympiabewerbung der Region Rhein-Ruhr durch den Rat der Stadt Bochum. Da die Stadt als möglicher Austragungsort für Sportarten wie Fußball und den Modernen Fünfkampf im Gespräch steht, regt der Antragsteller die Entwicklung eines alternativen Konzepts an.
Dieser Vorschlag sieht einen „progressiveren“ Modernen Fünfkampf vor, der Disziplinen wie das Artensterben, die Klimakrise, das Fällen von Bäumen, die Flächenversiegelung sowie den Schutz von Parkplätzen umfasst. In diesem Zusammenhang wird angefragt, ob die Verwaltung für die Ausarbeitung eines solchen Wettbewerbs oder eines ähnlichen Konzepts die Mittel verwenden könne, die durch eine Nicht-Durchführung der Olympiabewerbung eingespart würden. Sollte eine Umsetzung dieses Vorschlags nicht möglich sein, wird um eine entsprechende Begründung gebeten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2Sicherheit der Kinder priorisieren – Vorfälle an der Höntroper Straße aufarbeitenZur Vorlage · 20251624 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Situation einer Einrichtung in der Höntroper Straße 99 bezieht. Die von der Firma European Homecare betriebene Unterkunft für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder in schwierigen sozialen Lebenslagen befindet sich in unmittelbarer Nähe zu verschiedenen Bildungseinrichtungen, darunter eine Kindertagesstätte sowie eine Realschule und eine Waldorfschule.
Anlass der Anfrage sind Berichte von Eltern und Erzieherinnen über Vorfälle wie verbale Bedrohungen und direkte Konfrontationen mit Personal, wodurch die Nutzung des Außengeländes für Kinder zeitweise eingeschränkt war. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, seit wann die Einrichtung in Betrieb ist, wie viele Personen dort untergebracht sind und welche Aufnahmekriterien gelten. Zudem wird die Verwaltung nach dem Kenntnisstand zu sicherheitsrelevanten Vorfällen sowie nach bereits ergriffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit im Umfeld gefragt.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zum Umfang der sozialpädagogischen oder psychologischen Betreuung sowie zur Verantwortung des Betreibers gegenüber der Nachbarschaft. Es wird zudem nach dem Informationsstand der betroffenen Anwohner und Bildungseinrichtungen sowie nach Möglichkeiten für ein kurzfristiges Sicherheitskonzept gefragt. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, ob die Verwaltung eine Verlagerung der Einrichtung an einen anderen Standort in Betracht zieht.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden.
Ergebnis: Die Anfrage ist mündlich beantwortet worden. - 4.3Haushaltshilfen in BochumZur Vorlage · 20251738 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der FASG hat im Rahmen einer Anfrage zur 40. Sitzung des Bochumer Rates am 10. Juli 2025 Informationen zur Situation von Haushaltshilfen in der Stadt angefordert. Bezugnehmend auf die Berichterstattung in der WAZ werden Fragen zur sozialen und wirtschaftlichen Lage sowohl legal als auch illegal beschäftigter Haushaltshilfen gestellt.
Die Anfrage umfasst zudem die Klärung, wie viele der aktuell 1.246 in Bochum gemeldeten Haushaltshilfen durch Tarifverträge, den gesetzlichen Mindestlohn oder andere arbeitsrechtliche Regelungen abgesichert sind. Des Weiteren bittet die Fraktion um eine Bewertung des Risikos von Altersarmut, insbesondere im Hinblick auf weibliche Minijobberinnen ohne Rentenanspruch. Abschließend wird nach Maßnahmen gefragt, mit denen die Verwaltung Haushaltshilfen mit Migrationshintergrund über ihre Rechte und bestehende Unterstützungsangebote informieren und stärken kann.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Menschen ohne KrankenversicherungZur Vorlage · 20251739 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FASG hat im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20251739 Informationen zur Situation von Menschen ohne Krankenversicherungsschutz in Bochum angefordert. Mit dem Schreiben an den Oberbürgermeister bittet die Fraktion die Verwaltung um statistische Angaben für die vergangenen drei Jahre.
Die Anfrage umfasst die Anzahl der Personen, die medizinische Leistungen über Angebote wie MediNetz Bochum oder Medizinische Hilfe Bochum in Anspruch genommen haben, sowie die Zahl der Behandlungen unversicherter Personen in Bochumer Kliniken. Zudem werden Informationen über die aktuelle Anzahl der ohne Versicherungsschutz lebenden Einwohner sowie über die medizinische Versorgung von Kindern und Jugendlichen verlangt. Die Fraktion fragt nach der Anzahl der Personen, denen Hilfe zur Gesundheit gemäß § 48 SGB XII gewährt wurde, und nach den Kosten, die der Stadt durch die medizinische Versorgung nicht versicherter Personen entstanden sind.
Des Weiteren sollen Angaben zu den am häufigsten genutzten medizinischen Leistungen, wie etwa Notfallbehandlungen oder Geburten, sowie zu den bestehenden Beratungs- und Begleitstrukturen, etwa in Kooperation mit freien Trägern oder Clearingstellen, gemacht werden. Die Fraktion führt als betroffene Gruppen unter anderem Menschen ohne festen Wohnsitz, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel sowie Menschen an, die ihre Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr leisten können.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Lohrheide-Stadion fertig – wie sieht die Zukunft aus?Zur Vorlage · 20251741 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, welche die künftige Nutzung und Organisation des sanierten Stadions Lohrheide thematisiert. Nach Abschluss umfangreicher Sanierungsarbeiten soll die Anlage neben der Nutzung durch den TV Wattenscheid 01 auch als moderne Sportinfrastruktur für weitere Zwecke dienen.
Im Rahmen der Anfrage werden Fragen zur künftigen Stadionverwaltung durch die Stadt sowie zur geplanten Teamgröße gestellt. Zudem wird nach der Einbindung des Vereins TV Wattenscheid 01 in die Organisation von Leichtathletik-Veranstaltungen und dessen Rolle bei der Neuorganisation der Verwaltung gefragt. Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft das Vorliegen eines Konzepts zum Schutz vor Vandalismus sowie die darin vorgesehenen konkreten Maßnahmen für das sanierte Stadion.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Elternpflegschaft der Wilbergschule kritisiert Klassenaufteilung.Zur Vorlage · 20251749 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister eingereicht, die sich mit der Auflösung einer Klasse an der Wilbergschule zum Schuljahr 2025/26 befasst. Grund für diesen Schritt ist die Versetzung einer Lehrkraft ohne eine vorgesehene Nachbesetzung. Die betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen auf drei verbleibende Klassen des Jahrgangs verteilt werden, was zu einer Erhöhung der Klassengröße auf jeweils 29 Kinder führt.
Die Anfrage bezieht sich auf die Kritik der Elternpflegschaft an der organisatorischen Umsetzung sowie an der mangelnden Beteiligung von Eltern und Kindern am Prozess. Zudem thematisiert die Fraktion die Verteilung personeller Ressourcen zwischen Schulen mit unterschiedlichem Schulsozialindex. Die FDP-Fraktion bittet um Auskunft darüber, warum für die ausscheidende Lehrkraft keine Nachbesetzung gefunden wurde und welche Kriterien bei der Verteilung der Lehrkräfte im Hinblick auf den Schulsozialindex angewendet wurden. Des Weiteren wird nach der pädagogischen Bewertung dieser Entscheidung durch die Verwaltung sowie nach geplanten Maßnahmen zur Förderung von Integration und Inklusion an der Wilbergschule gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Stand des Strategieziels „Vorreiter modernen Stadtmanagements“Zur Vorlage · 20251752 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an Oberbürlagermeister Thomas Eiskirch zum Stand des Strategieziels „Vorreiter modernen Stadtmanagements“ eingereicht. In der Vorlage mit der Nummer 20251752 erkundigt sich die Fraktion nach der Qualität der städtischen Dienstleistungen, insbesondere im Hinblick auf die Bearbeitungsdauer und den Zugang zu öffentlichen Bereichen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Roland Mitschke fragt nach dem Bestehen verwaltungsinterner Zielvereinbarungen sowie deren inhaltlicher Ausgestaltung. Zudem werden die aktuellen Wartezeiten in Ämtern wie dem Ausländerbüro, dem Einwohnermeldeamt und dem Straßenverkehrsamt thematisiert. Die Anfrage bezieht sich auch auf die Bearbeitungsdauer von Wohngeldanträgen und bittet um Informationen zu den notwendigen Maßnahmen zur Verringerung von Wartezeiten.
