Rechte des Rates Hier: Einhaltung der Bestimmungen der Hauptsatzung bei Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen
20251655 · Antwort der Verwaltung · 10.07.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat in der Ratssitzung vom 28. Mai 2025 über Herrn Henneke angefragt, wie die Einhaltung der Bestimmungen der Hauptsatzung bei Personalentscheidungen für Führungskräfte sichergestellt wird. Hintergrund war die Neubesetzung einer Leitungsposition im Hauptausschuss, bei der keine Vorberatung durch die Kommission für Personal und Gleichstellung erfolgte.
Die Verwaltung nimmt dazu Stellung, dass gemäß der Gemeindeordnung NRW primär der Oberbürgermeister für dienstrechtliche und arbeitsrechtliche Entscheidungen zuständig ist. Der Rat hat jedoch die Befugnis genutzt, Entscheidungen bezüglich Führungskräften im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister dem Haupt- und Finanzausschuss zu übertragen. Eine weitere Einbindung von Gremien ist für diese Entscheidungen gesetzlich nicht vorgeschrieben, weshalb die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses als zulässig betrachtet wird.
Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die in der Hauptsatzung vorgesehene Kommission des Haupt- und Finanzausschusses bereits seit mehreren Jahren nicht mehr existiert und die Regelung in der Hauptsatzung bislang nicht aktualisiert wurde. Eine Überarbeitung der Hauptsatzung ist für den Beginn der neuen Wahlperiode geplant. Die entsprechende Vorlage soll dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
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