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Zustimmung zur Verarbeitung von Personalaktendaten im Auftrag gemäß § 91a Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW) im Zusammenhang mit externem Hosting

20251530 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation

🟢 Beschlossen 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
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KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung Bochum hat mit der Vorlage Nummer 20251530 die Zustimmung zur externen Verarbeitung von Personalaktendaten beantragt. Im Rahmen einer Neugestaltung der Softwareunterstützung im Personalwesen plant die Verwaltung, das System SAP HCM sowie ergänzende Drittanbietersysteme über die rku.it extern hosten zu lassen. Da dieser Vorgang die Verarbeitung von Personalaktendaten und Daten zu Personalteilakten gemäß dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) umfasst, ist eine Entscheidung des Rates der Stadt erforderlich.

Das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation begründet das Vorhaben mit der Erforderlichkeit der Auftragsverarbeitung. Ein Betrieb eigener Server in der städtischen Infrastruktur wäre laut Verwaltung mit höheren Kosten und zusätzlichen Betriebsrisiken verbunden. Das Rechenzentrum der rku.it verfüge über die notwendigen Zertifizierungen zur Einhaltung der Datenschutzvorgaben und gewährleiste, dass die Datenverarbeitung ausschließlich in Deutschland erfolgt. Die rku.it wird bereits für das Hosting von SAP-Servern im Finanzbereich genutzt. Die Vorlage wird am 3. Juli 2025 im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten und dem Rat am 10. Juli 2025 zur Entscheidung vorgelegt.

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Beratungen

Rat (40. Sitzung)
10.07.2025
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Dahlmann)
Haupt- und Finanzausschuss (37. Sitzung)
03.07.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag