Baumaßnahme auf der Günnigfelder Straße
20251731 · Antwort der Verwaltung · 10.07.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Günnigfelder Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rat Fragen zu den Auswirkungen der Kanalbaumaßnahme auf der Günnigfelder Straße gestellt. Im Fokus standen dabei Anreize für eine schnellere Bauausführung sowie Maßnahmen zur Unterstützung des lokalen Einzelhandels.
Das Tiefbauamt teilte mit, dass zwar Vertragsstrafen und Beschleunigungsprämien vereinbar sind, diese sich jedoch aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse und rechtlicher Auseinandersetzungen oft als wenig zielführend erwiesen haben. In Ausschreibungen wird stattdessen ein vertraglich festgelegtes Bauzeitende auf Basis eines Rahmenterminplans festgelegt.
Um den Einzelhandel zu unterstützen, werden alternative Park- und Anlieferungsmöglichkeiten sowie eine Beschilderung eingerichtet. Zudem besteht die Möglichkeit, Gebühren für die Sondernutzung von Flächen zu erlassen. Entschädigungen nach dem Straßen- und Wegegesetz können unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht gezogen werden.
Hinsichtlich früherer Baumaßnahmen, etwa in der Bochumer oder Ückendorfer Straße, stellte die Verwaltung fest, dass verkehrliche Einschränkungen zu Umsatzeinbußen führen können. Es liegen jedoch keine Belege dafür vor, dass Baustellen der alleinige Grund für Geschäftsaufgaben waren. Die Erfahrungen aus vergangenen Projekten werden bei der Planung künftiger Maßnahmen berücksichtigt.
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