Des Weiteren werden Informationen zur zeitlichen Abwicklung von Einbürgerungsanträgen sowie zu Optimierungsmöglichkeiten im Baustellenmanagement erbeten. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Weiterleitung von Ergebnissen aus Bürgerbeteiligungsverfahren, die mittels QR-Codes durchgeführt wurden, an die politischen Entscheidungsgremien.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Veloroute 1 – Nachfragen zur Verwaltungsmitteilung 20251470Zur Vorlage · 20251753 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat gegenüber dem Oberbürgermeister eine Anfrage zur weiteren Planung und Umsetzung der Veloroute 1 eingereicht. Die Fragen beziehen sich auf die Beantwortung einer vorangegangenen Verwaltungsmitteilung, die aus Sicht der Fraktion in wesentlichen Punkten unzureichend geblieben sei.
Im Zentrum der Nachfragen stehen verschiedene Aspekte der verkehrlichen und städtischen Infrastruktur. Die Fraktion bittet um Klärung, ob am Europa-Platz Stellplätze entfallen und wann sowie wo Ergänzungen bei den Bewohnerparkplätzen stattfinden sollen. Zudem wird nach einer Datengrundlage für die Bedarfsplanung des Radverkehrs sowie nach den voraussichtlichen Kosten der geplanten Trassenführung gefragt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Auswirkungen der Baumaßnahmen. Hierbei werden Fragen zur Beschilderung im Bereich Nordring, zu den Folgen für die Müllabfuhr und zur Anpassung der Straßenreinigungsgebühren gestellt. Auch der monetäre Wert von entfernten und ersetzten Straßenbäumen sowie die Erstellung einer CO2-Bilanz im Rahmen eines Klima-Checks sind Gegenstand der Anfrage. Schließlich wird die zeitnahe Information der Anwohner über Stellplatzangebote im Bereich zwischen Schillerstraße und Herner Straße thematisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Portalfunktion von Brücken und Unterführungen aufwertenZur Vorlage · 20251754 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beginnt Mitte Juli mit Maßnahmen an der Unterführung an der Hauptstraße beim S-Bahn-Haltepunkt Langendreer. Die Arbeiten umfassen Reinigungsmaßnahmen, Anstriche sowie die Entfernung von Graffiti. Da bestimmte Aufgaben im Verantwortungsbereich der Deutschen Bahn liegen, diese jedoch nicht in ausreichendem Maße durchgeführt werden, wurde das Programm „Portalfunktion von Brücken und Unterführungen aufwerten“ eingerichtet.
Die Schöllmannbrücke an der Herzogstraße ist ebenfalls Bestandteil dieses Programms. Bei diesem Bauwerk bestehen Fragen zu den Eigentumsverhältnissen sowie zu den zu erwartenden Kosten. Der bauliche Zustand der Brücke weist bröckelndes Mauerwerk und einen Fußweg aus losem Schotter auf.
Die SPD-Fraktion im Rat hat dazu Fragen an den Oberbürgermeister gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf das geplante Vorgehen der Verwaltung zur kurzfristigen Instandsetzung sowie zur langfristigen Vermeidung einer Sperrung der Brücke. Zudem wird nach der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln gefragt, sollten die Mittel des bestehenden Programms nicht ausreichen. Des Weiteren wird nach dem aktuellen Stand der Gespräche mit der Deutschen Bahn und privaten Eigentümern sowie nach Informationen der Deutschen Bahn zu einer möglichen Grundsanierung gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Versorgungsamt für SchwerbehindertenangelegenheitenZur Vorlage · 20251762 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Arbeitsweise des gemeinsamen Versorgungsamtes für Schwerbehindertenangelegenheiten befasst. Das Versorgungsamt, das Dortmund, Bochum und Hagen gemeinsam führen und seinen Sitz in Dortmund hat, ist unter anderem für die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung eines Grades der Behinderung nach dem neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zuständig.
