Erklärung der Stadt Bochum zum Abschluss einer Schiedsvereinbarung /stehendes Angebot) zur Rückgabe von NS-Raubgut aus öffentlichen Sammlungen
20251448 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Kunstmuseum
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Abgabe eines sogenannten „stehenden Angebots“ zum Abschluss von Schiedsvereinbarungen entscheiden. Damit bekräftigt die Stadt die Bereitschaft, Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubkunst im Rahmen einer neu eingerichteten Schiedsgerichtsbarkeit endgültig klären zu lassen. Diese Regelung folgt auf ein Verwaltungsabkommen zwischen Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, welches die bisherige „Beratende Kommission“ ablöst und rechtlich verbindliche Entscheidungen ermöglicht.
Durch das „stehende Angebot“ können sich berechtigte Personen jederzeit einseitig zur Teilnahme an einem Schiedsverfahren erklären. Das Verfahren wird beim Deutschen Zentrum für Kulturgutverluste in Berlin organisiert und durch ein Gremium aus Juristen und Kunstexperten besetzt. Ein Merkmal des Verfahrens ist die Möglichkeit, „just-and-fair“-Lösungen wie Dauerleihungen zu vereinbaren, wobei der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen ist. Vor einem Schiedsverfahren muss ein Vorverfahren mit der jeweiligen Institution durchgeführt werden, wofür ein Zeitraum von bis zu 20 Monaten vorgesehen ist.
Über die Anzahl der Objekte mit problematischer Herkunft in den Bochumer Sammlungen liegen derzeit keine genauen Informationen vor. Zur Durchführung einer umfassenden Provenienzforschung im Kunstmuseum wurde die Finanzierung einer Vollzeitstelle für zwei Jahre ab dem Herbst 2025 durch das Deutsche Zentrum für Kulturgutverluste gesichert.
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