Entgelte für freiwillige Leistungen des Amtes für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hier: Anpassung/Änderung der städtischen Entgeltregelung
20250804 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (BD/Dahlmann)
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Das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Entgelte für seine freiwilligen Leistungen vorgelegt. Ziel der Neuregelung ist die Aktualisierung der bestehenden Entgelttarife nach einer Überprüfung der aktuellen Dienstleistungsstruktur durch die Verwaltung.
Im Rahmen der Vorlage werden verschiedene Tarifnummern zusammengefasst oder gestrichen. Dies betrifft insbesondere Leistungen, die aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und der Bereitstellung als Open Data bereits kostenfrei oder in anderer Form zugänglich sind. So entfallen bestimmte Tarifstellen für thematische Karten sowie die digitale Bereitstellung von Straßennamen. Die Abrechnung der Arbeitsleistung technischer Fachkräfte wird an die Gebührenordnung für Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen angepasst; hier wird ein Entgelt von 27 bis 35 Euro pro angefangene Viertelstunde vorgesehen. Zudem werden die Entgelte für die Bereitstellung von Karten aus dem Datenbestand nach Formaten gestaffelt, wobei die Preise von 8 Euro für A4- bis A3-Formate bis zu 16 Euro für A0-Formate reichen.
Die vorgeschlagene Änderung der Entgeltregelung soll zum 1. August 2025 in Kraft treten. Die Vorlage wird im Juli 2025 zunächst im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Beschluss entscheidet. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch die Straffung der Tarifstellen keine Veränderung der Gesamteinnahmen zu erwarten ist.
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