Die Anfrage bittet um Auskunft darüber, wer über Anträge entscheidet und welcher berufliche Hintergrund bei den entscheidenden Personen vorliegt. Zudem werden Informationen zu den Kriterien, Methoden und Unterlagen erbeten, die zur Bestimmung des Grades der Behinderung sowie der Merkzeichen herangezogen werden. Ein weiterer Aspekt ist die Sicherstellung eines aktuellen medizinischen Wissensstandes bei den Entscheidungsprozessen sowie die Häufigkeit von verpflichtenden und freiwilligen Fortbildungen.
Ein besonderer Fokus liegt auf der Einschätzung von Erkrankungen wie ME/CFS, die erst seit kürzerer Zeit erforscht sind. Es wird gefragt, ob bei der Bewertung aktuelle Forschungsergebnisse führender Wissenschaftler einbezogen werden und ob das Versorgungsamt Möglichkeiten für einen entsprechenden fachlichen Austausch hat. Die Antworten auf diese Fragen sollen neben dem Oberbürgermeister auch dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Gesundheitskonferenz zur Verfügung gestellt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Vorkaufsrecht und Schutz der Mieter*innen in der Siedlung „Am Röderschacht“Zur Vorlage · 20251763 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat eine Anfrage zum Schutz der Mieterschaft und zum Erhalt der denkmalgeschützten Siedlung „Am Röderschacht“ eingebracht. Anlass ist der Verkauf der Siedlung durch die Vonovia SE an eine neu gegründete GmbH. Die Anfrage bezieht sich auf Berichte über geplante Mietanpassungen von bis zu einhundert Prozent sowie die mögliche Aufteilung der Siedlung zur Einzelvermarktung, was laut Fraktion den Denkmalschutz und die Wohnsituation der Bewohner beeinträchtigen könnte.
Im Zentrum der Anfrage steht die Prüfung des städtischen Vorentkaufsrechts gemäß dem Denkmalschutzgesetz NRW. Es wird erfragt, ob der Kaufvertrag der Unteren Denkmalbehörde ordnungsgemäß angezeigt wurde und ob eine Ausübung des Vorkaufsrechts noch innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich ist. Für den Fall, dass eine Ausübung nicht mehr möglich ist, werden verschiedene Alternativen zur Sicherung des Denkmals und des Wohnraums angefragt, darunter ein Ankauf durch die Stadt, die Nutzung des Sondervermögens Grundstückentwicklung oder eine Übernahme durch die Wohnungsbaugesellschaft VBW.
Zudem bittet die Fraktion um Auskunft über die Anwendung von Instrumenten wie der Milieuschutzsatzung oder der Wohnraumschutzsatzung. Des Weiteren werden rechtliche Möglichkeiten zur Unterbindung von Mietpreisüberhöhungen sowie die Prüfung bestehender Selbstverpflichtungen zur sozialverträglichen Gestaltung von Wohnungsverkäufen thematisiert.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Situation Am RöderschachtZur Vorlage · 20251779 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung am 10. Juli 2025 hat Horst Hohmeier von der Fraktion DIE LINKE eine mündliche Anfrage zur Situation „Am Röderschacht“ gestellt. Die Anfrage bezieht sich auf vorangegangene Anfragen in der Bezirksvertretung Südwest vom 25. Juni 2025 sowie im Ausschuss für Planung und Grundstücke vom 2. Juli 2025.
