Eingabe nach § 24 GO NRW - "50 Jahre Gebietsreform - Bezirke endlich stärken!"
20251733 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (BD)dagegen:11 (BD/UWG:FB/FDP/Dahlmann/Hohmeier/Steude)dafür:61 (SPD/Grüne/CDU/BD/FASG/Backs/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 20251733 liegt eine Eingabe nach § 24 GO NRW vor, die eine Änderung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung sowie der Dienstanweisung für Gremien anstrebt. Ziel der Anregung „50 Jahre Gebietsreform – Bezirke endlich stärken!“ ist es, Vorschläge aus den Bezirken als eigene Tagesordnungspunkte unter der Bezeichnung „Anregungen Bezirke“ in die Sitzungen der zuständigen Gremien aufzunehmen, sodass diese zu den Anregungen Beschlüsse fassen können.
Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Nach Angaben der Verwaltung sind die Beteiligungsmöglichkeiten der Bezirke bereits durch bestehende Regelungen sichergestellt. Anregungen und Vorschläge der Bezirksvertretungen, die im Rahmen des Anhörungsrechts erfolgen, werden als Vorberatungsergebnis in die entsprechenden Tagesordnungspunkte aufgenommen. Weitere Vorschläge werden als Mitteilungsvorlagen den Gremienvorsitzenden zur Aufnahme auf die Tagesordnung vorgelegt. Zudem besteht für die Bezirksbürgermeister bei allen die Bezirke betreffenden Angelegenheiten ein Rederecht in den Gremien. Da die aktuelle Verfahrensweise eine Berücksichtigung der Anregungen ermöglicht, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine Modifikation der Satzungen oder der Geschäftsordnung.
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