Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige
20251669/1 · Antrag · 10.07.2025
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Backs)dafür:69 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/FASG/Dahl- mann/Hohmeier/Steude/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Bochumer Rat einen Antrag auf Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung gestellt. Ziel ist das Verbot des Verkaufs sowie der Ab- und Weitergabe von Distickstoffmonoxid, bekannt als Lachgas, an Minderjährige. Die Regelung soll sowohl den entgeltlichen als auch den unentgeltlichen Transfer von Lachgas an Personen unter 18 Jahren im Stadtgebiet untersagen. Davon ausgenommen ist lediglich die Anwendung auf ärztliche Anordnung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass Verkaufsstellen die Einhaltung des Verbots sicherstellen müssen. Dies schließt auch den Betrieb von Automaten ein, die keinen ausreichenden technischen Schutz gegen den Zugriff durch Minderjährige bieten. Verstöße gegen diese Verordnung könnten als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Die geplante Verordnung wäre bis zum 31. Dezember 2026 befristet.
Zusätzlich fordert die Fraktion die Verwaltung auf, Präventionsmaßnahmen gegen den Missbrauch von Lachgas zu prüfen und entsprechende Vorschläge für die zuständigen Gremien auszuarbeiten. Der Jugendpolitische Sprecher der CDU-Ratsfraktion, Christian Haardt, begründet den Antrag mit den gesundheitlichen Risiken des Konsums sowie der Notwendigkeit eines kommunalen Eingreifens, da auf Bundes- oder Landesebene derzeit kein entsprechendes Verkaufsverbot besteht.
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