Hohmeier hinterfragt in der Vorlage, weshalb Informationen zur Angelegenheit in den Sitzungen nicht kommuniziert wurden und warum Fragen, zu denen mündliche Antworten möglich gewesen wären, unbeantwortt blieben. Er bittet zudem um Klärung, warum mögliche Antworten aus der Bezirksvertretung nicht an den Ausschuss für Planung und Grundstücke weitergeleitet wurden. Ein wesentlicher Fokus der Anfrage liegt auf der Bereitstellung von Informationen zu möglichen Fristen, die das Vorverkaufsrecht betreffen.
Des Weiteren wird gefragt, warum die in der aktuellen Sitzung eingereichten Fragen nicht unmittelbar beantwortet wurden. Da die betroffenen Gremien vor den anstehenden Kommunalwahlen nicht mehr tagen werden, wird um eine zeitnahe Beantwortung der offenen Punkte gebeten, die vor dem 14. September erfolgen soll.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Kundenfreundliche Stadtwerke Netz GmbHZur Vorlage · 20251780 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Anfrage 20251780 stellt Dr. Volker Steude Fragen zu den Prozessen der Stadtwerke Bochum Netz im Rahmen der Umsetzung der Energiewende. Im Zentrum stehen die Anmeldung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG sowie der Rollout von Smart Metern.
Der Ratsherr thematisiert Verzögerungen bei der Anmeldung von Geräten wie Wallboxen oder Wärmepumpen sowie Bearbeitungszeiten beim Zählerwechsel. Er erkundigt sich nach der aktuellen Lage der Stadtwerke Bochum Netz und der Anzahl der Anmeldungen seit dem 1. Januar 2024. Zudem wird gefragt, ob die Stadtwerke Netz künftig detailliertere Informationen auf ihrer Webseite bereitstellen wird, um Endkunden über technische Voraussetzungen zu informieren.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die mögliche Automatisierung von Anmeldungen für Modul 3 des §14a EnWG durch Online-Formulare. Des Weiteren bittet der Antragsteller um Auskunft über die Anzahl und die Schwerpunkte von Verbraucherbeschwerden in den Jahren 2024 und 2025 sowie über Maßnahmen zur Verbesserung der Kundenorientierung. Abschließend wird nach den Gründen für die Dauer des Zählerwechselprozesses und Möglichkeiten zur Automatisierung der Datenintegration gefragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.14Sachstand Brückensanierungen UniversitätsstraßeZur Vorlage · 20251781 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Sachstand der Brückensanierungen an der Universitätsstraße eingereicht. Anlass sind Schäden an Brückenkappen und Fahrbahnübergängen, die bereits im Jahr 2018 bei Prüfungen an bestimmten Bauwerken festgestellt wurden. Davon betroffen sind etwa 20 Brückenbauwerke im Bereich zwischen der A448 und der A43, unter anderem Überführungen an der Schattbachstraße, am Hustadtring sowie an der Max-Imdahl-Straße.
Die Fraktion gibt an, dass der ursprünglich für etwa fünf Jahre vorgesehene Zeitraum für die Sanierungsmaßnahmen bereits überschritten ist. Aufgrund der Schäden gilt auf den betroffenen Streckenabschnitten eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h. Die Anfrage fordert Informationen zum weiteren Zeitplan sowie zu den konkreten Terminen für die Sanierung einzelner Bauwerke und zum endgültigen Abschluss der Maßnahmen. Zudem wird gefragt, ob die Arbeiten mit der Brückenerneuerung über die A448 koordiniert werden, da diese eine längere Vollsperrung der Universitätsstraße zur Folge hat. Schließlich bittet die Fraktion um Auskunft über die bisher angefallenen Kosten sowie eine Prognose für die zukünftigen Sanierungskosten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Kostendarstellung für den Bau von RadwegenZur Vorlage · 20251782 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Anfrage Nummer 20251782 thematisiert Dr. Jox von der CDU den aktuellen Stand der Kostendarstellung für den Bau von Radwegen. Er bezieht sich dabei auf eine bereits am 9. April 2025 in der Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur gestellte Anfrage.
In der vorliegenden Vorlage wird darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Anfrage bislang nicht beantwortet wurde. Zudem ist keine Zwischenmitteilung zum Bearbeitungsstand der damaligen Anfrage erfolgt.
Vor diesem Hintergrund stellt Dr. Jox zwei Fragen an die zuständigen Stellen. Er bittet um eine Erläuterung, weshalb die erste Anfrage bisher unbeantwortet blieb. Des Weiteren wird gefragt, ob eine Beantwortung der ursprünglichen Anfrage nun kurzfristig erfolgen wird. Die Anfrage dient somit der Klärung des Bearbeitungsstatus bezüglich der Kostenplanung für Radwegbauprojekte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.16Beigeordneter für Jugend, Soziales, Arbeit und Gesundheit (Stadträtin/Stadtrat)Zur Vorlage · 20251783 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Neubesetzung des Sozialdezernates gestellt. Anlass für die Fragen sind die Kosten, die durch zwei aufeinanderfolgende Auswahlverfahren für diese Position entstanden sind. Nachdem die erste Besetzungsbemühung nicht die Zustimmung des Regierungspräsidenten erhielt und der entsprechende Kandidat infolgedessen nicht mehr zur Verfügung stand, wurde die Stelle im April 2025 ein zweites Mal über eine Personalberatung ausgeschrieben.
Die Fraktion bittet um detaillierte Informationen zu den entstandenen Aufwendungen. Konkret werden die Kosten der Verwaltung aus dem ersten Auswahlverfahren sowie die Gesamtkosten des zweiten Verfahrens abgefragt. Zudem wird nach der Höhe der Kosten für den privaten Dienstleister gefragt. Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, aus welcher Haushaltsposition diese Ausgaben finanziert werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.17Pocket Park (hier: Franz-Vogt-Straße) - Fragen zur Infrastruktur, inbesondere: WasserZur Vorlage · 20251784 · Anfrage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Planung des Pocket Parks in der Franz-Vogt-Straße stellt die SPD-Fraktion Fragen zur technischen Infrastruktur des Vorhabens. Hintergrund sind Erkenntnisse aus der Bürgerbeteiligung sowie einer Informationsveranstaltung Anfang Juli 2025. Da ein Trinkwasserbrunnen aus Kostengründen derzeit nicht vorgesehen ist, wird nach den Kosten und den technischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses oder eines Wasserhydranten gefragt. Dabei soll geprüft werden, ob ausgewählten Park-Patinnen und Park-Paten der Zugang zu einem Hydranten ermöglicht werden kann, um die Bewässerung der Pflanzen sicherzustellen.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft das Thema Verschattung. Es wird nach einem städtischen Konzept für die Beschattung von Pocket Parks sowie nach der Möglichkeit baulicher Maßnahmen, wie etwa Sonnensegeln, gefragt. Hierbei soll untersucht werden, ob infrastrukturelle Voraussetzungen wie Fundamente oder Befestigungspunkte geschaffen werden können, die eine Mitnutzung und Betreuung durch die Park-Patinnen und Park-Paten erlauben. Zudem wird die Umsetzung von Spielmöglichkeiten für Kinder thematisiert. Die Anfrage fordert eine Klärung darüber, in welcher Form Ballspielmöglichkeiten im neuen Pocket Park vorgesehen sind, da das Ballspielen auf dem nahegelegenen Kinderspielplatz am Knüwerweg nicht erlaubt ist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - mündlich gestellte und beantwortete Anfragen
- Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2021Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 5.2Sondervermögen Grundstücksentwicklung Bochum hier: Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2022Ergebnis: Die Abstimmung erfolgt getrennt nach Unterpunkten
- 5.3GELSENWASSER AG hier: ENNI Energie & Umwelt GmbH – Beteiligung der NEW Re GmbH an der MLK Windpark Viersen Nr. 83 GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (BD)dafür:65 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/Steude/OB)
- 5.4GELSENWASSER AG hier: Gründung der Bielefelder Wasserverbundleitung GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (BD)dafür:65 (SPD/Grüne/CDU/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Dahlmann/Hohmeier/Steude/OB)
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen und Antworten
- 7.1Bebauungsplan Nr. 482 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 - Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
✉ Neue Vorlagen aus Bochum direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz