Anregung nach § 24 GO NRW: Neue Bochumer Sicherheitsverordnung
20251691 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Dahlmann)dafür:73 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Backs/ Hohmeier/Steude/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 20251691 liegt eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Prüfung vor. Ein Bürger beantragt Änderungen an der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO). Konkret wird vorgeschlagen, das Verrichten der Notdurft im öffentlichen Raum zu erlauben, sofern keine Toiletten in Parkanlagen oder bebauten Gebieten zur Verfügung stehen. Zudem wird die Aufhebung der Anleinpflicht für Hunde in Grünanlagen gefordert.
Das Ordnungs- und Veterinäramt empfiehlt dem Rat, der Anregung nicht zu folgen. Zur Begründung führt die Verwaltung aus, dass das bestehende Verbot des Verrichtens der Notdurft im öffentlichen Raum dazu dient, Verunreinigungen, Geruchsbelästigungen und Reinigungskosten an Gebäuden zu vermeiden. Ausnahmen für medizinische Gründe oder Kleinkinder seien bereits möglich.
Hinsichtlich der Anleinpflicht von Hunden auf Grün- und Erholungsflächen hält die Verwaltung die Vorschrift für notwendig, um den Schutz der Erholungssuchenden zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Anleinpflicht nicht alle Grünflächen umfasst, sondern sich auf strukturierte und gepflegte Flächen beschränkt. Bereiche wie Wald- und Feldwege oder bestimmte Wiesenflächen, beispielsweise in der Ruhau, sind von dieser Pflicht nicht betroffen.
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