Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
20251734 · Änderungsantrag · 10.07.2025
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag (Vorlagennummer 20251734) für die Sitzung des Rates am 10. Juli 2025 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen in der Bochumer Innenstadt.
Der Antrag sieht vor, Verkaufsstellen an zwei Terminen jeweils im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr zu öffnen. Dies betrifft den 31. August 2025 im Zusammenhang mit der Veranstaltung „Musiksommer“ sowie den 7. Dezember 2025 im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes. Die räumliche Ausdehnung der Öffnungsmöglichkeit ist auf die in der Anlage 1 NEU festgelegten Teilbereiche der Innenstadt begrenzt.
Die Verordnung knüpft die Erlaubnis zur Sonntagsöffnung an die Durchführung der jeweiligen Veranstaltungen. Sollte eine der genannten Veranstaltungen nicht stattfinden, ist eine Öffnung der Verkaufsstellen nicht zulässig. Verstöße gegen die festgelegten Geschäftszeiten können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz eingereicht.
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