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Widerspruch gegen Weitergabe von Daten durch das Amt für Bürgerservice

20251678 · Antrag · 10.07.2025

🟢 Beschlossen 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion der Freien Arbeit und soziale Gerechtigkeit (FASG) hat unter der Leitung von Fraktionsvorsitzender Mehriban Özdogan einen Antrag (Vorlagennummer 20251678) für die Ratssitzung am 10. Juli 2025 eingereicht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung alle Jugendlichen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, einmal jährlich schriftlich über ihr Widerspruchsrecht gegen die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten aus dem Melderegister an Dritte informiert. Die Benachrichtigung soll zu einem jährlich festzulegenden Stichtag erfolgen.

Nach dem Bundesmeldegesetz ist die Meldebehörde dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an bestimmte Empfänger wie die Bundeswehr, Religionsgemeinschaften, Parteien, Mandatsträger oder Medien weiterzugeben, sofern kein Widerspruch der betroffenen Person vorliegt. Derzeit wird auf dieses Recht lediglich über das Amtsblatt sowie die Website der Stadt Bochum hingewiesen, während eine aktive Information in der Regel nur im Rahmen von An- oder Ummeldungen erfolgt. Laut Begründung des Antrags sind insbesondere Jugendliche, die erstmals eigenständig im Melderegister geführt werden, oft nicht über diese datenschutzrechtlichen Möglichkeiten informiert. Die Maßnahme soll die informationelle Selbstbestimmung stärken und die Sensibilisierung für den Datenschutz in dieser Altersgruppe fördern.

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Beratungen

Rat (40. Sitzung)
10.07.2025
Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages